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Die Künstlerberatung macht Sommerpause vom 2. bis 20. August 2010
Der Bundestag hat der Verlängerung der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung zugestimmt. Damit kann das von der Bundesregierung vorgelegte "Beschäftigungschancengesetz" in Kraft treten. In Zukunft wird es folgende Änderungen geben: sie heißt jetzt „Pflichtversicherung auf Antrag“, der Beitrag steigt bei gleichem ALG auf das Vierfache, Existenzgründer zahlen die Hälfte; es gibt zwar neue Kündigungsfristen, die einfachste Möglichkeit, die Versicherung zu beenden bleibt aber, die Beiträge 3 Monate nicht zu zahlen.
Gründungswillige können von der IGP (IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft) einen Zuschuss von maximal 80 % = 1600 ¤ (aus ALG II heraus) oder maximal 50 % = 1600 ¤ (aus ALG I oder Beschäftigung heraus) für eine viertägige Beratung erhalten. Mehr bei der LGH. Der Online-Antrag muss bei einem der Regionalpartner gestellt werden. Stefan Kuntz ist als Berater bei der IGP / LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks) gelistet.
Damit steht das Programm in Konkurrenz zu dem Programm Gründercoaching Deutschland der kfw: maximal 7,5 Tage, maximal 80 % = 3600 ¤ für Gründer und junge Unternehmen aus dem ALG I, für andere 50 bis 75 % = max 4500 ¤. Auch hier ist Stefan Kuntz als Berater zu haben.
Aufwandsentschädigungen (besser: die Ehrenamtspauschale bis 500 ¤) und die Übungsleiterhonorare bis 2100 ¤ (sofern steuerfrei) zählen NICHT zum für die KSK relevanten Einkommen (sie sind überhaupt sozialversicherungsbeitragsfrei!), siehe http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Erlaeuterungen_zum_Begriff_des_AE.pdf
Einnahmen über diesen Grenzen werden als Einkommen aus anderer, möglicherweise nicht-künstlerischer/-publizistischer Tätigkeit gewertet und können – wenn sie über 4800 ¤/Jahr liegen – zum Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK führen. Aber nur der übersteigende Betrag muss versteuert und versichert werden!
Wenn du also im Jahr z.B.
bist du über der Grenze und kannst nicht mehr kranken- und pflegeversichert werden über die KSK.
Außerdem sind folgende Freibeträge möglicherweise zu berücksichtigen:
Wettbewerb „Kultur- und Kreativpiloten Deutschlands“
Bis zum 15. August 2010 bewerben mit einer Antwort auf die Frage: Warum ist meine Idee nicht nur außergewöhnlich, sondern hat auch gute Marktchancen? Mehr auf www.kultur-kreativpiloten.de Gewinner erhalten individuelle Screenings bei branchenversierten Beratern, ein gutes Netzwerk mit anderen kreativen Vordenkern, drei Workshops mit anderen Kultur- und Kreativpiloten zu marktrelevanten Themen wie Akquise, Marketing und Management, den Titel „Kultur- und Kreativpilot Deutschland“ für ein Jahr.
Festivalförderung EU
Sabine Bornemann CCP gibt in den Kulturpolit. Mitt. Nr.129 eine Einschätzung über die künftige EU-Festival-Förderpolitik: Bewerben können sich nur große Festivals, die schon 5 x stattgefunden haben und mindestens 7 Programmländer präsentieren, für einen max. Zuschuss von 100.00 ¤. Stattdessen sollten Festivals aus mehreren Ländern mehr zusammenarbeiten, Logistik, Künstler, Erfahrungen austauschen und die Bezuschussung dieser Kooperation beantragen. Bis 15.11. kann für Festivals und Sonderprojekte ein Antrag eingereicht werden, mit mehr Hoffnung als bisher, auch mit vereinfachten Antrags- und Abrechnungsformalitäten.
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zuletzt aktualisiert 26.7.2010