Die Yehudi-Menuhin-Stiftung Deutschland meldete im Januar 2011
Insolvenz an. Kaum zu glauben! Da denkt der Künstler, eine
Stiftung ist eine Stiftung, weil sie ein Stiftungsvermögen hat, das
ist eine seriöse Angelegenheit. Aber plötzlich bekommt er seit
November 2010 kein Honorar mehr (das mit 60 € für 90 Min. sowieso
sehr knapp war, auch angesichts der sehr knappen honorierten Zeit
für Besprechungen). Also darf er sein außenstehendes Honorar von
z.B. 3.700 € beim Insolvenzverwalter anmelden und warten und warten
und warten und vielleicht irgendwann einen kleinen Teil erhalten.
Hintergrund ist ein Streit zwischen der Stiftung und der
Bezirksregierung Düsseldorf. Der Regierungspräsident wollte
Fördergelder nicht freigeben, weil er Nachweise über die Ausgaben
der Stiftung nicht als prüffähig anerkannte. Der Stiftung stehen
nach eigenen Angaben bis Ende Juli 2011 noch über eine Million Euro
Fördergelder zu. Beleglisten mit 18.000 Ausgaben über 5,4 Mio
€ werden geprüft. Die Summe könnte zurückgefordert werden. Die
Stiftung behauptet allerdings, der Verwendungsnachweis sei von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht beanstandet worden und die
Bezirksregierung habe erst im Nachhinein die Bedingungen für den
Verwendungsnachweis geändert.
Ähnlich erstaunliche Probleme gab es auch bei der Insolvenz des
Dt. Musikrats.
Nach meiner Ansicht trägt die Öffentliche
Hand eine gewisse Mitschuld an solchen Pleiten, weil sie dazu
ermuntert, Folgeprojekte anzugehen, bevor der Verwendungsnachweis
für die bisherigen Projekte geprüft wurde. Sie sieht nicht die
Gefahr einer Abwärtsspirale in die Insolvenz, und verkennt die große
Versuchung, mit neuen Fördergeldern Abrechnungsfehler alter Projekte
auszubügeln. Sie versteht nicht den Zusammenhang zwischen Abrechnung
der Vergangenheit und Ausgabenpolitik für die Zukunft.
Zwei Konsequenzen:
Künstler sollten ihren
Auftraggebern zügig Rechnungen (auch über Teilbeträge, auch über
Vorschüsse) senden und die weitere Mitarbeit vom Zahlungseingang
abhängig machen.
Zuwendungsempfänger sollten zügig
Verwendungsnachweise vorlegen und auf deren Bearbeitung drängen,
bevor sie Mittel für Folgeprojekte abrufen.
21.6.2011

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Alle Rechte: Stefan Kuntz
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