Künstlerberatung Stefan Kuntz

Special

Änderungen zum Jahreswechsel 2012

Dies ist nun der Überblick über die wesentlichen Bürokratie-Änderungen, die selbständige Künstler und Publizistinnen ab 2012 betreffen. Alle Änderungen sind im Survival Kit enthalten – weitere Informationen bitte dort nachschlagen, am besten mit der Suchfunktion, also unter Windows mit STRG + F zum Beispiel nach „Elterngeld“ suchen.
Oder Sie suchen nach „2012“, dann stoßen Sie auf weitere, weniger wichtige (?)  Änderungen.

2012:

Soziales

 

Beitragsbemessungsgrenzen

•         In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze auf monatlich 4.237,50 € /50.850 €/Jahr (bisher 4.125,00) €;
die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 3.825,00 €/Monat /45.900 €/Jahr (bisher 3.712,50 €). Beide Werte gelten in Ost und West einheitlich.
•         In der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze im Osten unverändert bei 4.800 €/Monat /57.600 €/Jahr, im Westen steigt sie auf 5.600 €/Monat /57.600 €/Jahr (5.500).
•         Die monatliche Bezugsgröße, nach der sich unter anderem die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung in Ost und West richten, steigt auf 2.625 €/ Monat /23.625 € /Jahr (bisher 2.555) €,
womit z.B. auch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung auf 375 (bisher 365) € im Monat steigt.
Dieser Wert gilt auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern; in den neuen Ländern bleibt die Bezugsgröße hier bei 2.240 €.
•         Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für freiwillig versicherte Selbstständige, die nicht über die KSK versichert sind, steigen beim ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % (ohne Krankengeldanspruch) damit auf 293,34 € für hauptberuflich Selbstständige und auf 195,56 € für Bezieher von Gründungszuschuss und Selbstständige mit Anspruch auf Ermäßigung bzw. auf 130,38 € für nebenberuflich Selbstständige beim ermäßigten Beitragssatz von 14,3%. In der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung beträgt sie im Westen unverändert 5500 Euro im Monat. (66.000 €/Jahr/West, 57.600 €/Jahr/Ost). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt sie von 3750 Euro auf 3712,50 Euro. (44.500 €/Jahr/West und Ost).
Der Rentenbeitragssatz ist auf 19,6 % gesunken.
 
Für KSK-Versicherte beträgt der Mindestbeitrag in der Sozialversicherung 71,99 €/Monat und der Höchstbeitrag 909,31 €/Monat/West, 830,91 €/Monat/Ost. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt jetzt 147.600 € in 3 Jahren.

Arbeitslosenversicherung

 Der Beitragssatz bleibt bei 3,0 Prozent; das müssen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen.
 
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Pflichtversicherung auf Antrag) In der Arbeitslosenversicherung erhöht sich der feste Beitrag für freiwillig ("auf Antrag") versicherte Selbstständige zum 1.1. auf 78,75 (West) bzw. 67,20 € (Ost).

 

Lebensversicherungen

 Die garantierte Verzinsung auf Lebens- und Rentenversicherungen sinkt ab 2012 wieder, nämlich auf 1,75 %. Bei der Gothaer sinkt der Überschusszins zum Beispiel auf 0,9 %.

Verwaltungsberufsgenossenschaft

 Mindestbeitrag für Künstler ab 2011 ca. 538 € Mindestversiche­rungs­summe 2012: 31.500 €.

Existenzgründungszuschuss

 Wer nach dem 28.12.11 seine Selbstständigkeit aufnimmt,
•         hat keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, das liegt in der Entscheidung des Sachbearbeiters; er muss zunächst versuchen, ein zumutbares Jobangebot zu machen, erst wenn das nicht gelingt, gibt es vielleicht einen Gründungszuschuss.
•         bekommt ihn nur, wenn er mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und
•         bekommt den Zuschuss in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes (plus 300 €) nur noch sechs Monate lang; danach besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate einen Zuschuss von 300 € im Monat zu beantragen.
•         Voraussetzung Gutachten von einer fachkundigen Stelle
 
 

Kindergeld

 jetzt unabhängig vom Einkommen des Studenten. Ausbildungsfreibetrag 924 € ebenfalls unabhängig vom Einkommen
 
 

Steuern


 
Belege aus dem Jahr 2001 oder früher jetzt getrost wegwerfen. Korrespondenz o.ä. von oder vor 2005 ebenso.
 
Elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige (Aausländer) sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten (große GbR's) startet später als 2012
 
Die Einkommensteuerklärung für 2011 müssen alle anderen bereits 2012 online per Elster abgeben, dazu das Programm von Elster-Portal herunterladen und registrieren lassen – das kann zwei Wochen dauern, also rechtzeitig dran denken.
 
 

Basiszinssatz

Seit dem 1. Januar liegt er wieder bei 0,12 Prozent. 
 
 

zuletzt aktualisiert: 17.01.2012