Auftraggeber lassen sich immer wieder neue Vertragsformulierungen
einfallen, um aus einem Mitarbeiter, der als abhängiger Arbeitnehmer
beschäftigt werden muss, wenigstens auf dem Papier einen
Selbständigen zu machen. Das ist vor allem in der Filmproduktion
häufig:
Beispiel:
"Die Parteien sind sich darüber
einig, dass die Abführung von Steuern jedweder Art, die in
Zusammenhang mit dem von dem Vertragspartner erzielten Verdienst zu
entrichten sind, einzig und allein Sache des Vertragspartners ist.
Sollte die Produktionsfirma, aus welchen Gründen auch immer, als
Haftungsschuldner Steuern oder sonstige Abgaben oder Beiträge auf
die an den Vertragspartner gezahlte Vergütung entrichten müssen, so
wird der Vertragspartner der Produktionsfirma die an das Finanzamt
gezahlten oder zu zahlenden Abgaben oder Beiträge erstatten bzw. die
Produktionsfirma von diesen Forderungen freistellen."
Das
bedeutet, der Arbeitnehmer soll nachträglich seinem Arbeitgeber die
von ihm gezahlten Sozialversicherungsabgaben und die Lohnsteuer
erstatten, wenn die ganze Sache auffliegt. Solch ein Passus hält
meiner Meinung nach keiner gerichtlichen Überprüfung stand.
Auch die Stadttheater versuchen neuerdings
verstärkt, mit sogenannten "Gastverträgen" aus
Schauspielern, die mit einem Arbeitsvertrag angestellt werden
müssten, Selbständige zu machen, siehe mein Artikel von 2007
"Gastkünstler an Theatern weiterhin nur als Ausnahme selbständig!".
Auch diese Verträge sind meist illegal, sie zwingen die
Schauspielerin dazu, selbst Steuern zu zahlen und sich selbst zu
versichern.
Und: mit solch einem Vertrag hat sie keine
Chance, in die KSK zu kommen. Das stellt die KSK regelmäßig
lapidar fest, tut aber nichts, um über Statusfestellungsverfahren
bei der Dt. Rentenversicherung die Arbeitgeber zur Änderung ihres
Verhaltens zu zwingen.
Andersherum:
Wie kann z.B. eine Tanzcompagnie Künstler legal in einem Projekt
beschäftigen, ohne Ärger mit der Sozialversicherung zu bekommen?
Es gibt nur 5 legale Möglichkeiten:
Keine Probleme mit Honorarverträgen bei Regisseuren, Choreographen,
Komponisten, Bühnenbildern etc. Kurz und vereinfachend: keine
Probleme bei allen, die erheblich urheberrechtlich relevante Arbeit
leisten und selbst Weisungen erteilen.
Schauspielerinnen,
Tänzer, Musikerinnen in eine GbR als Gesellschafter aufnehmen, nicht
als Honorarkraft! Als Gesellschafter kein Honorar, sondern Gewinn-
oder Verlustausschüttung.
Schauspielerinnen, Tänzer,
Musikerinnen als Star engagieren ohne Probenverpflichtung. Logisch,
dass es nur einen Star je Ensemble geben kann.
Schauspielerinnen, Tänzer, Musikerinnen mit ihrem eigenen, kleinen
Programm für eine Revue engagieren. Lauter kleine, eigenständige
Programme werden also wie im Varieté montiert.
Natürlich darf das
Programm auch größer sein. Dann redet frau von einem Gastspiel.
21.6.2011