Zunächst etwas allgemeiner: Die medizinisch notwendige
Wiederherstellung nach Krankheit oder Unfall bezahlt die
Krankenkasse. Und eine private Zusatzversicherung (z.B. eine private
Unfallversicherung oder eine Zusatzzahnversicherung (dazu mehr im
"Survival Kit") zahlt dann etwas extra. Bei einem Berufsunfall zahlt
von vorneherein und alles und auf höherem Niveau die
Berufsgenossenschaft (dazu mehr im "Survival Kit"), wenn frau denn
dort versichert ist.
Wenn ein länger dauernder gesundheitlicher
Schaden vorliegt, bezahlt die Rentenver-sicherung
„Rehabilitationsmaßnahmen“, also Dinge, die dazu dienen, Dich wieder
fit zu machen fürs Geldverdienen. Eine mögliche Voraussetzung: Du
warst in den letzten 2 Jahren wenigstens 6 Monate pflichtversichert
(dazu mehr im "Survival Kit"). REHA-Maßnahmen können Prothesen sein,
Kuren, Physiotherapie, technische Hilfsmittel etc.. Was die
Rentenversicherung mehr als die Krankenkasse bezahlt und wobei sie
sich richtig Mühe gibt, hängt aber von deinem Beruf ab.
Für
Künstler in der darstellenden Kunst und in der Musik zahlt die
Rentenversicherung beispielsweise Zuschüsse für die medizinisch
eigentlich nicht notwendige Keramikvollverblendung von Zahnersatz im
sichtbaren Bereich, wenn der Versicherte klar macht, dass sonst
das Publikum die Metallkonstruktion des Zahnersatzes sieht und
deshalb seine Berufsausübung zumindest teilweise gefährdet ist.
Beispiel: Zwei vollkeramikverblendete Goldkronen für die beiden
oberen Eckzähne kosten gut 1000 €, davon zahlt die GKV für einen
braven Zahnarzt-Besucher (Bonusheft immer schön gestempelt!) gut 400
€. Von den restlichen gut 600 €, die eigentlich der Künstler zahlen
müsste, zahlt die DRV gut 400 €, so dass dann noch gut 200 €
offenbleiben.
Wenn aber die DRV zahlt, zahlt auch die
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VDDB) in der Bayrischen
Versorgungskammer (dazu mehr im "Survival Kit"), in diesem Falle 130
€.
Wichtig ist, dass der Künstler den Antrag bei der DRV vor der
Eingliederung stellt und dass der Zahnarzt bestätigt, dass dieser
extra-Aufwand für einen Künstler ausschließlich berufsbedingt
erforderlich ist. Damit tun sich aber die Zahnärzte schwer, davon
haben sie noch nie gehört und wieso sollen gerade sie bestätigen,
dass Herr Mustermann wirklich Schauspieler ist? Und woher sollen sie
wissen, wie weit diesem Mann das Publikum in den Rachen schaut und
warum blitzendes Metall seine Karriere gefährden könnte. Ruhig,
ruhig! Nur ein Sätzchen ist nötig: „Dieser Zahnersatz ist für diesen
Künstler ausschließlich berufsbedingt erforderlich.“
Was die
VddB angeht, kann frau sich bei der Beantragung des
Zahnersatz-Zuschusses ein Jahr Zeit lassen. Die VddB zahlt nur, wenn
der ungedeckte Rest mehr als 150 € beträgt. Und sie zahlt auch bei
freiwillig Weiterversicherten, sofern sie ihren darstellenden Beruf
noch ausüben. Sie zahlt auch Zuschüsse bei (Hör-) Kuren und
ambulanten Reha-Therapien wie Akupunktur, Alexander-Technik,
Stoßwellen- und Sauerstofftherapie und anderen orthopädischen
Therapien. Sie zahlt Kontaktlinsen und (Spezial-)Brillen,
Laser-Augenoperationen, kosmetische Operationen, das alles aber nur,
wenn mann vorher beantragt und eine ärztliche Bescheinigung über die
berufliche Notwendigkeit beibringt.
30.8.2011