Künstlerberatung Stefan Kuntz

Newsletter -
rat fuer kuenstlerinnen

hier die leicht gekürzte und weniger schöne Webfassung des eMail-newsletters,
den mann und frau gerne gratis abonnieren kann,
in dem frau oder mann mir eine email schickt.

rat fuer kuenstlerinnen
Nr. 72

Newsletter der Künstlerberatung Stefan Kuntz vom 26. Juli 2010


Die THEMEN:

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Und hier die neuesten Informationen

zu den meisten Themen mehr auf
http://www.kuenstlerrat.de/tipps.htm

Pause

Die Künstlerberatung macht Sommerpause vom 2. bis 20. August 2010

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in eigener Sache:

DIE NEUERUNGEN zum Newsletter:
  1. Den "heavy newsletter" gibt es in der bisherigen Form nicht mehr.
    Themen, die mehr Platz brauchen und bisher was kosteten, werden gratis in die bisherige "light-Version" integriert, oder sie sind gratis auf http://kuenstlerrat.de/tipps.htm zu lesen. Die bisherigen "heavies" sind weiterhin zu haben.

  2. Die bisherige "light-Version" heißt jetzt einfach nur "Newsletter - rat fuer kuenstlerinnen".

  3. Der "Newsletter - rat fuer kuenstlerinnen" ist weiterhin gratis.
    Wenn Ihnen der Newsletter jedoch gefällt und / oder Sie vielleicht einfach mal "Danke" für diesen Service sagen wollen, dürfen Sie gerne den Newsletter auf freiwilliger Basis nachträglich zu bezahlen (= "spenden"), z.B. mit  jährlich 10 ¤ oder mehr, per Überweisung auf das Konto Stefan Kuntz 0975378530 bei der ING-DiBa (BLZ 50010517) oder mit PayPal (wird noch eingerichtet).
    Dafür gibt es keinen Beleg von mir, nur Ihre Überweisung und Ihren Kontoauszug.
    Auch wäre es recht freundlich, wenn Sie auf Ihrer Website einen Link zu meiner knüpfen würden, zu www.kuenstlerrat.de


  4. Statt der "Spende" gibt es auch die Möglichkeit,
    das "Survival Paket XL"  zu abonnieren: Sie überweisen jährlich 25 ¤ (plus eventuell anfallender MWSt) nach Erhalt einer Rechnung und bekommen dafür am Jahresanfang den aktualisierten Survival Kit gepackt per eMail mit allen Änderungen zum Jahreswechsel (und einer entsprechenden Übersicht) und ein Guthaben von 10 Beratungsminuten, das Sie dann in dem Jahr abfragen können, in dem Sie überwiesen haben, das dann aber im nächsten Jahr leider verfällt.
    Wenn Sie das "Survival Paket XL" abonnieren wollen, füllen Sie bitte das dort hinterlegte Bestellformular aus und schicken Sie es zurück.
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Freiwillige Arbeitslosen-versicherung für Selbständige wird weitergeführt

Der Bundestag hat der Verlängerung der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung zugestimmt. Damit kann das von der Bundesregierung vorgelegte "Beschäftigungschancengesetz" in Kraft treten. In Zukunft wird es folgende Änderungen geben: sie heißt jetzt „Pflichtversicherung auf Antrag“, der Beitrag steigt bei gleichem ALG auf das Vierfache, Existenzgründer zahlen die Hälfte; es gibt zwar neue Kündigungsfristen, die einfachste Möglichkeit, die Versicherung zu beenden bleibt aber, die Beiträge 3 Monate nicht zu zahlen.


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Beratungsprogramm Wirtschaft

Gründungswillige können von der IGP (IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft) einen Zuschuss von maximal 80 % = 1600 ¤ (aus ALG II heraus) oder maximal 50 % = 1600 ¤ (aus ALG I oder Beschäftigung heraus) für eine viertägige Beratung erhalten. Mehr bei der LGH. Der Online-Antrag muss bei einem der Regionalpartner gestellt werden. Stefan Kuntz ist als Berater bei der IGP / LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks) gelistet.

Damit steht das Programm in Konkurrenz zu dem Programm Gründercoaching Deutschland der kfw: maximal 7,5 Tage, maximal 80 % = 3600 ¤ für Gründer und junge Unternehmen aus dem ALG I, für andere 50 bis 75 % = max 4500 ¤. Auch hier ist Stefan Kuntz als Berater zu haben.

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Freibeträge steuer- und sozialversicherungsfrei

Aufwandsentschädigungen (besser: die Ehrenamtspauschale bis 500 ¤) und die Übungsleiterhonorare bis 2100 ¤ (sofern steuerfrei) zählen NICHT zum für die KSK relevanten Einkommen (sie sind überhaupt sozialversicherungsbeitragsfrei!), siehe http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Erlaeuterungen_zum_Begriff_des_AE.pdf

Einnahmen über diesen Grenzen werden als Einkommen aus anderer, möglicherweise nicht-künstlerischer/-publizistischer Tätigkeit gewertet und können – wenn sie über 4800 ¤/Jahr liegen – zum Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK führen. Aber nur der übersteigende Betrag muss versteuert und versichert werden!

Wenn du also im Jahr z.B.

bist du über der Grenze und kannst nicht mehr kranken- und pflegeversichert werden über die KSK.

Außerdem sind folgende Freibeträge möglicherweise zu berücksichtigen:

  1. Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG)
  2. sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG), gesetzliche Freigrenze in Höhe von 256 Euro im Jahr
  3. zusätzlich 2.100 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung (z.B. für Feuerwehrleute) aus öffentlichen Kassen steuerfrei nach § 3 Nr. 12 EStG
  4. Der Ersatz von Aufwendungen (z. B. Reisekostenersatz, d. h. Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwendungen) kann zusätzlich zur Ehrenamtspauschale steuerfrei bezahlt werden, wenn die Aufwendungen entsprechend nachgewiesen werden.

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Kultur- und Kreativindustrien in Europa

Die Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien für die Volkswirtschaft in Europa: Nach Ansicht des Dt. Kulturrats wird in dem Grünbuch der EU-Kommission Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien die Kultur- und Kreativwirtschaft vor allem als ein Inhaltslieferant für die Informations- und Telekommunikationsbranche gesehen und damit funktionalisiert, s.a. Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

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Bücher / Ausschreibungen / Messen

Wettbewerb „Kultur- und Kreativpiloten Deutschlands“

Bis zum 15. August 2010 bewerben mit einer Antwort auf die Frage: Warum ist meine Idee nicht nur außergewöhnlich, sondern hat auch gute Marktchancen? Mehr auf www.kultur-kreativpiloten.de Gewinner erhalten individuelle Screenings bei branchenversierten Beratern, ein gutes Netzwerk mit anderen kreativen Vordenkern, drei Workshops mit anderen Kultur- und Kreativpiloten zu marktrelevanten Themen wie Akquise, Marketing und Management, den Titel „Kultur- und Kreativpilot Deutschland“ für ein Jahr.

 

Festivalförderung EU

Sabine Bornemann CCP gibt in den Kulturpolit. Mitt. Nr.129 eine Einschätzung über die künftige EU-Festival-Förderpolitik: Bewerben können sich nur große Festivals, die schon 5 x stattgefunden haben und mindestens 7 Programmländer präsentieren, für einen max. Zuschuss von 100.00 ¤. Stattdessen sollten Festivals aus mehreren Ländern mehr zusammenarbeiten, Logistik, Künstler, Erfahrungen austauschen und die Bezuschussung dieser Kooperation beantragen. Bis 15.11. kann für Festivals und Sonderprojekte ein Antrag eingereicht werden, mit mehr Hoffnung als bisher, auch mit vereinfachten Antrags- und Abrechnungsformalitäten.

 

myartist.tv das Portal für Künstler und Anbieter von Eventbedarf. Kostenloser Basisaccount auf www.myartist.tv

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zuletzt aktualisiert 26.7.2010