Künstlerberatung Stefan Kuntz

Krankengeld-Wahltarife

Wahltarif Krankengeld neu ab 1.8.09

# Vergleich ergibt große Unterschiede bei den Wahltarifen der wichtigsten gesetzlichen Krankenkassen ab 1.8.2009
# Neuerungen auch beim Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld der Berufsgenossenschaft
# Hilfe bei der Frage "Wer braucht wirklich vorgezogenes Krankengeld?" 19.8.09
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1.7.09 auf 14,9 % gesunken, der ermäßigte (ohne Krankengeldanspruch) auf 14,3 %. Die alten Wahltarife seit 1.1.09 gelten nicht mehr.

Künstler und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, haben wie bisher Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Dafür müssen sie den Normalbeitrag von jetzt 7,9 Prozent bezahlen. (mehr unten)

Andere Selbständige haben folgende Wahl:

Nichts tun und keinen Anspruch auf Krankengeld haben:14,3 %
Entweder den (höheren) Normalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen für Krankengeld ab dem 43. Tag: 14,9 %
oder bis spätestens 30. September 2009 einen NEUEN Wahltarif  für früheres Krankengeld abschließen: 14,3 % plus Wahltarif
oder bis spätestens 30. September 2009 einen NEUEN Wahltarif  für zusätzliches Krankengeld  vor dem 43. Tag abschließen: 14,9 % plus Wahltarif
An den neuen Wahltarif ist frau wie bisher 3 Jahre gebunden. Die Kassen können für Neuabschlüsse eine Karenzzeit vorschreiben.

Für KSK-Versicherte müssen die gesetzlichen Krankenkassen einen besonderen Wahltarif für Krankengeld vor dem 43. Tag anbieten,
Die GEK bietet bereits einen Tarif für Künstler an, vorbehaltlich der Genehmigung durch Bundesversicherungsamt. Er beträgt 1, 1 % ab dem 15. Tag. Für andere Selbständige kostet der Schutz (Tarif Komfort) zwischen dem 15. und 43. Tag ebenfalls 1 %, ab dem 22. Tag 0,7 %. Alle Tarife zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,9 %, mit dem man ab dem 43. Tag versichert ist.
Bei der Barmer kostet zusätzlich zum ermäßigten Tarif von 14,3 % der Krankengeldanspruch für andere Selbständige ab dem 92. Tag 0,4 %  und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,9 % der Ergänzungstarif ab dem 22. Tag 1 %, bisher keine Angaben für Künstler.
Mutterschaftsgeld gibt es nur, wenn Krankengeldanspruch besteht, also Normaltarif (14,9 %) oder Wahltarif wählen.  21.7.2009

zuletzt aktualisiert: 06.01.2012