Wahltarif Krankengeld neu ab 1.8.09
# Vergleich ergibt
große Unterschiede bei den Wahltarifen der wichtigsten gesetzlichen
Krankenkassen ab 1.8.2009
# Neuerungen auch beim
Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld der
Berufsgenossenschaft
# Hilfe bei der Frage "Wer braucht wirklich
vorgezogenes Krankengeld?" 19.8.09
Der allgemeine Beitragssatz
der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1.7.09 auf 14,9 % gesunken,
der ermäßigte (ohne Krankengeldanspruch) auf 14,3 %. Die alten
Wahltarife seit 1.1.09 gelten nicht mehr.
Künstler und
Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind,
haben wie bisher Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.
Dafür müssen sie den Normalbeitrag von jetzt 7,9 Prozent bezahlen.
(mehr unten)
Andere Selbständige haben folgende Wahl:
Nichts tun und keinen Anspruch auf Krankengeld haben:14,3 %
Entweder den (höheren) Normalbeitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung bezahlen für Krankengeld ab dem 43. Tag: 14,9 %
oder bis spätestens 30. September 2009 einen NEUEN Wahltarif
für früheres Krankengeld abschließen: 14,3 % plus Wahltarif
oder
bis spätestens 30. September 2009 einen NEUEN Wahltarif für
zusätzliches Krankengeld vor dem 43. Tag abschließen: 14,9 %
plus Wahltarif
An den neuen Wahltarif ist frau wie bisher 3 Jahre
gebunden. Die Kassen können für Neuabschlüsse eine Karenzzeit
vorschreiben.
Für KSK-Versicherte müssen die gesetzlichen
Krankenkassen einen besonderen Wahltarif für Krankengeld vor dem 43.
Tag anbieten,
Die
GEK bietet bereits einen Tarif für Künstler an, vorbehaltlich
der Genehmigung durch Bundesversicherungsamt. Er beträgt 1, 1 % ab
dem 15. Tag. Für andere Selbständige kostet der Schutz (Tarif
Komfort) zwischen dem 15. und 43. Tag ebenfalls 1 %, ab dem 22. Tag
0,7 %. Alle Tarife zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,9
%, mit dem man ab dem 43. Tag versichert ist.
Bei der Barmer
kostet zusätzlich zum ermäßigten Tarif von 14,3 % der
Krankengeldanspruch für andere Selbständige ab dem 92. Tag 0,4 %
und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,9 % der
Ergänzungstarif ab dem 22. Tag 1 %, bisher keine Angaben für
Künstler.
Mutterschaftsgeld gibt es nur, wenn Krankengeldanspruch
besteht, also Normaltarif (14,9 %) oder Wahltarif wählen.
21.7.2009