Dies ist nun der Überblick über die wesentlichen
Bürokratie-Änderungen, die selbständige Künstler und Publizistinnen
ab 2012 betreffen. Alle Änderungen sind im
Survival
Kit enthalten – weitere Informationen bitte dort nachschlagen,
am besten mit der Suchfunktion, also unter Windows mit STRG + F zum
Beispiel nach „Elterngeld“ suchen.
Oder Sie suchen nach „2012“,
dann stoßen Sie auf weitere, weniger wichtige (?) Änderungen.
2012:
Soziales
Beitragsbemessungsgrenzen
• In der Kranken-
und Pflegeversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze auf
monatlich 4.237,50 € /50.850 €/Jahr (bisher 4.125,00) €;
die
Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 3.825,00 €/Monat /45.900 €/Jahr
(bisher 3.712,50 €). Beide Werte gelten in Ost und West einheitlich.
• In der Renten- und
Arbeitslosenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze im
Osten unverändert bei 4.800 €/Monat /57.600 €/Jahr, im Westen steigt
sie auf 5.600 €/Monat /57.600 €/Jahr (5.500).
•
Die monatliche Bezugsgröße, nach der sich unter anderem die
Mindestbeiträge zur Krankenversicherung in Ost und West richten,
steigt auf 2.625 €/ Monat /23.625 € /Jahr (bisher 2.555) €,
womit z.B. auch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung
auf 375 (bisher 365) € im Monat steigt.
Dieser Wert gilt auch
für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten
Bundesländern; in den neuen Ländern bleibt die Bezugsgröße hier bei
2.240 €.
• Die
Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für freiwillig versicherte
Selbstständige, die nicht über die KSK versichert sind, steigen beim
ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % (ohne Krankengeldanspruch) damit
auf 293,34 € für hauptberuflich Selbstständige und auf 195,56 € für
Bezieher von Gründungszuschuss und Selbstständige mit Anspruch auf
Ermäßigung bzw. auf 130,38 € für nebenberuflich Selbstständige beim
ermäßigten Beitragssatz von 14,3%. In der Arbeitslosen- und der
Rentenversicherung beträgt sie im Westen unverändert 5500 Euro im
Monat. (66.000 €/Jahr/West, 57.600 €/Jahr/Ost). In der gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung sinkt sie von 3750 Euro auf 3712,50
Euro. (44.500 €/Jahr/West und Ost).
Der Rentenbeitragssatz ist
auf 19,6 % gesunken.
Für KSK-Versicherte
beträgt der Mindestbeitrag in der Sozialversicherung 71,99 €/Monat
und der Höchstbeitrag 909,31 €/Monat/West, 830,91 €/Monat/Ost. Die
Versicherungspflichtgrenze beträgt jetzt 147.600 € in 3 Jahren.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz bleibt bei 3,0 Prozent; das müssen je zur
Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen.
Freiwillige
Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Pflichtversicherung auf
Antrag) In der Arbeitslosenversicherung erhöht sich der feste
Beitrag für freiwillig ("auf Antrag") versicherte Selbstständige zum
1.1. auf 78,75 (West) bzw. 67,20 € (Ost).
Lebensversicherungen
Die garantierte Verzinsung auf Lebens- und
Rentenversicherungen sinkt ab 2012 wieder, nämlich auf 1,75 %. Bei
der Gothaer sinkt der Überschusszins zum Beispiel auf 0,9 %.
Verwaltungsberufsgenossenschaft
Mindestbeitrag für Künstler ab 2011 ca. 538 €
Mindestversicherungssumme 2012: 31.500 €.
Existenzgründungszuschuss
Wer nach dem 28.12.11 seine Selbstständigkeit aufnimmt,
• hat keinen
Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, das liegt in der
Entscheidung des Sachbearbeiters; er muss zunächst versuchen, ein
zumutbares Jobangebot zu machen, erst wenn das nicht gelingt, gibt
es vielleicht einen Gründungszuschuss.
•
bekommt ihn nur, wenn er mindestens noch 150 Tage Anspruch auf
Arbeitslosengeld hat und
•
bekommt den Zuschuss in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes
(plus 300 €) nur noch sechs Monate lang; danach besteht die
Möglichkeit, für weitere neun Monate einen Zuschuss von 300 € im
Monat zu beantragen.
•
Voraussetzung Gutachten von einer fachkundigen Stelle
Kindergeld
jetzt unabhängig vom Einkommen des Studenten.
Ausbildungsfreibetrag 924 € ebenfalls unabhängig vom Einkommen
Steuern
Belege aus dem Jahr 2001 oder früher jetzt getrost
wegwerfen. Korrespondenz o.ä. von oder vor 2005 ebenso.
Elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit
Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige (Aausländer) sowie
von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit
mehr als 10 Beteiligten (große GbR's) startet später als 2012
Die Einkommensteuerklärung für 2011 müssen alle
anderen bereits 2012 online per Elster abgeben, dazu das Programm
von Elster-Portal
herunterladen und registrieren lassen – das kann zwei Wochen dauern,
also rechtzeitig dran denken.
Basiszinssatz
Seit dem 1. Januar liegt er wieder bei 0,12 Prozent.