Künstlerberatung Stefan Kuntz

Tipps / Fundgrube

Für die Richtigkeit der Informationen kann ich leider keine Gewähr übernehmen, jedoch bemühe ich mich natürlich um korrekte Angaben.


Aufgeräumt, entmüllt, kontrolliert, umgebaut im Juni 2008

Stand: 25.11.2009


Die Tipps im einzelnen -

die neuesten oben, die alten unten, ohne Systematik


die allerneuesten Tipps finden Sie durch einen Klick hier


Gemeinnützigkeit

Um die Gemeinnützigkeit zu bewahren, muss alle 3 Jahre eine Körperschaftssteuerklärung gemacht werden, um einen Körperschafts- steuerfreistellungsbescheid zu erlangen. Der Erklärung muss beigefügt werden eine EÜR, ein "Tätigkeitsbericht" und die "Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen". Das geht aus dem Änderungserlass vom 21.4.2008 für den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hervor, ist aber nicht wirklich neu.

Neu ist, dass die Begriffe "Fördervereine" und "Spendensammelvereine" wurden durch das Wort "Mittelbeschaffungskörperschaften" ersetzt werden, was nun auch keinen vom Hocker haut. Und es gibt eine überarbeitete Mustersatzung. Und das alles beim Bundesfinanzministerium

24.6.08
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Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig

Den gelegentlichen Vorstößen aus der Politik, Freiberuflern ihren Sonderstatus bei der Besteuerung zu streichen, wurde jetzt vom  Bundesverfassungsgericht  Beschluss vom 15. Januar 2008 – 1 BvL 2/04 eine Abfuhr erteilt.

Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht sei mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren.

24.6.08

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Freiberufler gewerbesteuerpflichtig, wenn teilweise gewerblich tätig

In dem gleichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die gesamten Einkünfte einer Personen- gesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Wichtig ist also, dass beispielsweise eine GbR, die künstlerisch-freiberuflich arbeitet, für die zweite, gewerbliche Tätigkeit (Merchandising, Einnahmen aus Sponsoring)  eine zweite, getrennte GbR gründet. Nur 5 bis 10 % "Hilfsgeschäfte" (Verkauf des ausgemusterten BetriebsPKW's) werden in den meisten Fällen von den Finanzämtern geduldet.

24.6.08

Sprecher für Radio-Werbespots nicht freiberuflich tätig.

Das Urteil vom 2. April 2008 (Az.:3 K 2240/04) des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sieht die Tätigkeit eines Werbespot-Sprechers als gewerblich an. Damit unterliegt sie der Gewerbesteuerpflicht. Sie sei nicht freiberuflicher Natur, weil sie nicht künstlerisch sei. "An einem künstlerischen Gestaltungsspielraum fehle es, wenn sich die Tätigkeit lediglich darauf beschränke, die Rolle eines normalen Produktbenutzers zu sprechen oder zu spielen, sowie lediglich den Gegenstand der Werbung anzupreisen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und steht im Widerspruch zu anderen Entscheidungen.
24.6.08
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Urheberschutz für Fotografen

Seit Mai diesen Jahres bietet photopatrol ab 4 EUR im Monat Fotografen die Möglichkeit, ihre Fotos fürs Internet mit einer unsichtbaren Signatur zu versehen, die dann vom photopatrol- Crawler erkannt und kontrolliert wird. Erkannte Nutzungen werden in einem Webseiten-Konto hinterlegt. Sollte sich jemand für die Nutzung des geschützten Fotos interessieren, kann er über www.copyrightinfo.eu Kontakt mit dem Fotografen aufnehmen. http://www.photopatrol.eu
24.6.08
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GEMA-frei komponieren?

Das Portal freienseiten sieht "neue Marktchancen für Komponisten", weil  die Sender von Radio- und Fernsehbeiträgen die Kosten für die Online-Rechte der Originalmusik GEMA-pflichtiger Komponisten vermeiden wollen und deshalb lieber mit Komponisten zusammenarbeiten, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, die also GEMA-freie Musik liefern. Solche Komponisten müssen wissen, dass die weitere Verwertung ihrer Kompositionen von der GEMA dann natürlich weder kontrolliert noch vergütet wird. Sie sind also auf die Redlichkeit der Sender angewiesen. Übrigens ist es für Komponisten nicht möglich, im Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA bestimmte Kompositionen auszuklammern oder sich die Nutzungsrechte für bestimmte Kompositionen rückübertragen zu lassen - so wie es die Filmproduzenten immer wieder in ihren ellenlangen Verträgen von allen Mitwirkenden verlangen. Gekündigt werden kann der Vertrag mit der GEMA von EU-Bürgern mit einer Frist von einem halben Jahr zum Ende des Ablaufs von 3 Jahren.
24.6.08
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Suchmaschine neu & gratis

www.gelbevideos.com  ist eine neue Suchmaschine und ein Branchenportal, bei dem man sich mit seiner Website, seiner kompletten Adresse, einer kurzen Visitenkarte und einem Link zu einem bereits im Web gelagerten Videoclip GRATIS eintragen kann.

24.6.08
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Widerrufsbelehrung

Für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung für den Handel über das Internet hat die Bundesregierung ein neues Muster erlassen. Details au

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/anlage_2_24.html

Ab 1. Oktober 2008 müssen die Widerrufs- und Rückgabebelehrung den neuen Mustern entsprechen. Experten glauben nicht, dass damit die Abmahnwelle (vor allem gegen ebay-Verkäufer) aufhört.

Hier als Beispiel mein Versuch, aus dem Gesetz etwas Passendes für den Verkauf von Gegenständen zusammenzubauen:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufs­frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Stefan Kuntz, Mutzer Str. 43, 51467 Bergisch Gladbach, Fax 02202 708787, info@kuenstlerrat.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

24.6.08
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Abzugssteuer für ausländische Künstler

Nach Angaben des Dt. Kulturrats beschäftigt sich das Bundeskabinett demnächst mit dem Jahressteuergesetz 2009. Darin ist auch eine überfällige Änderung des Steuerabzugs für im Ausland ansässige Künstler enthalten. Der Entwurf sieht vor, dass der Steuerabzug an den Besteuerungsrechten der Doppelbesteuerungsabkommen ausgerichtet werden und er nur noch für darbietende Künstler gelten soll. Mit Blick auf im Ausland ansässige werkschaffende Künstler wie z.B. Bildende Künstler oder Regisseure werde damit unnötiger Verwaltungsaufwand beseitigt. Der Entwurf sieht vor eine Absenkung des Steuersatzes auf 15% sowie die Beibehaltung der Regelung, dass bis zu einem Honorar von 250 Euro keine Steuer anfällt. Diese Regelung soll insbesondere den so genannten kleinen Kulturaustausch befördern. Die bestehende Staffelregelung, nach der bei einem Honorar zwischen 250 bis 500 Euro nur 10% Steuern anfallen, soll aber laut Referentenentwurf gestrichen werden.

24.6.08
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Honorare als Kursleiter und nicht als Künstler?

Verschiedene karitative Organisationen beschäftigen in sozialen oder pädagogischen Projekten Künstler gegen Honorar. Diese Organisationen möchten neuerdings gehäuft diese Honorare im Rahmen des Kursleiterfreibetrages von 2100 EUR/Jahr auszahlen. Das hat für den Auftraggeber den Vorteil, dass er dafür keine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen muss. Das hat für den Künstler den Vorteil, dass er diese Einnahme nicht versteuern muss und dafür auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, auch nicht bei der KSK.

Wenn er aber Geringverdiener ist und frisch über die KSK versichert werden will, kann das auch nachteilig sein: Dieses Honorar ist dann kein Nachweis über Einkommen als selbständiger Künstler. Und solche Nachweise wären vielleicht in dem Moment wichtig.

Ansonsten bitte aufpassen:

Bei einer anderen karitativen Organisation kann natürlich dieser Freibetrag nicht noch einmal geltend gemacht werden. Das muss dann als Honorar für künstlerische Tätigkeit abgerechnet werden (Auftrag/Vertrag und Rechnung), und nicht als sozial/-pädagogische. Würde sich der Künstler darauf einlassen, würde er eine zweite selbständige (pädagogische) Tätigkeit eröffnen, mit einer möglichen Rentenversicherungspflicht, möglichen Komplikationen mit der KSK und einer möglichen Umsatzsteuerpflicht von 19 %.

24.6.08

EU-Recht: Zuschüsse verzerren Wettbewerb.

Die EU-Kommission hat am 20.2.2008 einem privaten Beschwerdeführer (einem Hotelier) mitgeteilt, dass seine Beschwerde nicht weiterverfolgt wird, da die kritisierten Beihilfen an eine gemeinnützige Familienferieneinrichtung mit dem gemeinsamen Markt vereinbar seien. Wie aus solidaris 2/08 hervorgeht, wird diese Kommissionsentscheidung nach Ansicht von WP/StB Dickopp weitreichende Folgen haben: soziale Leistungen werden nämlich als Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse eingestuft. Die Kommission hat die Beschwerde auf der Grundlage des Altmark-Trans-Urteils, des Monti-Pakets und der De-Minimis-Beihilfen-Regelung beleuchtet.
Diese Grundlage sollte genau bedacht werden, wenn ein Zuwendungsempfänger nicht möglicherweise von einem Konkurrenten, der keine Zuwendungen erhält, vor dem EU-Gerichtshof verklagt werden will.

18.4.08
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KSK-Abgabe-Prüfung

Wie kann das Ergebnis einer KSK-Prüfung aussehen?

Beispiel:
Das Ergebnis einer Prüfung ist ein Schreiben der Rentenversicherung, in dem sie einem Orchester mitteilt  "aufgrund der nach §28p Abs 1a  SGB IV  durchgeführten Prüfung der Zahlung der Künstlersozialabgabe am 03.02.2008 beabsichtigen wir, für die Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2006 Nachforderungen zur Künstlersozialversicherung in Höhe von insgesamt 5.553,18 EUR zu erheben."
Die Abgabepflicht wird so begründet:
"Die Abgabepflicht nach KSVG ist festzustellen gemäß §24 Abs 1 Satz 1 Nr.2 KSVG, weil Sie als Unternehmer ein Orchester betreiben, dessen Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten."
"Bemessungsgrundlage sind nach § 25 KSVG sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte."
Weiterhin wird das Orchester aufgefordert, die Nachzahlung "innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens" an die KSK zu überweisen.
Die Frist, in der sich das Orchester zu den "für die Entscheidung erheblichen Tatsachen äußern kann" läuft gute 2 Wochen.
Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, "dass Sie im Falle eines belastenden Bescheides die Möglichkeit haben, beim Rentenversicherungsträger die Aussetzung der Vollziehung des Beitragbescheides nach §86a Abs 3 SGG zu beantragen. Sollte dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgegeben werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei der Künstlersozialkasse einen Antrag auf Stundung der Beitragsforderung nach §76 Abs 2 Nr 1 SGB IV zu stellen."
Dazu als Anlage die Berechnung der KSK-Abgabe, aufgeschlüsselt nach Jahren und Kategorien a) Honorarzahlungen an Musiker, b) Zahlungen an unter Fremdleistungen gebuchte Künstler c) Zahlungen an Übungsleiter (Übungsleiterpauschalen berücksichtigt).

Wer es nicht so weit kommen lassen will, sollte sich jetzt Rat holen.

Mehr im heavy rat nr 37 (bestellen) oder gleich heavy newsletter abonnieren
18.4.08

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Was hat die neue Prüf-Welle bisher gebracht?
Einige Zahlen

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die wie viele andere auch u.a. das KSVG abschaffen will, geantwortet.
Ich zitiere auszugsweise aus der Drucksache 16/8648 des Deutschen Bundestages vom 25.03.2008. 

"Von der Künstlersozialkasse wurden im Jahr 2004 ca. 4 000 Unternehmen angeschrieben, 2005 ca. 8 400 Unternehmen, 2006 ca. 7 200 Unternehmen und im Jahr 2007 ca. 4 500 Unternehmen. 

Von der Deutschen Rentenversicherung wurden im Jahr 2007 73 542 Betriebe angeschrieben.

Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt, über einen Zeitraum von vier Kalenderjahren (2007 bis 2010) etwa 280 000 Betriebe anzuschreiben. Jeweils im auf das Anschreiben folgenden Jahr prüft die Deutsche Rentenversicherung diejenigen Betriebe, bei denen eine hinreichende Aufklärung der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren nicht möglich war.

Bis 10. März 2008 hat die Deutsche Rentenversicherung bei 5.384 Betrieben erstmals die Abgabepflicht festgestellt. 

Die festgestellte Nachforderungssumme für diese zahlungspflichtigen Unternehmen bzw. Einrich- tungen beläuft sich auf insgesamt 13.787.000 Euro (Stand 10. März 2008).

Im Rahmen der mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungs- gesetzes und anderer Gesetze eingeführten stichprobenartigen Überprüfung (§ 13 KSVG) wurden bis zum Jahresende 2007 7 716 Versicherte aufgefordert, die tatsächlichen Arbeitseinkünfte der Jahre 2003 bis 2006 zu melden und hierzu die entsprechenden Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Die Zahl der angeschriebenen Versicherten entspricht der vom Gesetzgeber vorgesehenen Prüfquote von fünf Prozent.

Im Rahmen der KSVG-Beitragsüberwachungs-verordnung wird darüber hinaus bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf eine Änderung in den Verhältnissen der Versicherten schließen lassen, eine Überprüfung des Versicherungsverhältnisses von Amts wegen eingeleitet. Prüfverfahren nach der KSVG-Beitragsüberwachungs- verordnung wurden in den zurückliegenden Jahren bei ca. 2,5 Prozent der Versicherten durchgeführt.

Bei der Deutschen Rentenversicherung sind bisher keine Bußgeldbescheide bekannt. Die Künstlersozialkasse hat im Jahr 2007 43 Einzahlungen aus Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt rund 30 000 Euro und in Einzelbeträgen zwischen 30 Euro und 5 000 Euro erhalten. Die verhängten Verwarnungs- und Bußgelder sind ausnahmslos bezahlt worden."


(Auslassungen wurden nicht kenntlich gemacht.)

18.4.08
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Jugendfreiwilligendienstegesetz 


Der Bundestag hat am 6. März 2008 das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten beschlossen. Es soll ab 1. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres ablösen. Gestärkt werden sollen die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Wichtige Neuerungen sind die Flexibilisierung der Zeitstruktur und der Träger- und Einsatzstellenstruktur. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/
freiwilliges-engagement,did=108436.html

18.4.08


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Zahlungsfristen in Rechnungen

Wer kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage durchsetzen will, muss sie mit seinem Kunden vertraglich ausdrücklich vereinbaren, zum Beispiel in einem Vertrag mit AGB's. Sonst gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen, so der BGH in seinem Urteil vom 25.10.2007 (Aktenzeichen III ZR 91/07). Formulierungen wie "zahlbar innerhalb von  10 Tagen" kann man sich also schenken.

18.4.08

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Sponsoring und Umsatzsteuer

Entgegen anderslautender Beurteilung hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe jetzt entschieden (29.02.2008, S 71001): Auf Duldungsleistungen, die ohne besondere Hervorhebung des Sponsors oder Nennung von Werbebotschaften vereinbart werden, ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Bisher galten die bei einem gemeinnützigen Verein als umsatzsteuerunschäd-lich.

18.4.08

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Verlage kritisiert

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. und vs in ver.di kritisieren folgende Verlage:

  • Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, August von Goethe
  • Literaturverlag, Cornelia Goethe Literaturverlag, Weimarer Schillerpresse, Fouqué
  • Literaturverlag und Schweizer Bücherschiff. Die Verlagsgruppe verlegt ferner
  • Autorenratgeber unter dem Namen „Frankfurter Taschenbuchverlag GmbH“. „R. G. Fischer Verlag“ aus Frankfurt,
  • der Berliner „Frieling Verlag“ („Bücher im Zeichen der Eule“) oder der „Novum Verlag“, die zur Hänsel-Unternehmensgruppe zählende Brentano Gesellschaft
  • Frankfurt/M. mbH das sog. "Haus-der-Literatur" (http://www.haus-der-literatur.de
  • 18.4.08


Justiz-Adressen für Bußgelder

Bußgeld-Fundraising. Selektion aus über 9.000 aktuellen Namen und Adressen deutscher Strafrichter und Staatsanwälte in mehr als 1.000 Dienststellen. Die entsprechenden Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Telefax, Homepage, Email, Namen und Dienstbezeichnung) sind nach Bezahlung per download abrufbar unter www.bussgeld-fundraising.de/?c=npo&uid=1239  und kosten zwischen 0.80 und 1.80 ¤ /Adresse 

18.4.08

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Kredit für Existenzgründer

Die KfW bietet Existenzgründern ein Startgeld von bis zu 50.000 ¤. Der Effektivzins beträgt bei 5-jähriger Laufzeit 5,69 %, bei 10 Jahren 5,8 %. Sie übernimmt eine Haftungsfreistellung von 80 %  bei der Hausbank, bei der das Darlehen beantragt werden muss. Über die restlichen 20 % muss also mit der Hausbank verhandelt werden http://www.kfw-mittelstandsbank.de/

18.4.08

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Webseiten-Optimierung

Hier einige, sehr kurze Tipps für Leute, die selbst ihre Website bauen und pflegen. Wer das nicht selbst tut, sondern einem Website-Designer überlässt, sollte diese Tipps dann vielleicht als Anregungen an ihn weiterleiten - es sei denn, er wird von Google immer schon auf Platz 1 ausgespuckt, schön wärs.

Über https://www.google.com/webmasters/tools/  lassen sich inzwischen unerwünschte, peinliche eigene urls löschen – nach Gratis-Anmeldung eines google-Kontos.

Gratis http://www.google.com/analytics/de-DE/ lassen sich die Besucher auf eurer Seite zählen.

https://adwords.google.de/select/KeywordToolExternal hilft zusätzliche keywords zu finden, die sich dann in eure Seite einbauen lassen

Der Befehl sollte eingebaut werden in <a href="auftrag.htm">.

Der Befehl heißt also nach der Änderung <a href="auftrag.htm">

Das soll sinnvoll sein, um das Ranking bei den Suchmaschinen zu verbessern: Power wird von für Suchmaschinen weniger wichtigen Seiten umgeleitet zu anderen, wirklich inhaltlich relevanten Seiten, die für Suchmaschinen wichtiger sind, weil sie deren Inhalte lesen.

Inhaltlich relevante Worte oder Wortgruppen wie „a cappella Quintett“ sollten auf der Webseite verlinkt werden zu einer Unter-Webseite, die auch von den Suchmaschinen beachtet werden soll.

Mit https://www.google.com/webmasters/tools/querystats können die häufigsten Suchanfragen festgestellt werden: wonach suchen die Leute, die auf eurer Seite landen? Damit könnt ihr auch herausfinden, wie viel Links es zu eurer Seite gibt und von wem.

Ebenso mit http://webstatistics.com/ zunächst gratis, dann kostenpflichtig.

Mehr in meinem heavy newsletter nr. 12

14.3.08

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Häusle bauen mit Riester-Vertrag


Zulage zum Riester-Vertrag erhält auch, wer ein Hypotheken-Darlehen für eigenen Wohnraum tilgt. Aus einem bestehenden Riester-Vertrag können 75 % des angesammelten Kapitals für die Bau-Finanzierung entnommen werden.

14.3.08

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Ticketing auf dem Lande


HellwegTicket entstand aus dem Problem, dass es in der ländlichen Region keine effektive Vorverkaufsstelle gab, schon gar nicht übers Internet. Die Systemanbieter waren an  so kleinen Fischen auf dem Land nicht interessiert und so hat das Büregrzentrum Alter Schlachthof Soest zusammen mit der örtlichen Sparkasse selbst ein regionales Ticketingnetz  aufgebaut. Zur Nachahmung empfohlen. www.hellwegticket.de

14.3.08

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Abschreibung mit Sammelposten

Anschaffungen zwischen 151 € und 1000 € müssen in einen Sammelposten eingestellt werden, der dann über 5 Jahre linear mit 20 % abgeschrieben wird. Deshalb ist es günstig, Gegenstände, die normalerweise eine weit längere Abschreibungsdauer haben (z.B. Büromöbel 13 Jahre), zu einem Preis von unter 1000 € zu kaufen (oder diesen Monat die Stühle, nächsten Monat den Tisch), und Gegenstände, die eine kürzere Abschreibungsdauer haben, zu einem Preis von über 1000 € zu kaufen (z.B. PC) - sofern einem hohe Abschreibungen in diesem Jahr wichtig sind. Übrigens gelten für das Einstellen in den Sammelposten die Nettobeträge, auch für Nicht-Umsatzsteuerpflichtige.

Anschaffungen bis 60 € wie bisher sofort abziehbar.
Anschaffungen von 61 € bis 150 € wie bisher sofort abziehbar, müssen aber wie bisher in ein Anlageverzeichnis eingestellt werden, genauso wie der Sammelposten oder eben die Anschaffungen über 1000 €

14.3.08

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Raucher-/Nichtraucher-Räume

Für nach der Gaststättenverordnung konzessionierte Räume müssen Raucher- und Ncihtraucher-Räume nach den jeweiligen Landesgesetzen eingerichtet werden. Das kann auch auf Foyers von Theatern mit Getränkeausschank, auf Discos im Theater, auf Galerien und Museen mit Cafés, auf Lesebühnen im Bistrostil und natürlich auf Jazzkneipen zutreffen. Eine Erleichterung bedeutet für viele Auch-Gastronomen die zumnidest in NRW erlaubte Möglichkeit des "Switchens": Räume, die gestern noch als Raucher-Raum genutzt wurden, dürfen heute als Nichtraucher-Raum genutzt werden, auch wenn sie stinken, aber nur wenn die übrigen Bedingungen eingehalten werden.

14.3.08

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Drehtage - hohe Abzüge

Wer hauptsächlich selbständig arbeitet und nur ganz selten Drehtage bei einer Film- oder Fernsehproduktion hat, freut sich, dass er z.B. in 3 Tagen 2700 € brutto verdient, reibt sich aber verwundert bis erbost die Augen, wenn er nur 1100 € heraus bekommt.
Man sollte die Produktionsleitung bitten, die Tätigkeitsdauer auf der Lohnsteuerkarte mit sieben oder mehr Tagen einzutragen, dann sind die Abzüge geringer. Dann gilt man als „kurzfristiger Beschäftigter“ und die Abzüge sind begrenzt auf die tägliche Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitet frau zusammenhängend weniger als 7 Tage, gilt sie als „unständig Beschäftigte“ und die Abzüge werden hochgerechnet und klettern bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Die zuviel abgeführte Lohnsteuer bekommt man im nächsten Frühjahr mit der Einkommensteuer-erklärung wieder, aber die Krankenkassen-beiträge bleiben weg. Und die Rentenbeiträge können versickern. Unbedingt im Jahr drauf den Rentenverlauf anfordern und überprüfen, ob die Rentenbeiträge gut geschrieben wurden. → www.freienseiten.de Schauen, Dschungelbuch

15.2.2008

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GEMA: zu hoch

Die GEMA-Missverhältnisklausel heißt jetzt "Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen"  www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren /tarife-im-ueberblick/u-vk

Leerstelle im Link entfernen!

15.2.2008

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KSVG Gesetzestext gratis

Künstlersozialversicherung – Hintergründe und aktuelle Anforderung, von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz, 2. erweiterte und aktualisierte Auflage, Stand Nov. 2007, 224 Seiten. Auch als download. Kostenlos zu beziehen mit der Bestell-Nr.: A299 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, info@bmas.bund.de

15.2.2008

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Betriebsnummernvergabe neu

Seit Beginn des Jahres 2008 ist die Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken bundesweit für die Vergabe und Aktualisierung der Betriebsnummern zuständig: Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken Service-Hotline: 0180 1 664466 Fax: 0681 849499 betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

15.2.2008

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Altersvorsorge, Riester-Rente

Zur Richtigstellung anderer Meldungen:

  • KSK-Versicherte können eine Riester-Rente abschließen.
  • Auszahlungen der Riester-Rente im Alter werden auf ALG II, Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet (siehe letzter Newsletter)
  • Auszahlungen der Riester-Rente müssen im Alter versteuert werden
  • Für Einzahlungen auf Riester-Verträge gibt es eine Zulage. Zusätzlich Steuern sparen können nur Besserverdienende (z.B. Ledige mit grob 20.000 € Einnahmen/Jahr). Das Finanzamt nimmt auf Antrag mit der Anlage AV für den zusätzlichen Abzugsbetrag von bis zu 2100 €/Jahr eine automatische Besserprüfung vor. Für Geringverdiener gibt es nicht beides: Zulage und Steuern sparen. Für KSK-Versicherte gibt es keine Extrawurst.

    15.2.2008

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Altersvorsorge über der Grundsicherung?

Wer sich ausrechnet, dass er im Alter leider von der Grundsicherung im Alter (627 € inklusive Mietzsuchuss) oder Sozialgeld abhängig sein wird, für den macht es keinen Sinn, Vermögen zu bilden, zu riestern oder viel in die Rentenkasse einzuzahlen. Leistungen aus Riester-Verträgen werden ebenfalls voll auf die Grundsicherung angerechnet. Wer aber wie die meisten selbständigen Künstlerinnen, sein Alterseinkommen aus sehr vielen verschiedenen, kleinen Quellen schöpft, muss genau rechnen. Vielleicht kommt er ja mit allen Einkünften doch gerade über die Grundsicherungsgrenze (oder hoffentlich weit darüber!) und dann macht es natürlich Sinn, auch eine Riester-Rente abzuschließen.

17.1.2008

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Spendenbescheinigung

Das ist die neue Spendenbescheinigung:

Siehe (Leerzeichen im Link entfernen!)

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/nn_92/DE/Aktuelles/ BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/ 200,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Das fett Hervorgehobene muss ergänzt werden


Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft o. ä.)

Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Art der Zuwendung: Mitgliedsbeitrag / Geldzuwendung / Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen *)

Name und Anschrift des Zuwendenden: XXX ..................... .............. ................XXX

Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung:

XXX ............... / .................... / ..................XXX

Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.

Wir sind wegen Förderung (begünstigter Zweck) durch Bescheinigung des Finanzamtes ...................., StNr. ........................, vom ................ vorläufig ab ......................... als gemeinnützig anerkannt / nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts ........ ..................., StNr. ..........................., vom ...................... für die Jahre .......................... nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass (es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und) die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Ausland) verwendet wird.

Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers

Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG, 9 Nr. 5 GewStG). ‑ Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12. 1994 ‑ BStBl. I S. 884)

Zu Löschen ist:

(im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungs­verordnung - Abschnitt A / B Nr. ...)

17.1.2008

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Ballettschulen umsatzsteuerpflichtig

Tanz- und Ballettschulen sind umsatzsteuerpflichtig, auch wenn sie in Einzelfällen auf einen Beruf als Tänzer vorbereiten. Anträge auf USt-Befreiung müssen abgelehnt werden bis zu einer Entscheidung des BFH.

17.1.2008

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ALG II und Selbständige

Die Voraussetzungen für den Bezug von ALG II sind zum 1.1.08 strenger geworden.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/22754/property=pdf/
entwurf__alg__ii__sozialgeld__vo.pdfhttp://www.bmas.de/coremedia/
generator/22754/property=pdf/entwurf__alg__ii__sozialgeld__vo.pdf

Nur die Einnahmen und die nach Ansicht des Fallmanagers wirklich nötigen Betriebsausgaben in den 6 Monaten ab Antragstellung werden berücksichtigt. Wird nicht durchgehend ALG II bezogen, werden 12 Monate zugrunde gelegt – es wird also nicht mehr möglich sein, die Einnahmen auf einige "gute" Monate zu schieben, in denen man dann kein ALG II bezieht. Der Gründungszuschuss ist weiterhin möglich bei gleichzeitigem Bezug von ALG II und wird als Einkommen angerechnet.

17.1.2008

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Hinzuverdienst als Rentner

Bis 65 Jahre ist ein Hinzuverdienst von bis zu (neu!) 400 € unschädlich, ab 65 Jahren wie bisher unbegrenzt.

17.1.2008

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Berliner Stadtillustrierte kassieren

Die beiden großen Stadtmagazine „tip“ und „zitty“ haben den kleinen wie den großen Kultuveranstaltern geschrieben, sie sollten doch bitte in Zukunft ihre Termine an eine Firma senden, die die Daten dann digital aufbereiten würde. Und dafür sind dann - bitte schön - mindestens 30 €/Jahr zu berappen. Aber eine Garantie für die Veröffentlichung der Termine gibt's dennoch nicht. Viele Berliner Veranstalter denken an Boykott. Die blogs laufen über. mehr über diese Abzocke auf

http://www.readers-edition.de/2007/12/07/ berlin-stadtmagazine-tip-zitty-kassieren-ab/


18.12.07


Wien wird sauber

Wildes Plakatieren verboten. Stattdessen soll man seine Plakate bei einer Werbefirma abliefern, die die Plakate dann in konkaven Plakattafeln an STraßenlampen hängt. Unbezahlbar. Mehr in GIFT dez07/jän. 08. Werbefirmen offerieren diese neuen Displays landauf landab den Kommunen. Es ist absolut nötig, sehr schnell und vehement  zu protestieren. Der GIFT-Artikel liefert gute Argumente.

18.12.07
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Künstlersozialversicherung

Die neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre beantwortet Versicherten und Verwertern  alle wichtigen Fragen zur Künstlersozialversicherung und fasst die jüngsten Neuregelungen und stellt die einschlägigen rechtlichen Vorschriften zusammen. Im Netz bestellbar und als PDF downloadbar unter: http://www.bmas.de/coremedia/generator/10082/ kuenstlersozialversicherung.html.


18.12.07


Coachingzuschüsse für Gründer

Das Gründercoaching Deutschland ist ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Coachingprogramm, das sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Beratungen von Unternehmensberatern können mit bis zu  4.500 € (Neue Bundesländer) bzw. 3.000 € (alte Bundesländer) bezuschusst werden, der Eigenanteil liegt bei 50%, bzw. 25 %. Mehr auf www.gruender-coaching-deutschland.de

18.12.07


Abgeltungssteuer für Geringverdiener

Alle Zeitungen sind voll mit diesem Thema für eher wohlhabende Leute. Hier die Info für Singles, die mehr Kapitalertrag haben als 801 €, aber weniger als 15.000 € zu versteuernde Einkünfte. Die holen sich entweder von https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 einen Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung, lassen sie vom Finanzamt absegnen und legen sie dann ihrer Bank vor. oder einfacher: Erhalten am Jahresanfang eine Steuerbescheinigung ihrer Bank, legen sie wie bisher mit der Steuererklärung dem FA vor und bekommen zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück.


18.12.07


Gastkünstler an Theatern weiterhin als Ausnahme selbständig!

Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Aufregung.

Die Aufregung ist groß.
Die Bühnengenossenschaft (GdBA) sieht einen "Kurswechsel um 180 Grad". Sie schreibt in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift:

"Die gastierenden Bühnenkünstler werden in differenzierender Weise zu Selbständigen erklärt. Die „neue Selbständigkeit“ macht sie versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung und befreit sie von der ursprünglich gerade für diesen Personenkreis geschaffenen Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Nachdem die festen Ensembles zunehmend durch auf Gast- und Stückdauervertrag Beschäftigte ersetzt werden, hat das folgenschwere Rückwirkungen auf die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Zu ihrer künstlerischen Freiheit genießen gastierende Bühnenkünstler jetzt auch noch die Freiheit ihres Dienstvertrages von den Schutzregeln des Arbeits- und Sozialrechts."
 
Worum geht es?

Ein international auftretender Opernsänger mit festem Engagement an der Oper XY tritt aufgrund eines Gastvertrages mit der Oper Frankfurt an 5 Vorstellungstagen dort als Parsifal auf, Probenzeitraum 6 Wochen vor der ersten Aufführung mit im voraus festgelegten Abwesenheitstagen. Die Oper Frankfurt betrachtet ihn nicht als Arbeitnehmer und verweigert folgerichtig die Lohnfortzahlung für eine der 5 Vorstellungen, die der Opernsänger wegen Erkrankung absagen musste. Nach dem Durchlaufen vieler juristischer Instanzen hat das Bundesarbeitsgericht am 7.2.07 Az. 5 AZR 270/06 im Sinne der Oper Frankfurt entschieden und nach Würdigung der Einzelfallumstände festgestellt, dass dieser Opernsänger kein Arbeitnehmer ist.
Der Deutsche Bühnenverein fordert in einer Stellungnahme dazu in p/u/k Nov.Dez 2007, S.19, den Stellenwert des dt. Ensemble- und Repertoiretheaters wieder stärker zu verankern, gleichzeitig fordert er aber den vdak auf (Verband der Angestellten-Krankenkassen), den "Abgrenzungskatalog" (der von diesem Verband federführend erlassen wird) der neuen Rechtssprechung anzupassen. Denn die dt. Stadttheater könnten viel Geld sparen, wären alle Gastkünstler selbständig.
Der vdak sieht dazu aber keine Veranlassung. Auch die KSK und das Bundesministerium für Gesundheit winken ab: Es bleibt alles beim alten.

Das Bundesarbeitsgericht hat bei diesem Parsifal-Sänger eine Ausnahme gesehen und bestätigt, was im "Abgrenzungskatalog" als Ausnahme festgelegt ist:

"Eine selbständige Tätigkeit ist bei Vorliegen eines Gastspielvertrages ausnahmsweise bei einem Schauspieler,  Sänger (Solo), Tänzer (Solo) und  Instrumentalsolisten dann anzunehmen, wenn er aufgrund seiner hervorragenden künstlerischen Stellung maßgeblich zum künstlerischen Erfolg einer Aufführung beizutragen verspricht und wenn nach dem jeweiligen Gastspielvertrag nur wenige Vorstellungen vereinbart sind. Hierunter sind in erster Linie Gastspiele zu verstehen, denen eine herausragende künstlerische Stellung zukommt, d. h., Künstler mit überregionaler künstlerischer Wertschätzung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit, die in der Lage sind, ihre Bedingungen dem Vertragspartner gegenüber durchzusetzen. Allerdings kann eine regelmäßige Probenverpflichtung als Indiz gegen eine selbständige Tätigkeit gewertet werden."

Das Bundesarbeitsgericht sieht „keine ins Gewicht fallende Weisungsgebundenheit“ des gastierenden Sängers.

„Der Kläger war hier zwar fachlich nicht weisungsfrei. Er hatte sich in die von anderen bestimmte Gesamtkonzeption des Werkes einzuordnen. Das stellt aber nur eine schwache Weisungsbindung dar. Die nach dem Vertrag vorausgesetzte künstlerische Tätigkeit des Klägers als 'Parsifal’ war der Einflussnahme durch fachliche Weisungen weitgehend entzogen. Eher kann davon gesprochen werden, es werde das gemeinsam erarbeitete Werk aufgeführt.“ (…) „Diese Gesamtwürdigung ergibt eine selbständige Tätigkeit. Die Weisungsgebundenheit war insgesamt nicht so stark, dass sie zu einem Arbeitsverhältnis führt. Sie tritt gegenüber der freien Stellung des Klägers nach dem Gesamtgepräge der Vertragsverhältnisses zurück.“
Interessant ist, dass die Probenverpflichtung des Sängers nur schwach gewichtet wird:
"Die Bewertung der persönlichen Abhängigkeit darf nicht allein nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeiten (hier: der Proben) erfolgen. (...) Der vereinbarte Zeitraum für die Proben war beschränkt und durch bestimmt bezeichnete Zeiträume und Tage weiter eingeschränkt. "
Auch der Abgrenzungskatalog hat in seinen vielen Reformen die Probenverpflichtung immer weniger als Indiz für eine abhängige Beschäftigung behauptet. Das Urteil bestätigt Dienstverträge wie den Starvertrag, wie er in Stefan Kuntz: Survivalkit Freie Theater vorgestellt wird, als Ausnahme, mehr nicht.
Kein Einsturz des dt. Stadttheatersystems. Schade. Oder gut. Wie frau will. In diesem Fall: Mann.
Fazit:
Nicht jeder Gastvertrag läßt auf eine selbständige Tätigkeit schließen.

Krankenversicherungspflicht für ehemalige Selbständige

Selbständige, die irgendwann einmal krankenversicherungspflichtig waren und irgendwann einmal dort rausgeflogen sind, müssen sich ab 1.4.07 wieder versichern. PFLICHT! Wer das nicht tut, riskiert Säumniszuschläge von 5 % pro MONAT!

15.11.07

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Berufsgenossenschaftsseminare

Die Seminare sind auch für freiwillig versicherte Unternehmer-Mitglieder offen und gratis und manches ist vielleicht ganz nett, Unterbringung  und Verpflegung empfehlenswert, Kursleitung professionell. Zum Beispiel (und schnell ausgebucht!): Mit der Stimme arbeiten, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Rückenprävention, Stress handhaben, Arbeitsschutz bei Veranstaltungen, mehr www.vbg.de

15.11.07


Virenschutz

Der bisherige Virenschutz durch die verbreitete Gratis-Version von ANTIVIR scheint nicht auszureichen. Falls Sie Ihren Computer mal gratis online scannen wollen, geht das z.B. mit www.bitdefender.de oder http://www.pandasoftware.com/activescan/ activescan/ascan_2.asp, geht aber beides nur über den explorer.
Bei bitdefender geht frau dann auf den rotweißen onlinescanbutton und dort können Sie sogar einzelne Ordner auswählen, um sie auf Viren zu prüfen, weil das Ganze online nämlich etwas lang dauern könnte (> 2 Std.)
D.D. hat über diesen onlinescan sogar schon mal einen trojaner gefunden und unschädlich gemacht, den antivirus nicht gefunden hat. den umgekehrten fall gibt es aber auch. zusammen sind die beiden aber eine ganz gute kombination.
ich bin jetzt bei PANDA Internet Security für knapp 80 € im 1. jahr und Panda hat ca. siebzig dateien gesäubert, die antivir nicht entdeckt hat.

http://www.mcafee.com/de/ und http://www.avira.de/de/losungen/heimanwender.html und http://www.kaspersky.com/de/trials je ca. 40 €
Links zu: Herstellern, Kostenlosen Online-Scannern und Virendatenbanken 

15.11.07
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Arbeitslosengeld

Die Koalition hat sich gestern verständigt, die Bezugsdauer von  ALG I für ältere Arbeitslose anzuheben: Bisher nach 2 Jahren Beschäftigung in der Regel 12 Monate ALG I, jetzt für über 50-jährige 15 Mon., für über 55-jährige 18 Mon., für über 58-jährige 24 Monate - bei jeweils unterschiedlich langer Beschäftigungsdauer vorher.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sogar auf 3,3 % reduziert werden.

15.11.07
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Arbeitsräume

Kosten für Räume in der eigenen Wohnung, die nicht als Büro, sondern z.B. als Lager oder vielleicht als Trainingsraum, Unterrichtsraum genutzt werden, sind wie bisher in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Räume außerhalb der Wohnung sowieso.
Über die Absetzbarkeit von Büroräumen gibt es immer noch keine richterliche Klarheit. Manche FA akzeptieren diese Kosten, aber vielleicht steht ja ein Vorbehalt im Steuerbescheid und dann muss mann vielleicht nachzahlen.


Bekommen Sie noch Geld aus 2005?

Achtung! Verjährung droht. Wenn einer Ihrer Kunden Ihre Arbeit in 2005 noch nicht bezahlt hat, trotz Rechnung und Erinnerungen, wird es Zeit: Bis Ende Dezember einen Mahnbescheid erwirken.

24.6.08
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Fahrverbotzonen
ab 1. Januar 2008

Fahrverbotzonen ab 1.1.2008 in Augsburg, Berlin, Hannover, Ilsfeld, Köln, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Neu-Ulm, Pleidelsheim, Regensburg, Stuttgart und Tübingen (Aktuelle Liste auf http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzonen/index.htm).

KFZ, die dann überhaupt keine Plakette haben, dürfen dann überhaupt nicht in diese Zonen fahren, nie. 40 € Bußgeld, 1 Flensburg-Punkt.

Ab Schadstoffklasse EURO 2 gibt es eine Plakette. Je neuer, desto höher. Auf http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/umweltzonen_plaketten/default.asp überprüfen, welche Plakette Ihr PKW erhalten kann. Bei der nächsten Inspektion, beim nächsten TÜV sollte die entsprechende Plakette für ein paar Euro ins Fenster geklebt werden.

Sollten einige Städte nicht nur die schlechteste, die rote Plakette verlangen, sondern die gelbe, können Diesel-Besitzer überlegen, ob sie einen Feinstaubpartikelfilter nachrüsten, damit kommt man dann eine Plakette höher. Für Fahrzeuge, die vor dem letzten Silvester zugelassen wurden und nachgerüstet werden, gibt es 330 € Steuergutschrift und frau spart jährlich um die 20 € KFZ-Steuer. Das deckt aber bei weitem nicht die Kosten ab. Bei den meisten KFZ mit mehr als 80.0000 km Laufleistung muss außer dem FAP ein neuer Katalysator eingebaut werden.


Faxe empfangen, während der Computer ausgeschaltet ist?

Zugegeben, Faxe geraten außer Mode, Dokumente werden zur Not eingescannt und als eMail-Anhang übertragen. Das können aber nicht alle Kunden. Deshalb werden viele Künstler weiterhin ein Faxgerät brauchen. Nicht so sehr, um selbst Faxe zu versenden, das geht gut mit Einscannen und eMail oder aber mit einer im PC eingebauten Faxkarte, z.B.
AVM FRITZ!Card PCI v 2.1  für rund 85 € oder FRITZ!Card DSL USB für rund 115 €. Wenn aber das Büro nicht besetzt ist, soll dann der PC immer angeschaltet sein, um Faxe empfangen zu können? Nein, viel zu hoher Stromverbrauch! Und die sendenden Faxgeräte der Kunden kommen wohl eher nicht klar mit der Sleepfunktion des PC („Hallo, aufwachen, ich will ein Fax loswerden“). Also braucht frau mindestens für das Empfangen nachts, am Wochenende, in den Ferien ein Faxgerät. Die billigsten kosten ca. 65 € und funktionieren mit Normalpapier, auf das mit einem Thermoverfahren gedruckt wird. Diese Rollen sind aber teuer, was mann vielleicht verkraften kann, wenn frau das Gerät wirklich nur benutzt, wenn der PC ausgeschaltet ist. Die großen all-in-one Geräte (Drucken, Scannen, Kopieren, Faxen) haben gelegentlich auch eine Speicher-Funktion, fangen bei ca. 200 € an und haben ebenfalls einen hohen Stromverbrauch.

Ich habe mich jetzt (nachdem mein altertümliches Faxgerät nach 17 Jahren den Geist aufgegeben hat) für ein externes Faxmodem entschieden, das bis zu 50 Seiten eingehende Faxe zwischenspeichert. Wenn mann dann morgens ins Büro kommt und das grüne Lämpchen blinkt, wirft frau den PC an, überträgt die Faxe vom Modem auf den PC und bearbeitet sie dann weiter, d.h. Werbefaxe müssen überhaupt nicht ausgedruckt werden, sondern können gleich in den Müll. Das U.S. Robotics® 56K* V.92 Message Modem USR025668D  bei http://www.usroboticsshop.de/ ca. 106 €, bei www.hoh.de ca. 76 €, verbraucht 6 Watt, ist für Windows XP geeignet, soll auch auf Vista zu aktualisieren sein, und man kann das Modem auch als Anrufbeantworter und zum Telefonieren oder Datenübertragen benutzen, sodass die eingebaute Faxkarte eventuell überflüssig wird. Externe Modeme mit Faxspeicherfunktion sind schwer zu finden, nach meinen Recherchen ist dies das einzige. Die Installationsanleitung ist äußerst spärlich, aber die Hotline ist erreichbar und kompetent (12 Cent/Minute).


Videos bei YouTube einstellen. 

Für den einen mag es trendy sein, der andere verspricht sich davon Werbung, aber mal ganz praktisch:

Filme brauchen viel Speicherplatz, und wenn der Platz auf dem eigenen Account beim Provider begrenzt ist, ist das schon mal gut. Zum andern – und das ist das Entscheidende: Ist der Film auf der eigenen Seite, muss der Betrachter erstmal den ganze Film runterladen, bevor er ihn sehen kann und das dauert und kollidiert möglicherweise mit den Sicherheitseinstellungen des Browsers.

Also Film drehen, reinstellen, das Procedere erklärt sich von selbst, und alle Optionen auf „NO“ einstellen, damit nicht irgendwelche Spaßvögel dumme Kommentare zu Ihrem Video abgeben können, mit einer Ausnahme „External embedding enable“, damit der Besucher beim Betrachten auf Ihrer Seite bleibt und nicht zu YouTube wechselt und sich dort verliert.

Der Befehl für das Einbetten lautet:

<object width="425" height="350"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/FqyXGPPsWfk"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/FqyXGPPsWfk" type="application/x-shockwave-flash" width="425"  </object>

und wird im Seitenquelltext in der eigenen Webseite eingefügt. Das Startbild des Films sollte wesentliche Dinge nicht in der Mitte zeigen, weil YouTube da den Startpfeil fürs Abspielen drüber legt. Bitte darauf achten, dass alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

10.10.07

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Steuerreform 2008

Steuergesetze in Kraft:
komplette Information auf  Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (PDF-Datei des Bundesgesetzblattes)

 

Die Muster für Zuwendungsbestätigungen (ESt-Handbuch, Anhang 37) sollen an die neue Rechtslage angepasst werden.

Die Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG wurde von 1.848 auf 2.100 EUR erhöht. Der Anwendungsbereich bleibt unverändert.

auch die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 EStG bzw. Abschnitt 13 LStR wurde entsprechend angepasst und der steuerfreie Monatsbetrag von 154 auf 175 € angehoben

Neue Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, § 3 Nr. 26a EStG. Im parlamentarischen Verfahren wurde mit der Nr. 26a in § 3 EStG eine neue Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft eingeführt. Begünstigt sind alle Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke i.S.d. §§ 52 bis 54 AO (z.B. Tätigkeit als Funktionär, Gerätewart usw.). Der Freibetrag beläuft sich gem. § 3 Nr. 26a EStG auf 500 EUR im Jahr. Er kann für die jeweilige Tätigkeit nicht zusätzlich zu den Steuerbefreiungen gem. § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden. Betriebsausgaben oder Werbungskosten können nur insoweit abgezogen werden, als sie den nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfreien Betrag übersteigen.

(für andere Tätigkeiten aber doch, mehr weiter unten!!)

Die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Steuerermäßigung für ehrenamtliche Arbeit von 300 EUR (§ 34h EStG-E, sog. „Zeitspenden“) ist nicht Gesetz geworden.

Anwendung erfolgt rückwirkend ab 01.01.2007

Seit 1.1.2008 sozialversicherungsfrei.

10.10.07

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Mitgliedsbeiträge steuerfrei

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 9.08.2007,V R 27/04 bleiben Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerfrei, wenn kein Leistungsaustausch erfolgt. Anzeichen dafür sind, dass die Beiträge für alle Mitglieder gleich hoch sind und nicht von der Inanspruchnahme bestimmter Vereinsleistungen abhängig sind.

10.10.07

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Künstlersozialabgabe

soll für 2008 um 0,2 % auf 4,9 % gesenkt werden.

10.9.07

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Jahresdurchschnittseinkommen

Das erwartete Jahresdurchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler und Publizisten steigt laut den Daten der Künstlersozialkasse um 280 Euro von 10.814 Euro im Jahr 2006 auf 11.094 Euro im Jahr 2007. Das ist ein Anstieg um 2,5%. 

Am deutlichsten ist der Anstieg in der Sparte Wort und am geringsten in der Sparte Darstellenden Kunst.

 

01.01.2006

01.01.2007

Veränderung

Bildende Kunst

10.214 Euro/Jahr

10.510 Euro/Jahr

+ 296 Euro/Jahr

Darstellende Kunst

10.488 Euro/Jahr

10.599 Euro/Jahr

+ 111 Euro/Jahr

Musik

9.459 Euro/Jahr

9.698 Euro/Jahr

+ 239 Euro/Jahr

Wort

13.292 Euro/Jahr

13.651 Euro/Jahr

+ 359 Euro/Jahr

Insgesamt

10.814 Euro/Jahr

11.094 Euro/Jahr

+ 280 Euro/Jahr

 Dennoch ist das Jahresdurchschnittseinkommen sehr gering ist. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Bruttomonatsverdienst für Angestellte bei 3.510 Euro, daraus ergibt sich ein Jahresdurchschnittseinkommen von 42.120 Euro. #kulturrat

10.9.07

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neuer Freibetrag 500 EUR

Um den im Juli im Bundestag verabschiedeten neuen Freibetrag kursieren unterschiedliche Gerüchte.

Zunächst: er ist noch nicht Gesetz, wird dies aber aller Voraussicht nach Ende September. Möglicherweise wird er aber durch Verwaltungsverordnungen auch noch präzisiert/verändert, denn unklar ist er schon.

Der neue § 26 a des EStG sieht vor, dass Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit bei gemeinnützigen Organisationen u.ä. bis zu 500 € steuerfrei bleiben. Alles, was darüber hinaus geht, muss versteuert werden. Ausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn sie 500 € übersteigen.

Der bisherige Kursleiterfreibetrag von 1840 € wird aufgestockt auf 2100 €, rückwirkend ab 1.1.07.

Was ist der Unterschied zum neuen Freibetrag?
Der bisherige Freibetrag gilt nur für Honorare für nebenberufliche Kursleiter, Pädagogen, Künstler und Pfleger,
der neue Freibetrag von 500 € für Honorare für alle Tätigkeiten.
Für beide Freibeträge gilt: die Tätigkeit muss nebenberuflich erfolgen, d.h. der Hauptberuf muss deutlich ein anderer sein, d.h. nicht mehr als ein Drittel einer normalen Arbeitszeit in Anspruch nehmen, also weniger als 15 Std. Und Auftraggeber muss sein ein öffentlicher Träger (z.B. VHS), eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation.

Wer ohne Honorar im AWO-Seniorenheim gärtnert oder Kaffee ausschenkt, kann auch nicht den Freibetrag geltend machen. Wer aber 500 € bekommt, und diese anschließend freiwillig zurückspendet, kann mit der Spendenbescheinigung dann eben neuerdings Steuern sparen. Bisher war diese "Aufwandsspende" sinnlos.

Kann frau auch beide Freibeträge in Anspruch nehmen?
Ja, wer außer der Tätigkeit im Rahmen des 500 €-Freibetrags mit einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit als Kursleiter tätig ist, kann außerdem auch den Kursleiterfreibetrag von 2100 € geltend machen.

Beispiel: Für die Gestaltung der Website vom gemeinnützigen Chor „Sangeslust“ erhält Herr Musterfrau 300 € - dafür kann er diesen neuen Freibetrag nach § 26 a geltend machen. Außerdem leitet er einen Yogakurs beim gemeinnützigen Sportverein und erhält dafür 2200 €, dann muss er davon 100 € versteuern (es sei denn, er könnte Ausgaben von 2200 € nachweisen). Aber eigentlich (hauptberuflich) ist er Kameramann.


Dass jemand den neuen Freibetrag von 500 € nur dann bekommt, wenn er keine steuerfreie Entschädigung aus öffentlichen Kassen und keinen Übungsleiterfreibetrag bekommt, wie finanztest und mediafon berichten, kann ich nach meinen Recherchen nicht bestätigen. Es kommt halt darauf an, dass es was anderes ist.

10.9.07

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Kleinspenden

Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden unter jetzt ! 200 € reicht als Nachweis eine Kopie des Kontoauszuges. Auf dem Überweisungsbeleg müssen dabei stehen: Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, der Verwendungszweck der Spende,  ob Spende oder Mitgliedsbeitrag, also z.B. steht dann im Verwendungszweck „Spende für Musikerziehung – Freistellung FA Buxtehude 315/789/2456 vom 12.9.2006“. Erfolgt die Spende über online-banking, ist meist eine Spendenbescheinigung erforderlich (OFD Frankfurt - 8.02.2006 - S 2223 A - 109 - St II 2.06). Buchführungsprogramme wie Quickbooks Plus ermöglichen die Angabe der Adresse des Spenders auf der Überweisung, so dass eine Spendenbescheinigung zugesandt werden kann.

10.9.07

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freiwillig Umsatzsteuerpflicht für Theater und Orchester?

Im Urteil des OFD Frankfurt 23.01.2007 S 7177 A - 12 - St 112 wird eine Wahlfreiheit für die Umsatzsteuerpflicht nochmals verneint.
siehe auch Survivalkit

10.9.07

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Urheberrechtsänderungen

Das Kopieren für private Zwecke bleibt erlaubt, in Zukunft wird aber das Kopieren einer unrechtmäßig angebotenen Vorlage rechtswidrig sein. Nach wie vor darf ein Kopierschutz nicht geknackt werden. Die Urheber erhalten eine Pauschalvergütung, die nur noch für Geräte anfällt, die "tatsächlich in typischer Weise für private Vervielfältigungen genutzt" werden, was ziemlich schwammig ist.

GmbH-Reform weiter

Die GmbH-Reform hat inzwischen das Bundeskabinett passiert. Neben der Absenkung des nötigen Gründungskapitals auf 10.000 € soll es neben anderen Änderungen möglicherweise auch eine Version ohne Kapital geben. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten, um auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach anzusparen. Man darf gespannt sein.


KSVG-Reform in Kraft

Das geänderte KSVG ist in Kraft: Versicherte müssen sich darauf einstellen, dass sie ein wenig häufiger als bisher nach ihrem tatsächlichem Einkommen und nach nicht-künstlerischem Einkommen gefragt werden. Und die Dt. Rentenversicherung will schon jetzt Fragebögen an Betriebe verschicken, die Angestellte beschäftigen, um herauszufinden, wer Honorare an Künstler zahlt, die zu einer KSK-Abgabepflicht führen.


VHS-Dozenten und Umsatzsteuer

VHS-Dozenten sind wie andere Kursleiter nur umsatzsteuerbefreit, wenn ihre Kurse berufsvorbereitend sind, und die Bildungseinrichtungen aus diesem Grund oder auch aus diesem Grund von der Umsatzsteuer befreit sind. Dann schlägt die Befreiung auf den Lehrer durch. Er muss deshalb die VHS um eine Kopie des Befreiungsbescheides bitten. Ansonsten ist er – wenn über der Freigrenze von 17.500 € im Vorjahr - mit 19 % umsatzsteuepflichtig und kann verhandeln, ob er die USt aufs Honorar draufschlagen kann. Viel Glück dabei. Einfach wird’s nicht.



Welcher Umsatzsteuersatz auf Kunstwerke?

Bestimmte künstlerische Leistungen unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Es heißt in § 12 USTG, der die Reduzierung der MWSt auf 7 % regelt:

"Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art" (Anlage zu § 12 Abs. 2 UStG).
1. Kunstgegenstände
Die Umsätze mit bestimmten Kunstgegenständen, insbesondere vollständig von Hand geschaffene Gemälde und Zeichnungen, Original- stiche, -schnitte und -steindrucke sowie Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 rozent. Die Abgrenzung der begünstigten Kunstgegenstände richtet sich nach ihrer zolltariflichen Einreihung. Begünstigt sind nur
diejenigen Kunstgegenstände, die unter die Positionen 97.01 bis 97.03 des Gemeinsamen Zolltarifs fallen. Die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. RNr. 118) hat deshalb keine Bedeutung für die Frage, ob auf die Umsätze des betreffenden Unternehmers der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann.
Zweifelsfragen über die zolltarifliche Einordnung können durch
Einholung einer „unverbindlichen Zolltarifauskunft“ geklärt werden, die der Unternehmer bei der insoweit zuständigen zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der OFD Cottbus, Grellstraße 16 bis 31, 10409 Berlin, beantragen kann.
Rechtsquelle: § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 53 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Ob also z.B. eine Metallskulptur ein "Objekt der Bildhauerkunst" (7%) oder Schmuck (19%) ist, ob ein textiles Objekt ebenso ein "Objekt der Bildhauerkunst" (7%) oder ein Schal (19%) ist, führt also zu schwierigen, komplexen, tiefsinnigen Grübeleien (bei denen ich gerne helfe). Und bitte: vertrauen Sie nicht allzu leicht dem Steuerberater an der Ecke oder dem lieben Kollegen an der Theke.

Web-Impressum jetzt überarbeiten

Am 1. März 2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) (neuer Name!) in Kraft getreten. Wichtigste Änderung:  Jeder, der eine nicht rein private Webseite betreibt, muss ins Impressum neuerdings und zusätzlich reinschreiben: "Verantwortlich gemäß § 55 RfStV und § 5 TMG ist ..."



Umsatzsteuerbefreiung für Theater und Orchester

Im Falle eines Märchentheaters wurde die USt-Befreiung  versagt, weil die Märchenerzählerin "überwiegend für privat arbeite und deshalb keine öffendliche Förderung als Künstler erwarten kann". Ganz neu und seltsam. War bisher kein Kriterium.



Gewerbesteuer für Theater?

Ohne Kommentar hat ein Finanzamt auf meine Eingaben hin die Gewerbesteuerpflicht für eine TheaterproduktionsGbR wieder aufgehoben. Es Das Finanzamt war lange der Ansicht, dass ein Theater gewerbesteuerpflichtig wird, sobald es Stücke spielt, die sie nicht selbst geschrieben haben (also Schiller, Shakespeare). Das hielt die von mir eingeschaltete Oberfinanzdirektion Stuttgart "zumindest für mutig". Aber was dieser Unsinn an Zeit und Nerven etc. gekostet hat!

=> zum Themenüberblick 12.7.07



Taxes in  Europe

Online-Datenbank "Taxes In Europe" gibt Informationen zu Steuern in den EU-Ländern teilweise auch zu den Sozialversicherungssystemen, schwer zu händeln.

=> zum Themenüberblick 12.7.07


Homepage und Marketing

Kleine Filmchen über die eigene Kunst auf der Homepage können frau beim  Marketing helfen. Da diese Filmchen viel Platz beim Server brauchen und mann vielleicht die Filme auch nicht so bereitstellen kann, dass die Surferin die Filme nicht herunterladen muss, sondern nur und direkt mal reinschnuppern kann, bietet es sich an, die Filme bei www.youtube.de zu lagern und auf dieses Lager mit einem Link zu verweisen. Dort kann mann die Filme dann ohne Runterladen anschauen.
Wenn man nicht will, dass die Filem von normalen Youtube- Surfern kopiert oder blöde kommentiert werden, sollte man die entsprechenden Optionen einstellen und auf großartige Suchworte verzichten, aber es gibt auch Künstler, die über normales Youtube-Surfen Aufträge bekommen haben.


Zahnzusatzversicherungen


Mann und frau sollten sich wirklich durchrechnen, ob die vielen Zusatzversicherungen, die seit dem 1.4.07 als nötig angepriesen werden, nötig sind. Meine Privatmeinung ist ja eher, dass ein disziplinierter Künstler (gibt's das?) besser 5000 € auf die unantastbare hohe Kante legen soll, um gegen vielerlei Katastrophen gewappnet zu sein, als sich gegen eine willkürliche Auswahl möglicher Katastrophen zu versichern.

Beispiel: 43 Jahre alt, 265 € Jahresbeitrag für Zahnzusatzversicherung, die bei Eigenanteil von 450 € die restlichen Kosten eines Implantats übernimmt. Aber erst nach 8 Monaten Wartezeit nach Versicherungseintritt.
Wer also weiß, dass demnächst 3 Implantate und 4 bessere Kronen nötig werden, sollte rechtzeitig eine Versicherung abschließen. Wem der Zahnarzt sagt, alles in Ordnung, der sollte die 265 € Jahresbeitrag eher für die Aufstockung der eisernen Reserve verwenden. Übrigens kann frau bei akuten Problemen auch zunächst mit einer provisorischen Kassenlösung ihre Zähen retten, bevor nach Monaten die kosmetisch ansprechene Lösung zementiert wird.


Zusatzversicherung Homöopathie

Eine bundesweite Zusatzversicherung für die Kosten anthroposophischer, pflanzlicher oder homöopathischer Medikamente bietet z.B. die IKK Niedersachsen an. Für  12 € monatlich übernimmt die IKK Niedersachsen 80 % der Arznei- mittelkosten  – bis zu 200 € im Jahr. Das heißt: mann zahlt - wenn man die Leistung voll ausschöpft - 144 € Beitrag plus 50 € Eigenanteil, hat also den sagenhaften Vorteil von 6 € gemacht!


Berufsunfähigkeitsversicherung

finanztest 7/2007 stellt wieder lakonisch fest: "Oft nicht versicherbar sind Künstler, Musiker....". Hauptursache der Berufsunfähigkeit sind in steigendem Maße psychische Probleme. Bleibt also mein Tipp für Mitglieder von Künstler- Gruppen, eine Lebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VBLU abzuschließen, siehe Survivalkit.



Mehrwersteuer für digitale Publikationen


Digitale Publikationen (egal ob Hörbuch, DVD, Newsletter oder Buch auf CD-ROM) werden mit 19 % MWSt belastet, anders als Printmedien, die mit 7 % belastet werden. Frankreich hat bei der EU einen Vorstoß gewagt und die BÜNDNIS/GRÜNEN haben die Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage genervt. (Redu- zierte) Antwort: Das ist EU-Recht, wir können gar nicht anders und sehen keinen Handlungsbedarf.
12.7.07

Steuernummer

Irgendwann, immer wieder verschoben, wirds die neue TIN geben, eine Tax Idendification Number, eine Steueridentifizierungsnummer, die einen bis über den Tod hinaus bei allen Umzügen begleitet. WIrd vom Bundeszentralamt für STeuern zugeteilt und nicht mehr vom örtlichen Finanzamt.

16.5.07

25.6.08


Beratungsförderung

ab Juli 2007 wird es eine Neuausrichtung der Beratungsförderung auf Bundes- und Landesebene geben: die Bundesländer fördern in Zukunft die Förderung von Beratungen im Vorfeld einer Gründung, z.B. über das BPW, und der Bund übernimmt die Förderung von Beratungen nach der Gründung. Die neue Bundesförderung nennt sich dann „Gründercoaching Deutschland“ und wird unter der Leitung der KfW-Bank abgewickelt. Die Förderkonditionen werden für beide Programme gleich sein: Fördersatz 50% (in den neuen Bundesländern 75%) von maximal 800 Euro Tageshonorar bis zu insgesamt 3.000 Euro Fördersumme.

16.5.07


Kein nachträglicher Rentenbeitrag

Ein selbständiger Musiklehrer muss nachträglich keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) bezahlen. Ein Musiker hatte auch Unterricht in einer Musikschule gegeben. Die DRB forderte nach einer Betriebsprüfung rückwirkend Beiträge von rund 25.000 Euro. Der Musiker wurde inzwischen über die KSK versichert. Bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge in der Vergangenheit hat sowohl das Sozialgericht Mainz, als auch das LSG Mainz am 17. 01. 2007, entschieden, dass Künstler ausschließlich nach § 2 Nr. 5 SBG VI versicherungspflichtig sind. Daneben gibt es keinen eigenständigen Anspruch der Rentenversicherung auf Beiträge als Lehrer.
Künstler sind versicherungspflichtig in der KSK. Eine tatsächliche Zahlungspflicht ergibt sich aber erst ab Vorliegen aller Voraussetzungen, insbesondere der Meldung bei der KSK. Ein Erheben “rückständiger Beiträge” für Zeiten vor Beginn der festgestellten Versicherungspflicht gibt es nicht.

16.5.07


Abzugsteuer Ausländersteuer

Mit einem Rundschreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (IV C 8 - S 2411/07/0002 vom 5. April 2007) nun endlich die Frage des Abzugs der Betriebskosten neu geregelt: Betriebsaus­gaben etc. werden beim Steuerabzug nicht berücksichtigt, wenn sie weniger als 50 % der Einnahmen betragen. Dann bleibt es beim Steuerabzug von 20 %.Betriebsausgaben oder Werbungskosten können dagegen neu berücksichtigt werden, wenn sie 50 % der Einnahmen übersteigen. Der Steuerabzug beträgt dann 40 % des Überschusses oder genauer: des Unterschiedsbetrags zwischen den Einnahmen und den Betriebsausgaben oder Werbungskosten.Beispiel:

Einnahmen 1.500 €
Ausgaben 800 €
Überschuss 700 €
Abzugsbetrag 40 % des Überschusses 280 €

Der Steueranmeldung sind entsprechende Nachweise (z.B. Kopie des Reisepasses bzw. Handelsregisterauszug; Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzverwaltung) beizufügen.Der Vergütungsschuldner (Veranstalter) darf den Steuerabzug nur mindern, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungs­gläubiger (Künstler) die Betriebsausgaben oder Werbungskosten z.B. durch entsprechende Rechnungskopien, Überweisungen etc. nachgewiesen hat.Für die berücksichtigten Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist eine entsprechende Anlage beizufügen.Wenn die im direkten Zusammenhang mit dem Auftritt stehenden Kosten für den Künstler höher als die Hälfte der Einnahmen sind, ist weiterhin auch eine Steuererstattung nach § 50a Abs. 5 Nr. 3 EStG möglich.

16.5.07


gGmbH

Die Abkürzung "gGmbH" ist keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform und kann daher nicht im Handelsregister eingetragen werden.OFD Frankfurt - 6.09.2006 - S 2245 A - 2 - St 213 nach: www.vereinsknowhow.de vereinsinfobrief

16.5.07


Nachrichten ohne Urheberschutz?

Die "Aktion Leben" muss nicht zahlen für Nachrichten, die sie ohne Genehmigung von der Kathol. Nachrichtenagentur übernommen hat, weil ihnen die "eigenschöpferische Gedankenführung" fehle. Urteil des LG Düpsseldorf 12-0-194/06 vom 25.4.07 noch nicht rechtskräftig.

16.5.07


 

Künstlersozialversicherung Novelle beschlossen

Die Änderungen zum KSVG sind vom Bundestag am 22. März beschlossen worden - und vom Bundesrat ohne Änderungen akzeptiert. Das nicht besonders aufgeregte Protokoll kann nachgelesen werden auf http://dip.bundestag.de/btp/16/16088.pdf S. 8915  - 8922. Versicherte werden ab ca. Herbst mit einer Stichprobe statt wie bisher von 2,5 % jetzt von 5 % geprüft.  Dabei werden wie bisher auch  Einkommensteuerbescheide verlangt, aber zukünftig verstärkt nicht-künstlerische Einkommen berücksichtigt.

Verwerter sollen zu annähernd 100 % überprüft werden. Das dürfte sich aber auf die Verwerter beziehen, die auch schon bisher routinemäßig von der Dt. Rentenversicherung überprüft wurden, weil sie Angestellte beschäftigen. Die DRV wird bei diesen Unternehmen zukünftig auch die KSK-Abgabepflicht mitüberprüfen. Die KSK prüft nur noch die Verwerter, die keine Angestellten haben, und hat dafür natürlich jetzt mehr Kapazitäten.
Das aktuelle Buch zur Reform "Künstlersozialversicherungsgesetz: Hintergründe, Anforderungen" kann unter http://www.kulturrat.de/dokumente/Dokumente/ksvg-hintergrund.pdf kostenlos geladen werden. Printversion gratis unter http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/ Service/publikationen,did=190034.html bestellen. Unter der Bestellnummer A299 kann das Buch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch per Telefon 0180/5151510, per Fax unter 0180/5151511 oder per E-Mail info@bmas.bund.de bestellt werden. Auch wenn "Entwurf" drüber steht, hat man mit diesem ansonsten nicht so wichtigen Buch dann gratis den aktuellen Gesetztestext. 10.4.07


Impressum in emails für Kaufleute u.ä.

Freiberufler, Einzelunternehmer, Gbr's sind nicht betroffen, aber: Seit dem 1.3.2007 müssen Kaufleute, Kleingewerbetreibende, GmbH's oder Partnergesellschaften in allen geschäftlichen Briefen Formvorschriften beachten. Und dazu gehören auch Webseiten, emails und Newsletter und besonders Online-Shops!
alles geregelt und nachzulesen im EiGVG 

Die Pflichtangaben:

1. Name und Anschrift des Unternehmers bzw. der juristischen Person und ihres Vertretungsberechtigten.

2. mindestens E-Mail-Adresse, besser auch Telefon und Telefax
("Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen")

3. wenn vorhanden Registernummer des zuständigen Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters

4. wenn das Angebot von behördlichen Zulassungen abhängig ist, Angaben zu den zuständigen Aufsichtsbehörden und

5. Wer über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes verfügt, muss auch die veröffentlichen.

6. Onlinshop-betreiber müssen außerdem ihre Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c Abgabenordnung angeben. 10.4.07

mehr

Elterngeld

Für Selbständige mit Kindern hat sich mit dem Elterngeld einiges geändert. Deshalb gibt es den mediafon-Ratgeber "Wenn Selbstständige Kinder kriegen" jetzt in aktualisierter Fassung. Rüdiger Lühr: Wenn Selbstständige Kinder kriegen, mediafon-Ratgeber zu Mutterschafts-, Elterngeld und weiteren Leistungen Rechtsstand: 1. Januar 2007 / PDF-Datei, 21 Seiten DIN A 4 download: http://www.mediafon.net/upload/Kinder_kriegen_1_2007.pdf 10.4.07


Gewerbesteuer für Künstler?

Bisher gab es nur gelegentlich Probleme für Artisten oder Kasperlebühnen, die sich zirkusähnlich vermarkten. Diese Unternehmen wurden zur Gewerbesteuer herangezogen. Vorbeugende Maßnahme: von vorneherein alles vermeiden, was auf ein Gewerbe schließen läßt. Vor allem keine Gewerbe anmelden!
Jetzt wurde aber eine nur für eine Saison existierende Theater-GbR, eine Gruppe von Schauspielern, die ihr eigene Produktion erarbeitet haben, mit der Gewerbesteuer bedroht. Bitte sich energisch wehren!

Künstlerisch - und damit freiberuflich - ist eine Leistung u.a. immer dann, wenn sie eigenschöpferisch ist, die individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht wird.
10.4.07



GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Wenn Ihr Post oder gar eine Zahlungsaufforderung wegen Eures Internet-PCs bekommen habt, könnt Ihr mit einem Musterbrief Widerspruch einlegen, den der Bundesverband der Selbständigen entworfen hat.

http://www.bds-dgv.de/gez/Widerspruch.doc

Im 8. RGebStV heißt es in § 5, Absatz (3)

(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn

1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind

2. und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

und das soll bedeuten: Wenn ein Radio oder TV angemeldet ist, muss für einen auch beruflich genutzten Internetanschluss keine
gesetzliche Rundfunkgebühren gezahlt werden, sofern beides auf demselben Grundstück ist - und irgendwer im Mietshaus wird sein Radio ja wohl angemeldet haben! 10.4.07

=> zum Themenüberblick


Künstlerdienst

Der Deutsche Bundestag hat am 09.03.2007 beschlossen, dass die Agentur für Arbeit auf Angebote zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit hinweisen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis erkennbar nicht begründet werden soll (SGB III § 36, Abs. 4). In der Begründung wird klargestellt, dass Arbeitssuchende und Anbieter selbständiger Tätigkeit keinen Anspruch auf den Hinweis haben.  # Kulturrat 10.4.07



Seit 1.4.07: Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Selbständige

die nicht über die KSK versichert sind:

Bisher wurde der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige mit geringem Einkommen nach einem fiktiven Einkommen von rund 1800 € festgelegt. Seit dem 1.4. gilt ein fiktives Einkommen von 1225 €, was zu einem wesentlich günstigeren Beitrag führt von z.B. 201,52 € bei der BEK (ohne Kinder, ohne Krankengeldanspruch, mit Pflegeversicherung). Um davon zu profitieren, muss man diesen Tarif beantragen und bei den Krankenkassen ein mehrseitiges Formular anfordern und seine ganzen Vermögensverhältnisse offenlegen, ählich wie bei ALG II.

Wer als Selbständiger in letzter Zeit nicht versichert war, aber irgendwann mal gesetzlich versichert war, kann und muss wieder in seine alte gesetzliche Versicherung zurück. 

Telefonberatung: Die Nummer des Info-Telefons des Bundesgesundheitsministeriums : 01805 99 66 01 (14 Ct/pro Min aus dem deutschen Festnetz)

Dazu Musterbrief.

Damit man bei der Wiederanmeldung nicht automatisch mit dem Höchstbeitrag zur Kasse gebeten wird, ist ein Antrag nötig - und zwar in diesem Monat. Denn ob man's weiß oder nicht, die Versicherung läuft seit 1.4.. Also wieder Musterbrief.

Der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige bleibt ohne Offenlegen sämtlicher Vermögensverhältnisse bei rund 300 € (BEK, ohne Kinder, ohne Krankengeldanspruch, mit Pflegeversicherung) und erhöht sich möglicherweise nach Vorliegen des Einkommenssteuerbescheides, verringert sich aber nicht bei geringerem Einkommen.

Für erwerbslose oder nebenberuflich Selbstständige gibt es weiterhin den Mindestbeitrag von ca. 115 Euro.

Wer als Selbständiger jetzt nicht versichert ist und zuletzt privat versichert war oder überhaupt nie versichert war, kann ab 1.7.2007 in die private zurück und in den Standardtarif aufgenommen werden. 10.4.07


Wie archiviert man emails?

so dass sie vor Gericht was nützen?

Falls Sie Ihre Mails mit Outlook öffnen: Öffnen Sie die entsprechenden Mails, dann gehen Sie auf Ansicht, dann Optionen, dann den Inhalt des Feldes Internetkopfzeilen kopieren und in ein Word-Dokument einfügen. Dies mit jedem Mail einzeln durchführen.

Bei Netscape: Anzeigen, Seitenquelltext, markieren, kopieren, in ein Text-Dokument einfügen und abspeichern – nur so ist auch die IP-Adresse (X-UIDL und ESMTP id)  gespeichert. 10.4.07

Mehr heavy rat 17



Arbeitszimmer

Das Bundesfinanzministerium macht in einem Rundschreiben vom 3.4.2007 Hoffnung, dass man die Kosten des Arbeitszimmers doch absetzen kann, auch wenn man nicht immer darin hockt. Es schreibt: "das zeitliche Überwiegen der außerhäuslichen Tätigkeit schließt einen unbeschränkten Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht von vornherein aus." Es sind Gerichtsverfahren anhängig, die das Ganze klären sollen. 10.4.07



Internetkauf per Lastschrift


Innerhalb von sechs Wochen kann eine Lastschrift im Streitfall wieder zurückgebucht werden. Der Rückerhalt des gezahlten Geldes ist bei Zahlung mit Kreditkarte oder Nachnahme viel komplizierter. 10.4.07

=> zum Themenüberblick



 

Künstlersozialversicherung Beiträge nachzahlen?

finanztest hat mit seiner Februar-Ausgabe 07 für Aufregung gesorgt. Darin heißt es:

"Stellt sich heraus, dass die KSK-Mitglieder höhere Einkommen erzielt haben als vorher geschätzt, müssen sie Beiträge nachzahlen."

Das ist falsch. Weder im neuen Gesetzentwurf noch im bisherigen KSVG ist vorgesehen, dass Versicherte Beiträge nachzahlen müssen. Ebensowenig ist vorgesehen, dass Beiträge zurückerstattet werden, falls die Schätzung sich als nicht korrekt herausstellt. Der Bürokratie- aufwand ist dafür einfach zu hoch. Außerdem haben die bisherigen Stichproben der KSK ergeben, dass die Schätzungen weitgehend stimmen.

Wer Honorare an Künstler und Publizisten zahlt und bisher dafür keine KSK-Abgabe abgeführt hat, sollte sich JETZT darum kümmern (mit meiner Hilfe) und nicht erst, wenn er vielleicht Ende des Jahres bei einer Routine-Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung oder die KSK auffliegt.

2.2.2007


Berufsgenossenschaft

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat u.a. für freiwillig versicherte Künstler drastisch die Beiträge geändert. Sie werden ab 2010 mindestens ca. 380 € zahlen müssen statt wie bisher ca. 200 €. Mehr oben unter "heavy newsletter"

2.2.2007


Ausländersteuer / Abzugssteuer

Zum 1.1.2007 haben die Niederlande die Ausländersteuer abgeschafft für Künstler und Sportler aus DBA-Staaten - zu viel Bürokratie!

Eine Kanzlei aus HH wurde auf der Freiburger Kulturbörse vielfach mißverstanden, auch in Deutschland würde die Ausländersteuer abgeschafft. Das ist leider Wunschdenken. So sinnvoll das auch wäre, nach meiner Meinung ist das in weiter Ferne.
Noch nicht einmal
wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2006 (C-290/04), nach der die Bruttobesteuerung von Honoraren ausländischer Künstler in Deutschland nicht rechtmäßig ist, in deutsches Recht umgesetzt. Das dauert alles.  Bis dahin sollten Veranstalter die Abzugssteuer nur unter Vorbehalt abführen und festhalten, wie hoch die Betriebsausgaben des auftretenden, ausländischen Künstlers waren.

2.2.2007


GEMA-Tarife neu

Die teilweise geänderten Vergütungssätze  www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/index.html

2.2.2007



GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

 

Vermutet sie eine berufliche Nutzung des PKW und will deshalb für das Autoradio Gebühren, soll es möglich sein, die rein private Nutzung mit einer verbindlichen Erklärung glaubhaft zu machen.

2.2.2007



Verein als Dienstleister unter Beschuss

Bisher wurde (auch von mir) als Organisations- struktur für freie Künstlergruppen empfohlen eine Kombination von e.V. und GbR's. Der e.V. als Mutter, die für die Töchter (die GbR's) bestimmte Dienstleistungen erbringt.
Das wird nun erschwert
durch ein Urteil des Finanz- gerichts Nürnberg  vom 04.08.2006 II 112/2004, wonach Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen für angeschlossene Mitgliedsvereine (wie Abrechnungen, Buchhaltung) kein Zweckbetrieb sind, sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der dem vollen MWSt-Satz unterliegt.

Der Verein riskiert damit seine Gemeinnützigkeit, muss ein Gewerbe anmelden und wird oberhalb der Freigrenzen gewerbesteuer- und damit bilanzpflichtig. Denn der Verein arbeitet nicht unmittelbar, für das Gericht können die Zwecke nicht nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden. Damit wird nicht der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 03.02.1993 Az. 12 K 51/91, EFG 1993, 619 gefolgt, wonach eine "zentrale Gehaltsabrechnungsstelle" als Selbstversorgungseinrichtung für möglich gehalten wird.  Eine Revision ist zugelassen.

Aktuelle Konsequenzen für Mütter-Töchter-Konstruktionen bitte bei mir erfragen.

2.2.2007


Rentenbeiträge nachzahlen

Wer als Selbständiger oder Hausfrau/mann freiwillig Rentenbeiträge einzahlt, der kann noch bis Ende März sein Rentenkonto fürs vergangene Jahr auffüllen.  Der monatliche Mindestbeitrag ist knapp 80 € - mit ihm lassen sich die Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente und  REHA-Maßnahmen aufrechterhalten.

2.2.2007

 

Rentenaltersgrenze

soll schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Zuerst um einen Monat pro Jahr und ab 2024 2 Monate pro Jahr. Aller Jahrgänge ab 1964 können dann erst ab 67 in Rente gehen - ohne Abschläge. Wer weniger als 45 Beitragsjahre hat und früher in Rente gehen will muss pro Jahr 3,6 % Abschlag in Kauf nehmen. Frühester Rentenbeginn ist nach 2029 das 63 Lebensjahr - mit 14,4 % Abschlag.

29.12.2006

=> zum Themenüberblick


 

Gleichbehandlungsgesetz

Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz (gültig seit August 2006) auf
www.aok-business.de/pad/gleichbehandlungsgesetz.html oder ausführlicher auf http://de.wikipedia.org/ wiki/ Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
#Handlungsbedarf_f.C3.BCr_Arbeitgeber
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29.12.2006

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PC-Lernprogramm "Existenzgründungsberater"

Der "Existenzgründungsberater" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stellt Existenzgründerinnen und Existenzgründern die wichtigsten Etappen auf dem Weg zur beruflichen Selbständigkeit vor: Mit Informationen, Übersichten und Checklisten sowie weiterführenden Adressen. http://www.existenzgruender.de/ gruendungswerkstatt/lernprogramme/ existenz/HTML/start.html

(Leerzeichen aus Link entfernen!)

Erben eines Vereins

Meist steht am Ende einer Vereinssatzung, welchem anderen Verein das Vereinsvermögen zukommen soll, sollte sich der eigene Verein auflösen. Bevor man die Körperschaftssteuererklärung abschickt, um wieder für 3 Jahre gemeinnützig zu sein, sollte man überprüfen, ob denn der „Erbe“ noch existiert und gemeinnützig ist. Das tut nämlich das Finanzamt auch, und wenn es was anderes herausfindet, dann verliert auch der  eigene Verein  seine Gemeinnützigkeit – und das rückwirkend!

29.12.2006

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miese Belege

Wenn Sie eine Handy-Prepaid-Karte kaufen, bekommen Sie ein Kassenbon, auf dem steht, dass 0% MWSt enthalten ist. Grob stimmt das. Sie bekommen auf (meist kostenpflichtige) Anforderung bei der Mobilfunk-Gesellschaft einen korrekten Beleg, bei dem sehr wenig MWSt ausgewiesen ist.
Oder: Sie bekommen die Rechnung Ihres Webspace-Providers oder Ihrer Telefongesellschaft als PDF-Anhang per Mail, aber ohne die vorgeschriebene qualifizierte, elektronische Signatur. Wie sollen Sie da die Vorsteuer geltend machen? 

Das erklärt der heavy-Newsletter.

16.11.2006

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Ist die ABM tot?

In die Frage, ob ABM "vergessen" werden können, weil sie ungeeignet sind, um Arbeitslose in Brot zu bringen und einem  Zentrum bezahlbare Kräfte zu ermöglichen, ist Bewegung gekommen. Es scheint doch eine Chance zu geben. mehr im heavy rat

 



TIPPS zu ALG I und II

Die Neuauflage der bewährten "111 Tipps für Arbeitslose" gibt Orientierung und Antworten auf viele Fragen, so zum Beispiel: Für wen gibt es noch wie lange das reguläre Arbeitslosengeld (I)?  Für wen lohnt sich die neue freiwillige Arbeitslosen-versicherung?  Worauf sollte man besonders achten, wenn längere Arbeitslosigkeit droht und  das Arbeitslosengeld (I) ausläuft?“ DGB-Bundesvorstand (Hg.), Rolf Winkel, Hans Nakielski: "111 Tipps für Arbeitslose". Arbeitslosengeld (I), 11., überarbei-tete Auflage 2006, 251 Seiten, 9,90 Euro, ISBN 3-7663-3639-8 s.s. www.bund-verlag.de

Von den gleichen Autoren:

111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Bund-Verlag, Frankfurt, Februar 2005, 158 S., 9,90 €, ISBN 3-7663-3591-X gibt konkrete Hilfestellung bei so schwierigen Fragen wie "Welches Vermögen wird angerechnet?", "Was ist ein angemessener Wohnraum?", "Wie kann ich meine KFZ-Kosten geltend machen?" Die Broschüre hilft auch bei der Existenzgründung aus dem ALG II heraus und informiert über das Einstiegsgeld.

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GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Ab 2007 soll vorerst nur die Radiogebühr von 5,52 Euro pro Monat für den internettauglichen PC/Handy erhoben werden, weil damit Fernseh- oder Radiogrogramme empfangen könnten. Diese Gebühr ist zu zahlen, sofern der PC nicht auf demselben Grundstück steht wie ein Gerät, für das bereits gezahlt wird.

Gebührenpflichtige Geräte müssen von sich aus angemeldet werden. Niemand muss aber unaufgefordert zugeschickte Formulare ausfüllen oder einen Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder einen Rundfunkgebührenbeauftragter in seine Privat- oder Arbeitsräume oder sein Auto lassen.

Wer bereits ein Privatgerät angemeldet hat, muss trotzdem ein beruflich genutztes Radio- oder Fernsehgerät anmelden, so die Institution. Aber das dürften die Gerichte noch klären.

Denn wer z.B. sein KFZ beruflich nutzt, muss z.B. sein Autoradio anmelden. Für den entfällt dann die neue Gebühr für das Zweitgerät, den internettauglichen PC/Handy.

Dazu die Institution: Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren? Die Institution antwortet auf ihre eigene Frage auf ihrer Webseite: Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden.
Achtung: Der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder ein Rundfunkgebührenbeauftragter stehen auch auf Supermarkt-Parkplätzen oder an der Ampel und fragen: "Fahren Sie jetzt zur Arbeit?"

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EÜR keine Formular-Pflicht

Für die Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es ein neues Formular, das für alle verpflichtend sein soll, deren Umsatz über 17.500 EURO/Jahr liegt.
Der bundesweit gültige Erlass vom 7.4.06 der Oberfinanzdirektion Münster für 2005 folgende ist weiterhin gültig. Das OFD hatte die Finanzämter angewiesen, ein fehlendes EÜR-Formular nicht nachzufordern, sofern die Steuererklärung ansonsten "ordentlich" ist. Mann kann also weiterhin seine selbst gebastelte Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen.

16.11.2006

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19 % USt für manche Zweckbetriebe

seit 2007: Einschränkung der Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe. Umsätze eines Zweckbetriebs werden nach § 12 Absatz 8a des Umsatzsteuergesetzes meist nur mit 7% besteuert. Diese Regelung gilt nur: "Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft mit diesen Leistungen unmittelbar verwirklicht werden."

Es gilt also auch für Zweckbetriebe der Regelsteuersatz (von 19%!), wenn der Zweckbetrieb in Konkurrenz zu nicht begünstigten Betrieben anderer Unternehmer steht oder er nicht unmittelbar den satzungsmäßigen Zwecken dient.

Die Neuregelung bezieht sich nicht auf kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater und kulturelle Veranstaltungen.

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26.6.08 16.11.2006

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Low-Budget-Produktion und Rückstellungsvertrag

Aus Engagement für die gute Sache machen darstellende Künstler bei Low-Budget-Produktionen im Theater- oder Filmbereich auch gerne mal gratis mit.
Doch auch wenn kein Geld fließt, sollte ein Vertrag gemacht werden. Was sollte darin stehen? In diesem Zusammenhang spricht man besonders in der Filmwirtschaft von Rückstellungsverträgen. Was ist das?

mehr in der Heavy-Version des Newsletters

21.9.2006

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Für Zuschüsse keine Steuer?

"Echte" Zuschüsse nicht umsatzsteuerpflichtig

Aus dem Beschluss vom 14.04.2008 des BFH XI B 171/07 geht indirekt hervor, dass nach Ansicht des BFH echte Zuschüsse der öffentlichen Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.  Damit gibt es bei dieser wichtigen Frage ein bisschen mehr Rechtssicherheit. Zu der Frage, was ein „echter“ Zuschuss ist, wurde schon früher berichtet. In Kürze: es darf kein Leistungs- austausch vereinbart werden. Eigentlich geht es in dem Urteil um die Frage, ob der Zuschuss in die Berechnung der Vorsteuer- abzugspauschale einbezogen werden kann – logisch, dass das zu verneinen war.

24.6.08


 

In die Frage, ob staatliche Zuschüsse (Zuwendungen) versteuert werden müssen oder nicht, ist Bewegung geraten durch ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums und verschiedene Urteile der Finanzgerichte.

In den üblichen Portalen und Newslettern ist die Rede von der Umsatzsteuer mit gerne gelesenen Überschriften wie

„Entwarnung für die meisten Fälle. Die gute Nachricht vorweg lautet: Für die meisten Fälle kann Entwarnung gegeben werden.“

Viele Kulturprojekte werden sich nicht damit beschäftigen, weil sie ja ohnehin umsatzsteuerbefreit sind. Die Frage der Steuerpflicht ist aber gleichermaßen relevant für die Einkommenssteuer (bei Inhabern oder GbR’s) wie für die Körperschaftssteuer (bei juristischen Personen).
Insofern lohnt es sich schon, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.
Eine auf Grund von jetzt zirkulierenden Informationen falsch getroffene Entscheidung, Zuschüsse nicht (mehr) zu versteuern, kann im Fall einer Steuerprüfung zumindest zu kräftigen Steuernachzahlungen führen. Also Vorsicht.
mehr in der Heavy-Version des Newsletters

21.9.2006

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Steuernachfrist neu


Steuererklärungen müssen grundsätzlich bis 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Über den Steuerberater erstellte haben neuerdings eine automatische Fristver- längerung bis 31. Dezember des Folgejahres. Bisher übliche weitergehende Fristverlängerungen sind aber nicht mehr mit einem vereinfachten Verfahren, sondern nur noch mit besonderer Begründung möglich. Dadurch wird in der Regel auch der Antrag des Steuerpflichtigen selbst auf Fristverlängerung bis 31.12. wohl bewilligt.

21.9.2006

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Digitale Betriebsprüfung durch die Steuerprüfer


Bereits seit 2002 gibt es eine Mitwirkungspflicht des Steuerpflich-tigen, die dem Steuerprüfer den Zugriff auf die originär digital erzeugten Daten des IT-Systems erlaubt (d.h. Informationen, die auf eigenen IT-Systemen erzeugt und verarbeitet oder die von Geschäftspartnern elektronisch übersandt wurden). Das Problem für den Steuerpflichtigen besteht auch daran, die steuerrelevanten von nicht-relevaten Daten zu unterscheiden. Auch eMails können z.B. relevant sein. Die Finanzverwaltung setzt zur Prüfung die Software IDEA ein - es ist sinnvoll, die Datenbestände durch dieses Tool analysieren zu lassen. Noch viel sinnvoller erscheint mir, alle steuerrelevaten Belege (z.B Rechnungen, Kontoaus- züge, Buchführung) auszudrucken und diese Ausdrucke zu archivieren und bei Prüfung vorzulegen, nicht aber den PC zugänglich zu machen. Denn für die Nicht-Bilanzpflichtigen gilt eine einfache Aufbewahrungspflicht - Aufzeichnungen sind nicht vorgeschrieben, schon gar nicht digital.

21.9.2006

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Befreiung von der gesetzlichen Rundfunkgebühr

Hier gehts um Gebührenbefreiung für Institutionen und Vereine
unter 3 Voraussetzungen
:
1) Die Geräte müssen sich im Eigentum des Vereins, der Institution befinden. Leasing oder Mitgeräte fallen nicht drunter.
2) Die Fernseher müssen ausschließlich in den Genuss der betreuten Personen (der Kinder - und Jugendlichen, der Senioren u.a.) kommen. Keine Mischnutzung, d.h. der Fernseher darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Problem sind z.B. in Jugendeinrichtungen oder Seniorenheimen die Gemeinschaftsräume. Auch das Personal darf diese Geräte nicht nutzen.
3) Es muss sich um eine gemeinnützige Organisation handeln. Ein konkretes Formular dafür als auch den gesamten Antrag gibt es neben weiteren Auskünften hier: Für den Bereich vom WDR: 0221-2204524, 2204509, 2204127

21.9.2006

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Buchdruck on demand

Nach Angaben der Süddeutschen muss ein Autor für den Druck seines Buches bei Xlibris von Random House, iUniverse von Barnes & Noble oder Books on demand mindestens 200 € zahlen.
Neuer Konkurrent ist lulu.com von Robert Young: Die elektronisch gespeicherten Bücher werden nur in der bestellten Stückzahl gedruckt. 80 % des Erlöses gehen an den Autor, 20 % bleiben beim verlag. Eine Europa-Zentrale in London öffnete im Herbst 2005.

21.9.2006

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Gründungszuschuss

Auf der Webseite der Arbeitsagentur sind neue Details zur Förderung gut versteckt. Hier der Weg und der Link, bei dem allerdings noch die Leerzeichen entfernt werden müssen und der sich täglich ändern kann.

http://www.arbeitsagentur.de> Service von A bis Z > Bundesagentur für Arbeit - intern > Interne Weisungen der BA > Arbeitnehmerintegration

http://www.arbeitsagentur.de/nn_247918/Navigation/zentral/ Service-von-a-bis-z/Bundesagentur-fuer-arbeit-intern/ Interne-weisungen/Weisungen-der-ba/Arbeitnehmerintegration/ Arbeitnehmerintegration-Nav.html__nnn=true

21.9.2006

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GEMA - Komponisten

GEMA erlaubt Komponisten das Präsentieren eigener Musik auf der eigenen, nicht kommerziellen Website gebührenfrei.
Bisher wurden für solche Eigenpräsentationen mindestens 25 Euro fällig.
Die neue Regelung gilt für alle von der GEMA vertretenen Rechteinhaber, also sowohl Komponisten als auch Textdichterinnen und Verlage. Bedingung ist, dass mit der Website keine Einnahmen erzielt werden (auch nicht durch Werbung oder Sponsoring) und sie auch in keiner Verbindung zu kommerziellen oder E-Commerce-Websites steht. Außerdem muss die Nutzung vorher bei der GEMA angemeldet werden. (Leerzeichen im Link löschen!)
http://www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/ gema_eigenpraesentation.pdf

21.9.2006

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GEMA - Podcasting

Unter zehn Bedingungen, die die GEMA auf ihrer Podcast-Seite nennt, dürfen nun gegen eine monatliche Gebühr zwischen 5 und 30 Euro Teile von Musikwerken legal gesendet werden. Wegen der Neuheit des Mediums werden die Lizenzen nur vorläufig erteilt. Sie haben zur Zeit Laufzeiten von einem bis drei Monate und richten sich in der Höhe nach dem Umfang der Nutzung.

http://www.gema.de/musiknutzer/senden/podcast.shtml

http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#podcasting

21.9.2006

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Bewirtungsaufwendungen

Restaurantquittungen von über 100 € müssen neben anderen Formalien auch die Steuernummer des Restaurants enthalten.

6.7.2006

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Gruendungszuschuss

Die neuen Regelungen für den Gründungszuschusses für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit sind zum 01.08.2006 in Kraft treten. Die Förderung der Ich-AG endete am 30.06.2006, das Überbrückungsgeld am 31.07.2006.

Die wichtigsten Eckpunkte zu den Förderkonditionen http://www.gib.nrw.de/de/news/meldungen/10510606061307353508.htm

Das Wichtigste:

In den ersten neun Monaten erhalten GründerInnen pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung.

Nach einer Überprüfung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit am Ende der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur für weitere sechs Monate die pauschalen Zuschüsse von monatlich 300 € gewähren. Die zweite Förderphase wird nur bewilligt, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit mit hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten vorliegt.

Gründungszuschuss Phase I nur, wenn wirklich arbeitslos sind und noch mindestens einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von 90 Tagen.

Das Arbeitslosengeld I wird angerechnet auf den Gründungszuschuss und mit mit den Restansprüchen verrechnet und zwar um die ersten 9 Monate, in der die Gründerin den Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeld I bezieht.

Der Gründungszuschuss wird nicht in Sperrzeiten geleistet.

Der Gründungszuschuss bleibt steuerfrei.

Bezieher des Gründungszuschusses sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

- Die monatlichen Mindestbeiträge bei einer freiwilligen Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis der halben monatlichen Bezugsgröße (zur Zeit 1.225,- Euro) berechnet. Für die Berechnung des KV-Beitrages wird der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I und der erzielte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt. Die Pauschale in Höhe von 300,- Euro bleibt außen vor. Bei KSK-Versicherten wird nur der Gewinn berücksichtigt.

Diesen Zuschuss kann auch der erhalten, der vorher schon nebenberuflich selbstständig tätig war.

11.12.2006

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Urhebernachfolgerecht

Wie erwartet hat der Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie gebilligt. Danach gibt es jetzt ab einer Bagatellgrenze von 400 € vier und je nach Kaufpreis auch mehr Prozent.

6.7.2006

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Berufsunfaehigkeitsversicherung

Auch der neue Bericht von finanztest 7/2006 zeigt, dass Künstler bei den meisten Versicherern zu der höchsten Risikogruppe gehören, also am meisten Beiträge zahlen, denn gerade bei Künstlern ist der an sich schon häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit, nämlich die psychische Erkrankung, in noch viel stärkerem Maß aussschlaggebend. Und zwar in einem Maß, dass Künstler überhaupt von den Versicherungen abgelehnt werden.

Ich empfehle stattdessen die Verwaltungsberufs- genossenschaft und/oder eine Lebensversicherung bei der VBLU, in der eine Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit integriert ist.

6.7.2006

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Krankenkassennachzahlung für Gründer

freiwillig versicherte Existenzgründer erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen vorläufigen Beitragsbescheid von ca. 240 €. Wenn dann möglicherweise erst nach Jahren der erste Einkommenssteuerbescheid kommt, kann eventuell eine kräftige Nachzahlung anstehen. Verdient man weniger als das zugrundegelegte Einkommen, gibts übrigens kein Geld zurück.

6.7.2006

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Gratis-Gruender-Software

Neue Gratis-Software vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Softwarepaket 8.0 für Gründer und junge Unternehmen vom April 2006, zu bestellen Tel 018886154171 bmwi@gvp-bonn.de enthält komfortabel alle Hilfen und Werkzeuge, die ein Gründer braucht wie z.B. Businessplan, Rentabiltätsvorschau. Der Unternehmer findet hier eine PC-gestützte Buchführung mit diversen Auswertungsmöglich- keiten, die für den Anfang reichen. Das Problem ist aber irgendwann, dass sich die eingegebenen Daten nicht exportieren lassen, um sie in eine professionelle Buchführungssoftware zu importieren, ebenso lassen sich keine Kundendaten aus Adressverzeichnissen importieren. Systemvoraussetzungen Windows 2000/XP

6.7.2006

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Sozialversicherung

für selbstständige Dozenten

Broschüre von Erwin Denzler informiert über die Rentenversicherungspflicht für freie Lehrkräfte, Mindestbeiträge in der Krankenversicherung, Scheinselbstständigkeit, Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, Arbeitslosengeld II und selbstständige Tätigkeit und weitere Spezialfragen. Mit einigen Musterschreiben. Fürth/Bayern 2006, 84 Seiten, für 10,- € Vorkasse (inkl. Versand) zu bestellen über
http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten/bestellung.html

Weitere Informationen http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten (Aktualisierung)

6.7.2006

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Vereine

Fördervereine müssen die Mittelbeschaffung und –Weiterleitung in ihrer Satzung verankert haben.
 
Gemeinnützige Vereine müssen außer der EÜR je nach Anfall auch über
  • die Aufnahme und Vergabe sowie Tilgung von Darlehen
  • die Bildung von Rücklagen
  • die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die nicht sofort abgeschrieben werden
  • die Deckung von Verlusten in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Buch führen und auf Verlangen der Finanzbehörden vorweisen können.

29.5.2006

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VHS-Honorare

Nach dem neuesten VHS-Bericht sind die Teilnehmergebühren pro Unterrichtsstunde seit 1990 um 84 Prozent auf 24,70 Euro gestiegen, die Honorarkosten aber nur um 31 Prozent. Sie liegen jetzt im Schnitt bei 19,10 Euro und entsprechen damit einem Stundenlohn für Angestellte von rund 4,50 Euro.

29.5.2006

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Bildende Kunst - Markt

SPEZIAL ZU KUNST UND MARKT  in KULTURMANAGEMENT NEWSLETTER
Monatlicher Informationsdienst für Kultur und Management
ISSN 1610 - 2371 | Ausgabe 81 – Mai 2006 http://www.kulturmanagement.net

29.5.2006

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Fördermöglichkeiten Kunst&Kultur

seit Herbst 2006 hilft die neue Internet-Datenbank des Deutschen Informationszentrums Kulturförderung (DIZK), Fördermöglichkeiten für Kunst und Kultur zu finden  http://www.kulturfoerderung.org

29.5.2006

Förderungsübersicht

Früher war es das Dschungelbuch, heute sind Förderungen hier zu finden:  http://www.kulturfoerderung.org/de/

29.12.2006

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Fotografen: teure Post von der BG!

Selbstständige Grafikerinnen und Fotografen sind verstärkt im Visier der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, wenn sie bisher dort nicht versichert waren. Denn die gesetzliche Unfallversicherung in dieser BG ist für beide Berufsgruppen Pflicht. Die Versicherung über eine BG ist für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aber ohnehin sinnvoll und bei privaten Versicherungen nicht so günstig zu haben. Rückwirkend werden keine Beiträge erhoben. In der Verwaltungs-BG ist die Mitgliedschaft von Selbstständigen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, allerdings freiwillig.
Wer dort bereits versichert ist, wird von der BG Druck und Papierverarbeitung in Ruhe gelassen. Als Designer/Künstler im bereich Bildende Kunst (Gefahrtarifstelle 55) zahlt frau dort jährlich mindestens ca. 200 € für eine Mindestversicherungssumme von 30.000 €. Für dieselbe Versicherungssumme zahlt ein Fotograf und Foto-Designer (gefahrenklasse 1,9) bei der BG Druck und Papierverarbeitung ca. 370 €, der Grafik-Designer (Gefahrstelle 0,6) ca. 116 €. Allerdings kann man hier auch eine Versicherungssumme von 18.000 € wählen, so dass sich die Beiträge auf 221 €, bzw. 70 € reduzieren. Fazit: Fotografen sollten sich über die BG Verwaltung versichern, Grafiker über die andere.

14.3.2006

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Krankengeld und KSK

Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld über die KSK ab der 7. Woche ist die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt und zwar vom ersten Tag an, damit die 6-Wochen-Wartefrist laufen kann. Diese Krankmeldungen müssen sofort der Krankenkasse zugesandt werden.

14.3.2006

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Mitgliedsbeitrag steuermindernd?

Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium, dass auch in Zukunft die Mitgliedsbeiträge für Kulturfördervereine steuerlich abzugsfähig sein sollen, auch wenn eine geldwerte Gegenleistung gewährt wird. Der kostenlose oder ermäßigte Eintritt in die geförderte Kultureinrichtung wird als solcher geldwerter Vorteil angesehen.

 

29.12.2006

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Genossenschaft als Rechtsform wieder attraktiver


Durch die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im kommenden Sommer wird diese doch bisher eher selten genutzte Rechtsform für viele auf Langlebigkeit angelegte Projekte vielleicht doch interessant. Die bisher oft verwandten Rechtsform-Alternativen für größere soziale oder kulturelle Projekte sind der gemeinnützige, eingetragene Verein, der sich allerdings nur sehr begrenzt wirtschaftlich betätigen darf und von oft eher zufällig entscheidenden Mehrheiten abhängig ist. Bei der GmbH ist der Ein- und Austritt von Gesellschaftern mit sehr viel Aufwand verbunden, die Rechtsform eignet sich also nicht für größere, gelegentlich fluktuierende Teams. Und auch die Zweigleisigkeit von Träger-GmbH und Förder-Verein bedeutet, dass vor allem in gemeinnütziger Form immer wieder in einer Grauzone laviert werden muss.
Die eG kann Träger eines (inzwischen auch sozialen und kulturellen, sogar gemeinnützigen) Projekts und gleichzeitig quasi Förderverein sein. Eine Vielzahl von Personen, die einfach nur der „guten Sache“ helfen will, kann relativ einfach Mitglied werden und Einlagen zahlen.
Die Formalien werden mit der Novellierung dem EG-Recht angepasst und damit verschlankt, bleiben aber dennoch eine große Hürde. Da die eG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird, sind vor allem die Anforderungen an die Prüfungen hoch und teuer. mehr im heavy newsletter

9.2.06

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Adressen NRW

Über http://www.im.nrw.de/kommunaldatenbank können alle 427 Kommunalverwaltungen, Kreisverwaltungen und Regierungspräsidien ermittelt werden mit Name vom Chef, Telefon, fax, eMail, domain, aber ohne Abteilungen, jede Adresse ist einzeln exportierbar komplett als CSV oder pdf, nur mit der Postanschrift über die Zwischenablage.
9.2.06 zurück zur Themenübersicht

Welche Ersatzkasse?

finanztest 11/2005 hat die Leistungen der AOK's und Ersatzkassen verglichen unter dem Aspekt, welche alternativen Behandlungsmethoden abgerechnet werden können. Mein Eindruck: groß ist der Unterschied nicht (mehr). Fast alle untersuchten Kassen bezahlen Akupunktur, anthroprosophische Verfahren und Verfahren zur Stressreduzierung. Einzig bei der Homöopathie gibt's Unterschiede, aber da stehen eh Änderungen ins Haus: entweder deren Finanzierung wird den Kassen untersagt oder es wird einheitliche Regelungen geben.

9.2.06

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Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Seit dem 1.2. 06 gibt es die Möglichkeit, sich als Selbständiger unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten und mein Artikel in der jetzigen Ausgabe s. 22 von Kunst & Kultur) gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, gegen das Scheitern mit der Gründung.

Frische Gründer müssen innerhalb eines Monats den Antrag stellen.

Wer sich mit mindestens 15 Wochenstunden selbstständig macht, kann sich freiwillig weiterversichern, sofern er in den letzten zwei Jahren vor der Selbständigkeit mindestens ein Jahr und unmittelbar (bis zu 4 Wochen) vor der Selbständigkeit arbeitslosenversichert war,  oder - wenn auch nur kurz - ALG I bezogen hat.
Es wird 2007 ein Einheitsbeitrag von 25,73 € (Ost: 22,05 €) erhoben.

Das Arbeitslosengeld, das Selbstständige bekommen, wenn sie weniger als 15 Wochenstunden Arbeit haben und deshalb ihre selbständige Tätigkeit beenden, bemisst sich in der Regel am fiktiven Durchschnittseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppe und nur selten am letzten Einkommen aus beitragspflichtiger Beschäftigung (nur dann, wenn 2 Jahre vor dem Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden können).

Derzeit liegt es zwischen mindestens 546,90 € (keine Qualifikation, ledig, kein Kind, Ost) und höchstens 1.364,10 € (Hochschulabschluss, Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Kind, West) netto im Monat.

Steuerklasse I, ohne Kind, West:
Ohne Berufsausbildung 616,80 €
Ausbildungsberuf 762,90 €
Meister 906,30 €
Uni/Fachhochschule 1041,90 €

Nicht das eventuelle (Philosophie-)Studium ist für das ALG eines selbständigen, dann wieder arbeitslosen Taxifahrers entscheidend, sondern die Qualifikation, die für die Tätigkeit nötig ist, für die die Arbeitsagentur den Arbeitslosen vermitteln will, also Taxifahrer, also ohne Ausbildungsberuf. Oder: Wenn Schauspielerei eigentlich ein Ausbildungsberuf ist (ist m.E. strittig) und die Arbeitsagentur will jemanden in diesen Beruf vermitteln (was unwahrscheinlich ist), dann kann auch ein Autodidakt die zweite Stufe des ALG erhalten.

Gezahlt wird das Arbeitslosengeld mindestens 6 und höchstens 12 Monate lang; für Leute, die älter als 55 Jahre sind, bis zu 18 Monaten. Voraussetzung: man hat 12 Monate Beiträge gezahlt.
Wer mehr als 165 €/Monat hinzuverdient, muss sich das auf das ALG anrechnen lassen.
Im besten Fall kann mann für knapp 480 € AV-Beiträge knapp 8200 € ALG bekommen. Wahnsinn! Oder nach 2 Jahren Beitragszahlung maximal knapp 25.000 €!

Danach könnte er sich wieder selbständig machen, wieder sich freiwillig AV-versichern, wieder ....
Also man merkt, dieser Weg wird nicht lange so existieren, weil er unbezahlbar wird.

Die Versicherung kann nicht vom Versicherten gekündigt werden. Sie endet u.a. aber, wenn er 3 Monate keine Beiträge zahlt.
Die neue Regelung ist befristet bis Ende 2010. Auf Grund des Vertrauensschutzes ist es aber unwahrscheinlich, dass danach kein ALG mehr an Anspruchsberechtigte gezahlt wird.

Die Regelungen gelten auch für Personen, die außerhalb der EU arbeiten, oder Angehörige pflegen.

Die entscheidende Frage ist:

Bin ich bereit, meinen Laden zumindest offiziell zuzumachen, nur um ALG zu kassieren? Und damit Kunden zu verlieren?

Das ist kompliziert. Und deshalb kann mann und frau mich fragen.

Der Antrag an die Arbeitsagentur zum Download
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Antrag.pdf
Das offizielle Hinweisblatt der Arbeitsagentur zum Thema
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Hinweisblatt.pdf

11.12.06

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Belege lesbar aufbewahren

Belege auf Thermopapier verblassen sehr schnell. Eventuell kopieren, denn immerhin müssen die Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Belegen unter 60 € nicht zuviel AUfwand treiben, werden von Steuerprüfern wohl eher vernachlässigt. Nicht in Plastiktüten aufheben, sondern zusammen mit anderen Papierbelegen in Aktenordnern, dann halten sie länger.

9.3.06
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Kinderbetreuung absetzbar

Betreuungskosten für Kinder können rückwirkend ab 1.1.2006  steuerlich abgesetzt werden: von dem 1 Euro an, zu zwei Dritteln, maximal 4000 €/Jahr, für Kinder bis 14 Jahren, wenn beide Eltern berufstätig sind.  Arbeitet nur 1 Elternteil, können die Kosten  für 3- bis  6-jährige abgesetzt werden.  Alleinerziehende können außerdem noch 2400 € für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, immer vorausgesetzt, frau zahlt überhaupt Steuern und kann deshalb auch was absetzen.

9.2.06

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Bausparen

Bausparen wegen der Rendite, nicht wegen des Bauens:

Alte Verträge möglichst lang (bis er voll ist) weiterlaufen lassen, weil der Zins höher war.

Neuer Vertrag: niedrige Bausparsumme, niedrige Abschlussgebühr (1%) und die möglichst rückzahlbar. Bester laut finanztest: BHW D maxx, 3,43 % Rendite plus Prämie.

als Ehepaar nur 1024 EUR jährlich sparen, 8,8 % Wohnungsbauprämie kassieren, wird wohl irgendwann abgeschafft. Kapitalertragssteuerfrei. Nach 7 Jahren frei. Bedingung: zu versteuerndes Einkommen unter 51.200 EUR (Ehepaare).

9.2.06

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Riestern

Auch Selbständige, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind, können eine Riesterrente abschließen, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Ehepartner ihr eigen nennen. Wohl dem, der hat.


9.2.06
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KSK

Eine Visagistin musste in die KSK aufgenommen werden (BSG AZ B 3 KR 39/04).

9.2.06

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Vereinshaftung

Das Oberlandesgericht Dresden meint in seinem Urteil vom 09.08.2005 - 2 U 897/04, dass die Mitglieder eines Vereins persönlich haften können, wenn der Verein über den vom Vereinsrecht zulässigen Rahmen für Zweckbetriebe hinaus wirtschaftlich tätig ist. Denn dabei handelt es sich dann um einen Rechtsformmissbrauch. Damit folgt das OLG der harten Linie der Vereinsregister und entfernt sich vom Gemeinnützigkeitsrecht, das ja nur steuerliche Geltung hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision ist anhängig.

9.2.06
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Fahrtenbuch

Privatfahrten können bei einem BetriebsKFZ nur dann nach der 1%- Regelung verbucht werden, wenn das KFZ nicht mehr nur 10 %, sondern 50% beruflich genutzt wird. Das muss mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dann aber ist die 1%-Regelung sinnlos, weil mann dann eh besser nach tatsächlichen Kosten abrechnet. Mein Tipp ist aber nach wie vor, bei preiswerten, gebrauchten KFZ mit der KM-Pauschale abzurechnen. 9.2.06

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch werden immer strenger. Zettel oder Excel-Tabelle sind manipulierbar. Deshalb fordern die Gerichte, dass ein Fahrtenbuch

  • eine "buchmäßige" äußere Gestalt besitzt,
  • eine "ordentliche und damit im Wesentlichen auch übersichtliche äußere Form" aufweist,
  • fortlaufend geführt wird, so dass nachträgliche Einfügungen zumindest erschwert werden,
  • "zeitnah" geführt, d.h. nach jeder Fahrt (mit dem erreichten Gesamt-Kilometerstand) ausgefüllt wird. 14.3.06

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Kindergeld


Bundesverfassugnsgericht und Bundesfinanzministerium haben die vom Kind selbst gezahlten Sozialabgaben als Freibeträge anerkannt. Damit ändern sich Bemessungsgrundlagen für Kindergeld, Unterhalt und Ausbildungsfreibetrag. mehr in Finanztest 1/2006

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lieber privat krankenversichern?


davor warne ich. Mehr dazu im Heavy Newsletter

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Pressearbeit per eMail

Die Adressen der Empfänger werden aus Respekt und zum Datenschutz versteckt, indem man alle Empfänger unter "BCC" (blind carbon copy) einträgt.

Das kann aber dazu führen, dass der SPAM-Filter der Redaktion Deine Mail als SPAM einstuft. Manche Redaktöre können mit dem SPAM-Filter nicht umgehen und löschen deshalb Deine Mail ungelesen. Möglicherweise mit „Empfangsbestätigung“ versenden. Das bringt aber keine Sicherheit, weil viele Empfänger die Option "Empfangs-bestätigung versenden" aus gutem Grund (Viren!) deaktiviert haben. Also parallel per FAX oder an eine 2. eMail-Adresse.

Mehr dazu im Heavy Newsletter 25

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Zahnersatz

Wer Weihnachten auf harte Nüsse zu fest zugebissen hat:

Seit dem 1.1.05 gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse einen Festzuschuss statt einer prozentualen Beteiligung für Zahnersatz. Das BONUS-Heft-System bleibt wirksam. Der Zuschuss der Kasse ist in der Höhe ähnlich wie bisher, nur gilt er jetzt nur noch für einfacheren Zahnersatz (z.B. einseitige Verblendung statt Vollverblendung) - das heißt: die Standards für die Regelversorgung sidn deutlich abgesenkt worden!; die Zuzahlungen für normalen und besonders guten klettern erheblich, nach Angaben der AOK Bayern um 51 %.

Seit dem 1.7.2005 müssen gesetzlich Versicherte 0,9 % mehr „Zusatzbeitrag“ zahlen für Zahnersatz und Krankengeld.

Der Kassenzuschuss wird als Festzuschuss von fiktiven Regelkosten des Zahnersatzes berechnet. Den doppelten (in der Regel kostendeckenden) Zuschuss bekommt, wer weniger als 40 % der Bezugsgröße (2006: 29.400 / 24.780 €) verdient - das sind weniger als 11.592 € im Jahr. Für den ersten im Haushalt der Versicherten lebenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 15%, für jeden weiteren um 10 Prozent.

Versicherte mit einem sehr geringen Einkommen (zum Beispiel ALG II- oder BAFÖG-Empfänger oder unter 980 € / Monat/Lediger), die Zahnersatz benötigen, bekommen von ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten.

Aber auch Normalverdiener können mit der gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben. Dieser hängt von der Einkommenshöhe ab. Sie müssen bis zum Dreifachen des Betrages selbst leisten, um den ihr eigenes Einkommen vom geringen Einkommen abweicht. Beispiel: Wer als Alleinstehender 1.100 € verdient, liegt 134 € über der Zuzahlungsbefreiungsgrenze (966 €) und muss daher für die Regelversorgung maximal 402 € an Eigenbeteiligung leisten.

Bei hohen privaten Mehrkosten kommt möglicherweise eine Zusatzversicherung in Frage. Dabei Wartezeiten, Ausschluss akut notwendiger Behandlungen und Umfang beachten. Unter Faxabruf 01805 88768213 hilft Finanztest dabei.

Nach den Urteilen des BSG vom 24.6.80 (1 RA 51 / 79 und 1 RA 53 / 79) hat auch die Rentenversicherung Zuschüsse zum Zahnersatz zu leisten, wenn dieser dazu dient, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Das könnte vor allem bei Schauspielerinnen und Sängern der Fall sein, die ihren Mund schön aufreißen müssen. Einen Zuschussantrag an die DRV deshalb spätestens 6 Monate nach Eingliederung des Zahnersatzes stellen.
Außerdem kommt für Schauspieler, die bei der VddB zusätzlich altersversichert sind, auch ein VddB-Zuschuss in Frage.

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Steuerberatungskosten

Private Steuerberaterkosten können ab 1.1.2006 nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden. mehr im Heavy Newsletter

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ALG II Bildende Kunst

Künstlerinnen müssen ihre selbst geschaffenen Kunstwerke eigentlich nicht verkaufen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen wollen, weil sie zum geschützten Vermögen gehören, das für die Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist. Geprüft werden muss allerdings, ob einzelnen Kunstwerke verwertbar sind, denn der Künstler hat seinen Unterhalt vorwiegend aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Atelierräume können u.U. als nötig anerkannt werden.

29.12.2006

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Reifen

Seit 1.7.2006 muss ein Autofahrer "geeignete" Bereifung haben. Bei Zuwiderhandlung gibts Bußgeld. Versicherungsrechtlich bedeutet das, dass die KFZ-Versicherungen dem Autofahrer schon ab 1.1.06 leichter eine Teilschuld zumessen und ihn zurückstufen können, wenn er bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist.

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KSK muss Webdesigner aufnehmen

Webdesignerinnen müssen von der Künstlersozialkasse aufgenommen werden, wenn sie "Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten" gestalten. Das Gericht: "Das Berufsbild ist - in Abgrenzung zum Programmierer und Webmaster - durch eine eigenschöpferische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist". Aber die KSK kann von Webdesignern wie von allen anderen weiterhin Belege für die konkrete gestalterische Tätigkeit, die Erwerbsmäßigkeit usw. verlangen. (Aktenzeichen B 3 KR 37/04 R). 11.12.06


USt-Voranmeldung: Arbeit reduzieren

Umsatzsteuer muss in der Regel quartalsweise abgeführt werden mit einer entsprechenden USt-Voranmeldung , also für das 1. Quartal bis zum 10.4., von Existenzgründern und nach Rechtsformwechsel zwei Jahre lang monatlich. Dauerfristverlängerung um 1 Monat beantragen frau hat also bei obigem Beispiel bis 10.5. Zeit. Sinnvollerweise bei Dauerfristverlängerung gleich zwei USt-Voranmeldungen auf einmal abgeben, die für den vorigen und den vorvorigen Monat spart Energie. Voranmeldung muss pünktlich abgegeben werden, sonst Säumniszuschläge. Seit 2005 verpflichtend auf elektronischem Weg (Elster) 24.11.05

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Bewirtung und Umsatzsteuer

Und wieder gibt es zu diesem Dauerthema ein neues Urteil vom OFD Koblenz vom 7.06.2005 S 7100 A - St 44 3. Darin geht es - verkürzt - darum, dass verzehrfertige Speisen und Getränke in Fußballstadien dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, in Kinos aber dem vollen, weil dort "besondere Vorrichtungen für den Verzehr bereitgehalten" werden (damit sind wohl die Ablagemöglichkeiten für Popcorn in den Kinosesseln gemeint). Wenn also im Theaterfoyer nur Stehtische wie am Bierausschank im Stadion vorhanden sind, kann frau ne Chance haben, auch fürs Theater mit dem ermäßigten USt-Satz durchzukommen. Absurd das Ganze! 24.11.05

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Umsatzsteuerermäßigung für Musik und Theater bekräftigt

Seit 16.12.2004 gilt der ermäßigte Mehrwert von 7 % für
  • alle Honorare von ausübenden Künstler (auch Solisten) bei Theateraufführungen, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen, auch alle Kleinkunst,
  • für Eintrittsgelder in Theatern, Konzerten und Museen.

Damit wurde - längst überfällig - das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dt. Recht umgesetzt.

Strittig sind weiterhin die Nebenleistungen, Merchanising und Bewirtung. 11.12.06

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neue Vertragsmuster für bildende Künstler

http://kunst.verdi.de/honorar-_und_tarifkommission/
vertragsentwuerfe

(Leerzeichen im Link entfernen!)
 

Musterverträge und AGB -  Empfehlungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler. Das Inhaltsverzeichnis kann hier als pdf-Datei eingesehen und geladen werden. Zusammen mit der Mappe wird eine CD mit den Dateien (als rtf- und als pdf-Dateien) angeboten, die das Bearbeiten der Verträge entsprechend individueller oder konkreter Gegebenheiten erleichtert. Die Vertragsmappe und die CD können für 20 EUR, zuzüglich Versandkosten- formlos, aber bitte schriftlich - bestellt werden bei ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst
Die Honorar- und Tarifkommission ist an Erfahrungen, Hinweisen, Korrekturen, Vorschlägen, Kritik, Anregungen... interessiert. 24.11.05

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Gagenrechner für Film- und Fernsehproduktionen

Für die doch ziemlich komplizierte Abrechnung des Arbeitszeitkontos nach dem Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende hat ver.di einen Gagenrechner entwickelt. Mit dieser Excel-Tabelle können Gagen einfach abgerechnet werden. Bestellung über mail@connexx-av.de 11.12.06

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Gebühren für Markenschutz gesenkt

Auf Beschluss der EU-Kommission wurden zum 1. November die Gebühren im europäischen Markenschutz um bis zu 40 Prozent gesenkt. Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke kosten jetzt 900 bzw. 850 Euro; eine elektronische Anmeldung reduziert die Kosten um weitere 150 Euro. Mehr  auf der Website des EU-Markenamtes HABM http://www.ohim.eu.int/de/default.htm 24.11.05

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Überhöhte Eintrittsgelder

Fundraising-Beiträge (überhöhter Eintritt für VIP-Gala, Benefiz-veranstaltungen) sind im Gegensatz zum Sport im Bereich der Kultur nur in sehr geringem Maß von den Firmen absetzbar. Bei einem gemeinn. Verein  sind die Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Möglicherweise sollten die überhöhten EIntrittsgelder besser getrennt werden in Spende und Eintritt.

14.9.05

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Kein EÜR-Formular-Zwang für USt-befreite Theater und Orchester

Unter 17.500 € Umsatz ist das Formular, das die Buchführung so schwierig macht, sowieso nicht nötig. Also weiter wie bisher mit einer selbstgestrickten EÜR. Das gilt auch gleichermaßen z.B. für Theater und Orchester, deren Umsatz zwar darüber liegt, die aber von der UST-Pflicht befreit wurden auf Grund des § 4, 20 UStG (Auskunft des FM NRW vom 29.7.2005).

22.8.2005

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Insolvenz droht?

Das Statistische Bundesamt registrierte 2004 knapp 40.000 Unter- nehmensinsolvenzen sowie über 27.000 Privatinsolvenzen von selbständig Tätigen. In den Jahren davor lagen die Zahlen ähnlich hoch. Die Insolvenzquote - also das Verhältnis von insolventen zu bestehenden Unternehmen - ist nach Angaben der Euler-Hermes Kreditversicherung AG seit 1970 von 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent (2004) gestiegen.


Um strafrechtliche Risiken zu vermeiden, ist ein möglichst geordneter und rechtzeitiger Ausstieg aus dem alten Unternehmen nötig, so Christiane Siegel, Expertin für Gründungsförderung bei der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRW. "Hierzu gehört eine außergerichtliche oder gerichtliche Vereinbarung zur Schuldenregulierung mit allen Gläubigern.'

Auch Privatleute können ja inwzischen eine Insolvenz anmelden, ohne das restliche Leben darunter leiden zu müssen.

In jedem Fall ist ein Gang zur Schuldnerberatung sinnvoll, bei denen es aber leider oft lange Wartezeiten gibt.

22.8.2005
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Rechnungen per PDF?

Will frau eine Rechnung per Fax oder eMail verschicken, weil das billiger und schneller ist, kriegt sie es mit dem UStG zu tun, das in § 14 regelt, das solch eine Rechnung dann eine qualifizierte elektronische Signatur mit einer qualifizierten Anbieter-Akkreditierung braucht. Das hört sich kompliziert an und ist es auch: Für den "kleinen" Künstler nicht praktikabel.
Ausnahme:  Versand der Rechnung per altertümlicher Faxnudel zu ebensolchem Standard-Faxgerät ist erlaubt(kein Fax aus und zum PC!). Was eben der Gesetzgeber so als Standard bezeichnet.

Rechnungen als PDF-Dokument mit Acrobat-Writer oder einem anderen Programm, oft direkt aus der Buchführung heraus erstellt, sind illegal, scheinen heute aber üblich zu sein. Und ich denke, am Ausdruck läßt sich schwer erkennen, wer sie ausgedruckt hat. Der Absender ist übrigens verpflichtet, ein Doppel aufzuheben, entweder auf Papier oder elektronisch gespeichert für 10 Jahre.
22.8.2005

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Komponisten und GEMA

U-Musik-Komponisten waren seit Jahren unzufrieden mit dem von der GEMA einegführten PRO-Verfahren zur Berechnung der Verteilung. Leider ist dieses Verfahren im Mai vom BGH bestätigt worden.
Das Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?052157
22.8.2005

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Urheberrechte an Theatern

In Folge des Streits um die "WEBER"-Inszenierung in Dresden haben Bühnenverein und der Verband der Dt. Bühnen- und Medienverlage neue Rahmenbedingungen für die Vergabe von Aufführungsrechten festgelegt. Danach muss über das Einfügen von Fremdtexten der Verlag informiert werden. Erlaubt ist die nicht-kommerzielle Werbung mit einer Videoaufzeichnung im Internet. 20.7.05

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Unfallversicherungen

wurden von finanztest im heft 6/05 untersucht und bewertet. Die Versicherungen zahlen einen dicken Batzen Geld, sofern durch einen Unfall (egal ob privat oder beruflich) ein bleibender Schaden bleibt. Fehlt dem Versicherten nach dem Unfall z.B. eine Hand, bekommt er z.B. mit dem Progressionstarif P 500 ca. 150.000 €. Beiträge jährlich ca. 130 €.

16.6.05

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GmbH-Startkapital soll sinken.

Die GmbH-Reform läßt noch auf sich warten. Vielfach angekündigt, vielfach verschoben. Manche hoffen darauf, dass sie bald mit vielleicht 5000 EUR eine GmbH gründen können - und müssen weiter warten. "Vielleicht im Herbst", heißt es aus Berlin. 24.6.08


Das Bundesministerium der Justiz will das Startkapital einer GmbH von jetzt 25.000 Euro auf 10.000 € senken. In NRW gab es Vorstöße, das nötige Kpaital auf 5.000 zu senken und es gibt sogar Forderungen, auf ein Stammkapital völlig zu verzichten.

Damit wird eine solche "Mager-GmbH" für die Geschäftspartner aber wenig glaubwürdig, das Risiko der Überschuldung wird steigen und damit die Insolvenz-Gefahr. Die Anmeldung einer GmbH soll dann schon für 300 EUR zu haben sein. 11.12.2006

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Eingetragenen Vereinen droht die Streichung

aus dem Vereinsregister, wenn deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Bei der Neueintragung, der Anmeldung von Satzungsänderungen oder neuer Vorstandsmitglieder wird jetzt regelmäßig auch eine Auskunft über die Finanzierungsquellen des anmeldenden Vereins verlangt. Bei Vereinen, die sich vornehmlich über "Entgelte" (Eintritte, Kursgebühren, Honorare für Auftritte) finanzieren, wird eine Eintragung verweigert, da es sich hierbei um die "falsche Rechtsform" handelt, da in der Entgelterzielung das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gesehen wird. Dies ist jedoch nach den geltenden Vorschriften des Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht möglich und unabhängig von der eventuell schon ausgesprochenen Gemeinnützigkeit. # nach: verein & steuern aktuell, matthias kröselberg Solche Vereine sollten sich also überlegen, ob sie ihren wirtschaftlichen Zweckbetrieb nicht auslagern, z.B. in eine gGmbH.16.6.05

Clowns im Krankenhaus


Clowns können sich ebenfalls über die KSK versichern, sofern sie als selbständige darstellende Künstler tätig sind und nicht etwas als Pfleger im medizinischen Bereich.13.4.2005

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Kunsthandwerker und KSK

Schmuckdesignerinnen, Keramiker, Weberinnen haben oft massive Probleme bei der Aufnahme in die KSK. Die KSK ordnet die Kunsthandwerker gerne den Handwerkern zu und lehnt damit die Versicherungspflicht ab. Kriterium ist dabei auch die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer.
Nun haben nach dem Fallen des Meisterzwangs viele Kammern große finanzielle Probleme und leiden unter Mitgliederschwund. In der Vergangenheit haben die Kammern den Kunsthandwerken oft geholfen zum Beispiel mit der Veranstaltung von Verkaufsausstellungen oder subventionierten Messeständen. Verständlich, dass sie jetzt dringender auch die Kunsthandwerker bitten, doch Mitglied zu werden.
Ein Eintrag in die Handwerkernebenrolle oder gar ein freiwilliger Beitrag dürfte der Versicherung nach dem KSVG nicht entgegenstehen.

13.4.2005  

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Rürup-Rente


Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, haben keine Chance auf die Zulagen der Riester-Rente. Für sie gibt es jetzt die Möglichkeit einer Renten- versicherung, mit der sie in der Einzahlphase Steuern sparen können.
Informationen über das neue Alterseinkünftegesetz (Rürup-Rente) stehen auf http://www.bundesfinanzministerium.de/
BMF-.336.24071/Artikel/index.htm

Außerdem bietet die BfA eine umfassende Broschüre zum Download an: http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/
ger_broschueren.45/ger_45_steuerrecht.pdf
13.4.2005

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Tänzer und ihre Rechte


Die Tanzschaffenden haben in Berlin einen Kongress abgehalten und den Dt. Bühnenverein eingeladen, um mit ihm über ungeklärte Fragen der ABgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten zu reden. Der Bühnenverein ist nicht gekommen, hat aber flugs eine Presseerklärung produziert und allen Forderungen schon mal prophylaktisch eine Absage erteilt. Also die harte Tour.
Hintergrund ist, dass die Tanzverbände in Deutschland sich zu einem Bundesverband zusammenschließen wollen und nach französischem Vorbild mit einer eigenen Verwertungsgesellschaft Tantiemen für Choreographen eintreiben wollen.13.4.2005

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VHS-Dozenten und Urlaub

Das Kölner Arbeitsgericht hat einem Dozenten Recht gegeben, der bei der Kölner VHS mit einer Reihe von Einzelverträgen 2 Jahre beschäftigt war und mit Hilfe des Bundesurlaubsgesetzes als "fester freier Mitarbeiter" seinen Urlaubsanspruch durchsetzen wollte. Die Stadt Köln ist in Revision gegangen und droht damit, das Urlaubsgeld dann von den ohnehin spärlichen Honoraren einbehalten zu wollen. (Aktenzeichen 4 Ca 6925/04). 13.4.2005

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Dozenten mit 554 EUR noch rentenversicherungsfrei? 

Selbständige Lehrer (sofern sie nicht ein künstlerisches Fach unterrichten) haben keine Chance auf Zuschüsse für ihre Sozialversicherung von der KSK. Die Dozenten drückt vor allem die Rentenversicherungspflicht. Eigentlich sind sie ab einem Gewinn von 400 EUR rentenversicherungspflichtig. Wenn sie aber nebenberuflich bei gemeinnützigen Einrichtungen unterrichten, können sie außer den 400 EUR noch die Übungsleiterpauschale von 1848 EUR jährlich geltend machen, was dann eben auf die 554 EUR hinausläuft.

13.4.2005

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Bewirtungskosten - USt voll absetzbar

Wenn ihr euren Kunden in der Pizzeria bewirtet o.ä., müsst ihr seit letztem Jahr 30% % davon als Eigenanteil als Einnahme buchen. Inzwischen hat der BFH entschieden, dass aber dennoch die komplett MWST abgesetzt werden kann. Schwierige Rechnerei. Da freuen sich die Software-Hersteller.
13.4.2005

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USt-Befreiung von Amts wegen und zwangsweise

Das FG München hat in seinem Urteil v. 27.08.2004 14 V 2466/04 den Antrag eines Musicals abgelehnt, fast 100.000 € verrechnete Vorsteuer nicht zurückzahlen zu müssen. Das Musical wollte nicht Ust-befreit sein, um eben Vorsteuer verrechnen zu können und hat das auch einige Jahre getan, bis das kluge FA auf die Idee kam, selbst die Umsatz- steuerbefreiuung vorzunehmen, denn schließlich ist das Musicaltheater auch ein Theater. 13.4.2005

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Kleinkunst auch USt-befreit

Die OFD Erfurt hat im Oktober 2004 in zwei Entscheidungen die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt, dass auch Varieté- und Kleinkunst-Veranstaltungen wie Theater von der Umsatzsteuer befreit werden können. Es kommt allein auf den Rahmen der Veranstaltung an. Wenn es sich insgesamt um eine Theaterveranstaltung oder ein Konzert handelt, okay. Wenn es sich aber um eine Tanzbelustigung oder eine sportliche Veranstaltung handelt, dann nein. 13.4.2005

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Arbeitszimmer

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen ab 1.1.2007 nur noch dann als Betriebskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet". Dies ist bei vielen selbstständigen Künstlern, die den "prägenden" Teil ihrer Berufstätigkeit außerhalb ihrer Arbeitsräume leisten – natürlich nicht möglich; auch für nebenberuflich Selbstständige und solche, die neben dem selbstständigen Job noch einen Teilzeitjob annehmen, wird das Arbeitszimmer damit zur Privatsache. Die bisherige Beschränkung des Arbeitszimmerkostenabzugs auf 1.250 € im Jahr wird damit hinfällig.


Frühjahr 2006


2100 EUR/Jahr steuerfrei


Honorare für Bildungskurse von gemeinnützigen Einrichtungen (auch Kommunen) sind bis 2100 € einkommensteuerfrei, wenn sie nebenberuflich erzielt wurden. (z. B. Hauptberuf: "Schauspieler", Nebenberuf: "Kursleiter") Also diese Einkünfte nicht in die hauptberufliche Betriebsbuchführung, sondern in der Einkommenssteuer-Erklärung angeben [Anlage GSE, Seite 2, in Zeile 41 den Überschuss aus Zeile 57 ( Lehrtätigkeit ) eintragen,] und so den Freibetrag nach § 3, Nr. 26, EStG, bis max. 2100 € geltend machen. Die Kursleitereinkünfte sollten im Verhältnis zu den Einkünften im Hauptberuf stehen (Zeitverhältnis 1 / 3 zu 2 / 3) und den Freibetrag nicht wesentlich übersteigen. Diese Honorare sind trotzdem möglicherweise nicht umsatzsteuerbefreit, siehe unten. Betriebskosten dürfen von Dir für diesen nebenberuflichen Bereich nur abgezogen werden, wenn sie 2100 € übersteigen. Es ist schwer, sich dagegen zu wehren, dass das Finanzamt die Betriebsausgaben der hauptberuflichen Tätigkeit in dem Maß nicht anerkennt, das dem Verhältnis der nebenberuflichen Einnahmen zu den hauptberuflichen Einnahmen entspricht.
Der oben genannte Freibetrag gilt ebenso, aber nicht noch einmal, für geringfügige, angemessene Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Aufwandsentschädigungen bei Wahlfunktion). Dieser Freibetrag ist im übrigen umsatz-, einkommenssteuer- und sozialversicherungsfrei.
13.4.2005 24.6.08

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410 EUR/Jahr steuerfrei

"Nebeneinkünfte" aus selbständiger Tätigkeit unter 410 € (nach Abzug der Betriebskosten) im Jahr brauchen gar nicht versteuert zu werden. Damit sind gelegentliche Einnahmen aus Flohmarktverkäufen, der Verkauf der langjährig privat genutzten Gitarre, aus der Unterbringung von Gästen gemeint. Das ist eine Bagatellgrenze.

Steuerfrei sind auch Lottogewinne, Gewinne aus dem Spielkasino, Einkünfte aus steuerbefreiten Lebensversicherungen, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn sie länger als 12 Monate gehalten wurden.
13.4.2005

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Musiker-Selbstvermarktung


Vor allem Instrumentalsolisten vertrauen oft darauf, dass Mund-zu-Mund-Werbung und Einladungen zu Konzerten auch in Zukunft genügend Auftritte bescheren werden.
Sehr sinnvoll wäre eine Ergänzung durch Visitenkarten, durch einen Presse- und Werbetext mit dem künstlerischen Werdegang, eine Übersicht mit dem Repertoire, druckfähige Fotos, eine Webseite und eine eMail-Adresse. Bei der Erstellung dieser Marketing-Grundausstattung bin ich gerne behilflich. 13.4.2005

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Angemessenes Honorar für Autoren

Der Verband der Schriftsteller (VS) hat auf Grund des geänderten § 32 URHG mit etlichen namhaften Belletristik-Verlagen eine Vereinbarung über eine angemessene Vergütung erzielt. So beträgt etwa das Honorar für Hardcover-Ausgaben 10 %. Auch wenn das bisher vereinbarte Honorar niedriger ist, können Autorinnen in Zukunft auf Grund dieser Vereinbarung ein höheres Honorar einklagen
Eine Übersicht über Details und die betroffenen Verlage


13.4.2005

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Ausschreibungen

nur noch im newsletter

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Software für Auftrittsmanagement

Show!Time 5,0 zum Vermitteln und Buchen inkl. Textverarbeitung, Show!time Backup zum Sichern, Show!Time Import zum Importieren von Daten aus andern Datenbanken, zusammen ca. 500 €, Support ca. 8 €/Monat inkl. Updates, Hotline gratis. Show!Time ist wesentlich besser geworden als die vor Jahren getestete Version. Beispielsweise können sehr komfortabel Rechnungen oder andere Serienbriefe (Einladungen) als eMail versandt werden, ein gesondertes eMail-Adressbuch ist unnötig. Aber nach wie vor lässt sich die Datenmaske nicht frei gestalten. Auf ein Adressfeld Abteilung muss man beispielsweise verzichten, muss also alles in firma1 und firma2 unterbringen, weil eben weniger an die öffentliche Hand als Kunde eines Künstlers gedacht wird, sondern mehr an kommerzielle Kunden im Showbereich. Show!time erlaubt einige betriebswirtschaftliche Auswertungen, aber nicht den Export in Buchführungsprogramme, nur als PDF-Dokument.13.4.2005

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Zuwanderungsgesetz in Aufenthaltsgesetz umgetauft.

Änderungen seit 1.1.05:

Arbeits- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet jetzt nur noch die örtliche Ausländerbehörde.
Es gibt nur noch:
1.) Visum (für alle Nicht-EU-Angehörigen, außer Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und USA)
2.) Aufenthaltsgenehmigung (zeitlich befristet und an einen Zweck gebunden) und
3.) die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Alles wird mit einem Etikett in den Pass geklebt.  http://www.zuwanderung.de/

13.4.2005

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Kranken-Zusatzversicherungen

wurden von Öko-Test verglichen: Ein männlicher Kassenpatient erhält z.B. für zusätzlich monatlich 28 € mindestens 80 % der Kosten einer Heilpraktikerbehandlung erstattet von der Continentale mit dem Tarif Ce2Plus. Frauen zahlen 41 €. Gut abgeschnitten haben auch mit anderem Leistungsumfang med100, praxis+, dent+ vom Dt. Ring, sowie GA+Azplus der Debeka.

13.4.2005

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Vorsicht bei insolventen Auftraggebern

Künstler sollten in neuer Weise aufpassen.
Verbände bieten inzwischen Seminare an mit Titeln wie
Wie gehe ich in Konkurs und mache trotzdem weiter?
Das hört sich seltsam an, ist aber legale Realität. Die GmbH haftet ja nur in der Regel mit 12.500 EUR. Die werden dann eben geopfert. Die Gesellschafter haben sich ja bereits in der Regel durch Geschäftsführer-Gehälter aus der roten Zone gebracht. Einer oder mehrere der Gesellschafter erwerben dann aus der Konkursmasse die Geschäftseinrichtung etc. und machen mit einer neuen GmbH weiter, die dann nach dem nächsten Festival wieder pleite macht. Sofern man mit solchen etwas streng riechenden Veranstaltern überhaupt zusammen arbeiten will, sollte man auf Drittelung der Gagenzahlung bestehen, wie das bei Rockbands seit langem üblich ist: Das erste Drittel per Überweisung vor Abfahrt, das zweite Drittel bar in der Pause, das dritte Drittel nach dem Auftritt und vor dem Schlussapplaus/Abbau. 4.11.04

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Arbeitslosen-Infos /Existenzgründer

HARTZ IV:

ab 1. Oktober wird die bisherige komplizierte Berechnung von Absetzbeträgen durch einen allgemeinen Zuverdienst-Grundfreibetrag von 100 Euro ersetzt. Von Einkommen, die den Grundfreibetrag übersteigen, sollen bis zum Bruttoeinkommen von 800 Euro 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben, darüber liegende Einkommen bis 1200 Euro können Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu 10 Prozent behalten, mit Kindern bis 1500 Euro.

16.6.05

Die Einkommensfreibeträge werden bei Selbständigen vom Gewinn berechnet.

Um Arbeitslosengeld (I) zu erhalten, mussten früher innerhalb von 3 Jahren 360 versicherungspflichtige Arbeitstage nachgewiesen werden, was für unständig Beschäftigte (Drehtage) schon immer ein Problem war. Ab 2005 müssen die 360 innerhalb von ZWEI Jahren nachgewiesen werden.


Arbeitnehmer, die gekündigt werden oder deren Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird, müssen die Arbeitsagentur sofort über das Ende der Beschäftigungsverhältnisses informieren, sonst gibt es Sperrzeiten!
Wer aber wie beim Film oder bei Tourneetheatern zwar befristet beschäftigt wird, aber nur grob z.B. bis Mitte Dezember, der genaue Endpunkt aber bei Vertragsabschluß offengehalten wird und erst nachträglich in der Bescheinigung für die AA reingeschrieben wird (z.B.: 23. Dezember), der kann die AA natürlich nicht sinnvoll informieren und erhält wegen Versäumnis Sperrzeit.

AB-Maßnahmen werden auf 6 bis 12 Monate verkürzt. Die AA zahlt nur noch einen pauschalen Zuschuss von 900 bis 1300 EUR. ABM-Beschäftigte zahlen keinen Beitrag mehr zur Arbeitslosenversicherung, erhalten also hinterher auch kein Arbeitslosengeld mehr.

ALG II in Kürze: Alleinstehende 345 EUR(West / 331 EUR (Ost) plus Miete/Heizung. Ehe(-ähnliche) je 311 EUR/ 298 EUR. Für Kinder bis 14 Jahre rund 200 EUR, bis 18 rund 270 EUR. Für bisherige ALH-Bezieher gibt es übergangsweise Zuschläge. Vor dem Bezug muss auf mögliches Vermögen zurückgegriffen werden: 200 EUR pro Lebensjahr dürfen behalten werden und noch mal 200 EUR, sofern sie in einer Versicherung angelegt sind, die erst im Rentenalter ausgezahlt sind.

ALG II-Bezieher müssen jede zumutbare Arbeit annehmen. Sie dürfen sie nicht zugunsten einer befristeten Beschäftigung kündigen, auch wenn die in ihrem ursprünglichen Beruf und besser dotiert ist. ALG-II-Bezieher müssen Jobs annehmen, die mit
1 bis 2 EUR pro Stunde
entlohnt werden und die Arbeitsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen wiederherstellen sollen. Diese Jobs sollen von karitativen Organisationen angeboten werden und sich auf zusätzliche Bereiche beschränken, ähnlich wie bei den Stellen für Zivis. Wer den Job ausschlägt, muss mit Sperrzeiten rechnen.

ver.di berät: www.verdi-erwerbslosenberatung.de

Der DGB beantwortet im Internet die wichtigsten Fragen zu ALG II (z. B. "Wer bekommt ab Anfang 2005 wie viel?") und gibt wertvolle Tipps ("Wie lässt sich Vermögen retten?"): www.dgb.de

Der DGB Berlin-Brandenburg hat einen elektronischen Briefkasten für Fragen zum ALG II eingerichtet: www.berlin-brandenburg.dgb.de

Bundesweit ist in den DGB-Regionalbüros kostenloses Info-Material erhältlich, z.B. "Arbeitslosenhilfe gibt es nur bis Ende 2004 - und was dann?" oder "Worauf kommt es jetzt an? Tipps, die bares Geld wert sein können."

Empfehlenswert ist auch das Info-Angebot der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen: www.erwerbslos.de.

4.11.04

Arbeitslosengeld II

Sozialpolitische Informationen des BMAS mit den Themen "EQJ", "Arbeit für Ältere" und "Arbeitslosengeld II"
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/ Pdf/Publikationen/Sozial-Politische-Information/ 2006-05-spi,property=pdf,bereich=bmas, sprache=de,rwb=true.pdf

(Leerzeichen aus Link entfernen!)

29.12.2006

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Regisseure mit Umsatzsteuer

Regisseure und Dirigenten können nach § 4 Nr. 20 UStG nicht von der Umsatzsteuer befreit werden.
Das FinMin Niedersachsen 5.02.2004 -S 7177-54 32 aht entschieden, dass die Leistungen von (Theater-) Regisseuren und Dirigenten nicht mit denen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre zu vergleichen sind und deshalb - auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 23.10.2003 (Rs C-235/00) - nicht nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit werden.


Vereine und Steuern

Vereine dürfen Mitgliedern keine Spendenbescheinigungen für unentgeltiche Arbeitsleistungen oder unengeltliches Vermieten von Räumen noder KFZ ausstellen. Der Verein haftet für falsch ausgestellte Zuwendungsbescheinigungen mit pauschal 40% der Spendensumme.

Anders ist das bei Aufwandsspenden. Aber dafür muss ein Honorarvertrag für die Tätigkeit gemacht werden. Anschließend verzichtet der Honorarempänger auf die Zalung. Versteuern muss er sie trotzdem. Dagegen rechnet sich dann die Spendenbescheinigung.

Staatliche Zuschüsse können auch bei gemeinnützigen Vereinen umsatzsteuerpflichtig sein.

Der Bundesfinanzhof hat am 9.10.2003 - V R 51/02 entschieden, dass öffentliche Zuschüsse umsatzsteuerpflichtig sind, wenn
- der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt,
- der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten Leistung gezahlt wird, und
- laut Zuwendungsvertrag der Zuschuss fällig wird, wenn der Zuschussempfänger einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
Langsam wird die Frage der Umsatzsteuerpflicht öffentlicher Zuschüsse klarer. Da immer mehr Zuwendungen in Form von Leistungsverträgen vergeben werden, ist das für die geförderten Empfänger sehr wichtig. Ein Gutteil des Zuschusses würde ja als Umsatzsteuer an das Finanzamt abfließen. Beim Abschluss von Leistungsverträgen mit Kommunen und Ländern muss also aufgepasst werden.

Zuschüsse der öffentlichen Hand an Künstler (Solisten, GbRs) sind immer einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, mit einer Ausnahme: Wenn es Preise sind fürs Lebenswerk.

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Errechnen der Vorsteuer mit der Vorsteuer-Pauschale?

Das hört sich doch gut an, statt aus allen Ausgabe-Belegen mühsam die enthaltene Mehrwert-Steuer herauszurechnen und dann mit der eingenommenen Mehrwertsteuer zu verrechnen, um schließlich entweder vom Finanzamt eine Vorsteuerrückzahlung zu erhalten (siehe heavyrat 16) oder aber eben den Rest ans FA abzudrücken. Spart doch Arbeit und Nerven. Aber lohnt sich das? Oder steht man sich mit dem mühsamen Rausrechnen besser? Oder kann man mal so, mal so? Und können das GbR's auch? Antworten auf all diese Fragen im heavyrat 18.

15.8.04

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Schutz gegen Abmahnungen

Wie schützt man sich gegen Abmahnungen wegen eines angeblich belästigenden Künstler-Infos (Theater-Newsletter)?

Werbeanrufe, Faxe und eMails können belästigen und gegen geltendes Recht verstoßen. Abmahnungen können mit 300 bis 500 EUR teuer werden. Es ist nicht zu fassen, aber eine arbeitslose Bühnenbildnerin hat etlichen Stadttheatern per Fax ihre Bewerbung geschickt und wurde wegen Belästigung abgemahnt. Jedes Angebot für eine Gastspiel, jede Einladung zur Ausstellungseröffnung, jeder Newsletter per Fax oder eMail kann eine ABmahnugn zur Folge haben. Auch wenn vielleicht von Mitwerbern (anderen Künstlern) keine Gefahr droht, die durch Abmahnungen auf Grund des Gesetzes gegen des unlauteren Wettbewerb (UWG) unliebsame Konkurrenz ausschalten wollen, so kann doch jeder Privatmensch, jede Behörde, jede Firma, die von Euch ein eMail erhält, sich in ihrem Persönlichkeitsrecht gestört fühlen und mit § 823 und § 1004 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung auf den Weg bringen und bei Nichtbefolgung sogar klagen. Das bestehende Recht, das durch ein neues BGH-Urteil zu eMail-Spam vom März noch mal geklärt wurde, wird durch eine neue EU-Richtlinie, die jetzt im Sommer in nationales Recht umgesetzt wird, weiter verschärft. Insofern ist es höchste Zeit, einer möglichen Abmahnung durch geeignete Maßnahmen vorzubauen.

mehr in der Heavy-Version 17

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Stiftungen

wollen Unterstützung nur an einen gemeinnützigen Verein zahlen, nicht an eine GbR. Was tun? mehr in der Heavy-Version 17

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Test Finanzsoftware

Von mir wurde als Finanzsoftware QUICKEN ® Home and Business 2005 getestet. Ist gerade frisch auf dem Markt, kostet knapp 100 €und kann über http://www.lexware.de beim Haufe-Verlag in Freiburg bestellt werden.

Zunächst erscheint es äußerst schwierig, in dem großen lexware-Angebot das richtige Produkt zu finden. Die Angaben in den Prospekten sind nicht ausreichend, die Verkäufer auf den Messen oder an der Hotline sind nur für Durchschnittsfragen gerüstet.

Die Version Home and Business scheint mir für selbständige Solokünstler und Gruppen (in der Form einer GbR) das richtige zu sein: Das Programm erfüllt die wesentlichen Anforderungen und belästigt nicht durch nur allzu viel Dinge, die frau nicht braucht. Im Einzelnen:

1. eine elektronische Signatur für den elektronischen Versand von Rechnungen per Fax oder eMail (pdf) gibt es nicht - das ist Zukunftsmusik.

2. eine fortlaufend generierte Rechnungsnummer gibt es. Rechnungen können ganz komfortabel geschrieben werden. Umsatzsteuer ist dabei kein Problem. Rechnungsbeträge erscheinen automatisch in den Außenständen. Und wenn die Überweisung kommt, wird sie als bezahlt gebucht. Kein doppeltes Erfassen.

3. die für dieses Jahr geltende Einnahme-Überschuss-Rechnung wird unterstützt durch den entsprechenden Bericht, aus dem die Daten dann übertragen werden können. Will man sich diese Mühe sparen, kann man zusätzlich das Programm QuickSteuer kaufen für ca. 15 €

4. Buchführung ist natürlich möglich und zwar nach den Vorgaben des EÜR-Formulars.

5. online-banking mit t-online und übers web ist möglich und eben Kontenabgleich mit der Buchführung

6. Ex- und Import der Buchführung z.B. zu und von excel ist leider nicht möglich, so dass der Steuerberater diese Buchführung z B nicht in seine DATEV-Programme übernehmen kann. Ein sehr komplizierter Import von Adressen per ASCII oder d-base in die in der Buchführung enthaltende Kunden- oder Lieferantendatei ist möglich, ebenso der Export dieser Adressen in Word-Serienbriefe, von dort aus dann weiter in andere Programme wie Works oder in ein eMail-Programm.

7. Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER ist nicht integriert. Aber die nötigen Daten werden durch einen entsprechenden Bericht geliefert.

8. Abschreibungen sind über Splitt-Buchungen möglich

9. Abrechnungen von Zuschüssen von z. B. staatlichen Stellen sind über die Einrichtung von speziellen Kontenrahmen möglich.

Fazit:
Ich denke, dass Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Wie immer: die Eier-legende Woll-Milch-Sau gibt es nicht. Ein Steuer-Programm macht nach meiner Ansicht mehr Arbeit als dass es nützt. Elster kriegt man beim FA gratis. Zu empfehlen ist Quicken Home & Business für Leute, die weitgehend ohne Steuerberater auskommen wollen und die keine Lust haben, einen Buchungsvorgang 5 x anzufassen. Für die, die keine Quicken-Vorläuferprodukte benutzt haben, aber fit mit ihrem PC sind, ca. 3 Tage Aufwand, bis alles eingerichtet ist. Dummerweise muss die bisherige Buchführung 2004 noch mal neu eingegeben werden, kann aber größtenteils über online-banking eingespeist werden. Ich habe noch keine Infos über Schulungen dazu, jedoch dürfte 1 Tag ca. 400 € kosten. Die Hotline kostet 1,24 € /Minute.

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WISO KASSENBUCH 2004 aus dem Buhl-Verlag http://www.buhl.de/ ist mit knapp 40 EUR eine preiswerte Alternative zu den Lexware-Produkten aus dem haufe-Verlag. Natürlich kann das Programm dann auch weniger. Dafür ist es aber auch einfacher. Kassenbuch 2004 kann Buchungen verwalten von bis zu 5 verschiedenen Geschäftszweigen und dafür die Einnahme-Überschuss- Rechnung mit dem neuen Formular erstellen, wozu auch die jeweiligen Anlageverzeichnisse mit Ermittlung der Abschreibung für die gängigsten Gegenstände gehört. Es eignet sich auch gut für Hilfskräfte, die einfach nur Belege erfassen sollen. Die Ergebnisse können dann in komplexere Programme wie WISO KAUFMANN 2005 importiert werden. Es werden einige gängige Kontenrahmen unterstützt, was den Export der Buchungsdaten in für den Steuerberater mit Importmühen verbundener Form ermöglicht. Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER ist möglich, ebenso die Umsatzsteuererklärung. Das verständliche Handbuch, teilweise von der WISO-Redaktion geschrieben, hilft auch dem Buchungsanfänger. Registrierte Kunden im ABO erhalten telefonischen Support für nur 12 Cent/Min., ein Seminar kostet 290 EUR/Tag. Wieder stört, dass trotz eines konkret mitgeteilten Anforderungsprofils ein Produkt empfohlen wird, ohne zu erwähnen, dass das Programm aber nur einen Teil der Wünsche erfüllt, eben kein online-banking, keine Rechnungsfertigung, keine Kundenverwaltung, keine Budgetverwaltung. 4.11.04

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Privatkonto getrennt von Geschäftkonto?

Für einen Selbständigen ist aus Sicht des Finanzamtes ein zweites Konto nicht zwingend. Im Falle einer Steuerprüfung wird natürlich leider auch das private Konto untersucht. Für Geschäftskonten nehmen die Banken meist höhere Gebühren. Will frau also auf Grund der besseren Übersicht ein zweites Konto einrichten, dann sicher möglichst billig. - Ein Gebührenvergleich für Privat- sowie Geschäftskonten steht auf http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Giro/Girorechner.php? openmenue=1&opensub=15  

GiroKonten

Gruppen haben Schwierigkeiten, Girokonten zu eröffnen, vor allem, wenn mehrere verfügungsberechtigt sein sollen. Das geht bei Direktbanken schon mal gar nicht. Die Banken möchten gerne Geschäftskonten einrichten, die aber meist viel teurer sind als Privatkonten.

Manchmal lässt sich ein Konto als privat geführtes "Ander-Konto" auf ein Gruppenmitglied lautend einrichten. Es können aber durchaus weitere Gesellschafter vom Kontoinhaber bevollmächtigt werden. Dann könnte frau dieses Konto mit einer anderen zusammen auch als "Oder"-Konto eröffnen, jede darf dabei unabhängig vom anderen Transaktionen ausführen. Dabei sollten aber Höchstbeträge festgelegt werden. Beim "Und"-Konto darf jeder zwar allein Geld per EC-Karte abheben, für alles andere braucht es aber beide Unterschriften.

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Widerspruch bei der KSK


Wer die Widerspruchsfrist von 4 Wochen nach Eingang des KSK-Bescheides verpennt hat, hat schlechte Karten: sein verspäteter Widerspruch muss aus formalen Gründen abgelehnt werden. Dann kann er auch nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen.
Wenn es (nur) um die Aufnahme in die KSK geht, stellt frau am besten einen neuen Antrag.

Wer allerdings verhindert war (z.B. durch Krankheit), Widerspruch einzulegen, der kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, allerdings innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Krankheit.

Wer meint, dass der Bescheid der KSK ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt war, kann darum bitten, dass die KSK ihn zurücknimmt.

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Bewirtungsumsätze bei Theateraufführungen umsatzsteuerfrei?

Das FG Münster - Urteil v. 11.02.2003 - 15 K 2961/02 U hat Hoffnung gemacht, dass Umsätze von USt-befreiten Theatern mit Bewirtung als mit dieser üblicherweise verbundene Nebenleistung angesehen werden können und damit ebenfalls steuerfrei nach § 4 Nr. 20 a UStG seien. Sie werden als "unerlässlich" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie angesehen, weil das Bewirtungsangebot in den Theaterpausen einen integralen Bestandteil der Theaterveranstaltung darstellt, ohne den sich ein Theater nicht am Markt behaupten kann.

Die Umsatzsteuerbefreiung von Bewirtungsleistungen durch das FG Münster steht im Gegensatz zur herrschenden steuerrechtlichen Behandlung. Man darf gespannt sein auf die Revision durch den Bundesfinanzhof. Juni 2004

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Rechtsform "Limited"

Auch Deutsche können die britische Rechtsform "limited" wählen. Dafür wird neuerdings verstärkt von britischen Kanzleien geworben. Goetz Buchholz von mediafon (ver.di) rät davon dringend ab. Mehr dazu in www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+Steuern@recht_limited

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Zuschüsse für Beratung von Existenzgründern

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es Coaching-Mittel. Der Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden (Antragsformular). Der Zuschuss für die Beratung wird erst bewilligt, nachdem ein Gründungszuschuss bewilligt wurde. Die Coaching-Gelder können innerhalb eines Jahres bei einem Berater freier Wahl aufgebraucht werden (auch mehrere Coachs sind möglich). In der Regel muss mit dem Antrag ein Coaching-Vertrag mit entsprechenden Inhalten und einer Honorarkalkulation eingereicht werden. Die Höhe des Zuschusses ist innerhalb der Länder (und auch bei einzelnen Arbeitsämtern) unterschiedlich. Er liegt zwischen 500 und 4500 EUR. Dann gibt es noch den kleinen Zuschuss für die Erstberatung oder die Teilnahme an einem Seminar (150 EUR), einfach nachfragen.

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Grenze für Kindergeld

gestiegen, jetzt 7680 €, aber: Kinder, die z.B. als Studenten jobben dürfen nur noch max im Jahr insgesamt 8600 € Einnahmen haben bei Werbungskosten von 920 €

26.1.04

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Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für Solisten

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23.10.2003 (AZ C-109/02) müssen auch Solisten, die für einen Veranstalter auftreten und nicht nur selbst Veranstalter sind, ihre Umsätze mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % versteuern (es sei denn, sie wären befreit). # sk

Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für alle Kleinkünstler und Artisten

die bisher als gewerblich eingestuft wurden und 16 % MWSt abführen mussten. Dasselbe Urteil ist auch auf alle Kleinkünstler und Artisten anzuwenden. Also nur noch 7 % MWSt. Ob die Gewerbesteuerpflicht dann noch aufrecht erhalten wird, muss wahrscheinlich nochmal vor dem EUGH durchgefochten werden.

Umsatzsteuerbefreiung auch für Solisten!

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3.4.2003 (AZ C-144/00), dem sich der BGH am 18.6.2003 angeschlossen hat, können auch auftretende Solisten von der Umsatzsteuer befreit werden , wenn sie "die gleichen kulturellen Aufgaben" wie die entsprechenden Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden erfüllen. Voraussetzung ist wie bisher eine Bescheinigung des Landeskultusministers, bzw. der Bezirksregierung. 20.11.03

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Produktion von CD's

die erste, eigene CD - wunderbar! Aber es gibt doch jede Menge zu bedenken, mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite! Und die GEMA!

- mehr in der Juni-Ausgabe 2003 des Newsletters, heavy-Version

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Was tun, damit auch meine Webseite von Suchmaschinen gefunden und genannt wird?

- mehr in der August-Ausgabe 2003 des Newsletters, heavy-Version

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Webimpressum

Zunehmenden Ärger bereiten Abmahnvereine und (leider) arbeitslose Rechtsanwälte auch kleinen gewerblichen Webseiten-Inhabern - Nach bestimmten Vorschriften muss nämlich jede URL ein Impressum beinhalten, mehr dazu im August- Newsletter, heavy edition 2003

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MINI-JOB


Geringfügige Beschäftigungen, jetzt MINI-JOBS genannt:

Die Regelungen für die 400 €-Jobs findet frau im Heft vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit Beispielen (auch im Internet einsehbar http://www.bma.bund.de , http://www.bundesfinanzministerium.de http://www.bff-online.de, http://www.minijob-zentrale.de) oder Broschüren bei der DIHK http://www.ihk.de oder den Krankenkassen.

Hier in Kürze:

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt einheitlich für Ost und West 400 € / Monat.

Für gewerbliche MINI-und MIDI-JOBS (früher: geringfügige Tätigkeiten) muss der Arbeitgeber pauschal 30 % abführen (15 % RV; 13 % KV, sofern nicht privatversichert; 2% Steuern, sofern keine Lohnsteuerkarte vorliegt). Keine Arbeitszeitbegrenzung mehr.  

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MIDI-JOBS


Für MIDI-Jobs zwischen 401 und 800 € steigen die Belastungen für Sozialversicherung für die Arbeitnehmer allmählich an: von 10% auf rund 21,5 %, volle Steuer über Lohnsteuer-karte.  

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Haushaltshilfen

Für haushaltsnahe Tätigkeiten bis 400 € zahlen die Arbeitgeber nur pauschal 12 % Abgaben. Private Arbeitgeber können Kosten für haushaltsnahe Tätigkeiten steuerlich mit 10 %, maximal 510 € /Jahr absetzen, bis zu 12 %, max. 2400 € bei vollen Sozialversicherungs-abgaben, bis zu 20 %, max. 600 €/Jahr bei Inanspruchnahme einer Dienstleistungsagentur.


Diese Regeln gelten für den ersten MINI-JOB. Beim zweiten oder über 800 € fällt dann normale Steuer und Sozialversicherung an.

Bei Rentnern gilt eine andere Hinzuverdienstgrenze von 340 € für den Mini-Job.

Die Abführung von Steuern, KV und RV erfolgt an die Bundesknappschaft, 45115 Essen, 08000 200504, minijob@minijob.de. Sie zieht auch 1,1 % für die Umlage U1 (für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) ein - 30 % muss der Arbeitgeber dennoch zahlen für die ersten 6 Wochen, und die U2 (0,2 % Schwangerschaftsumlage auch für Männer). Urlaubsanspruch hat der Jobber auch.

Außerdem muss der gewerbliche Arbeitgeber seine Jobberin bei der Berufsgenossenschaft unfallversichern, der private beim Gemeindeunfallversicherungsverband (ca. 45 €/Jahr).

 

Bei SAISON-JOBS, d.s. nicht-berufsmäßige, kurzfristigen Beschäftigungen (weniger als 19 Tage zusammenhängend, weniger als 62 € / Tag und weniger als insgesamt 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr) wie bisher keine Sozialversicherungsbeiträge. Pauschalsteuersatz 25 % (+ KSt + Solidaritätszuschlag) nur möglich, wenn Stundenlohn unter 11.25 €. Besser Lohnsteuerrückerstattung, das aber nur bei Vorlage der Lohnsteuerkarte im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs!

Ab dem 2. Mini-Job werden mehrere Beschäftigungen zusammengezählt, egal ob Haupt- oder Nebenbeschäftigungen. Wird die Grenze überschritten, ganz normale Sozial-versicherung und Besteuerung. Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung: Nebenbeschäf-tigungen werden nicht zusammengezählt.  

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Praktikanten und Versicherung

Praktikanten sind - ohne Rücksicht auf die Höhe des dabei erzielten Arbeitsentgelts - immer dann sozialversicherungsfrei, wenn sie während ihres Studiums ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Der Beschäftigte hat dies dem Arbeitgeber durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zu belegen.

Sofern es sich um ein nicht vorgeschriebenes Praktikum handelt, das aber für den Studienerfolg zweckmäßig erscheint, besteht Versicherungsfreiheit nur dann, wenn das Arbeitsentgelt 400 EUR mtl. nicht übersteigt. Die Versicherungsfreiheit endet mit dem ersten möglichen Studienabschluss, auch wenn der Praktikant danach noch immatrikuliert bleibt (z.B. um seine Doktorarbeit zu fertigen).

In allen vor oder nach dem Ende des Studiums absolvierten Praktika sind die Praktikanten dagegen als zur Berufsausbildung Beschäftigte rentenversicherungspflichtig (unabhängig von der Höhe eines ggf. gezahlten Arbeitsentgelts).

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Eine Sonderregelung für Studenten: Studentinnenarbeit (außerhalb des Praktikums!) ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei (aber nicht rentenversicherungsfrei!), wenn nur 20 Stunden pro Woche oder nur in den Semesterferien.

Minimale Leistungen erhält der Jobber nur in der Rentenversicherung durch Anrechnung seiner Wartezeiten. Wenn er selbst 7,5 % Beitrag an die BfA zahlt, erhält er dadurch auch Ansprüche auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente. Mindestbeitrag monatl. 11.20 €.

Wenn der Arbeitgeber einen Jobber beschäftigt, der bereits einen Mini-Job hat und das verschweigt, muss erst dann für diesen 2. Job normale Abgaben zahlen, wenn die Sozialversicherungspflicht von der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger ordentlich festgestellt wurde.  

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Nebenkosten

In Preislisten müssen in Zukunft die Nebenkosten deutlich ausgewiesen werden.

 

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Krankenkassenbeiträge 


Übersicht   http:www.billiger-krankenversichert.de

Wer wechseln will, kann jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten seiner bisherigen Kasse kündigen und eine Bescheinigung von der neuen Kasse holen, dass sie ihn ab x.y.2003 aufnimmt. Beides dann der KSK schicken. An die neue Kasse ist frau 18 Monate gebunden, sofern dort die Beiträge nicht erhöht werden.

Bei Wechsel bitte darauf achten, wie stark der erhöhte Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung für vorgezogenes Krankengeld steigt.

Und ob die Leistungen der neuen Kasse (Pauschalen für Ärzte und Krankenhäuser) gut genug sind # sk

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Zuschüsse, MwSt und Abrechnungs-Tücken


Kaufmännisch betrachtet muss eine Rechnung, die verschiedene Posten mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen auflistet, die Posten netto aufführen und erst anschließend die MwSt. drauf schlagen und zwar 7 % für Ensembles, auch wenn in einigen Posten (z.B. Anmietung PA-Anlage) 16 % enthalten ist. Genauso muss auch ein Angebot oder ein Zuschuss-Antrag aussehen.

Zuschüsse (Zuwendungen der öffentlichen Hand, die keine Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen, das sind also verlorene Zuschüsse oder auf Deutsch Geschenke - so was gibt's aber kaum!) nicht als Einnahme buchen § 3 Nr. 11 EStG. Alle anderen ( normalen ) Zuschüsse sind Einnahmen!

Wenn Ausgabenbelege dem Zuschussgeber im Original vorgelegt werden müssen oder dort bleiben, fallen sie aus der eigenen Buchführung heraus. Dann sollte frau auch die Betriebseinnahmen um den Zuschussbetrag kürzen. Es handelt sich um durchlaufende Posten . Das hat für Umsatzsteuerpflichtige den Vorteil, dass der Umsatz vielleicht gerade soviel sinkt, dass mann wieder unter die Umsatzsteuerpflichtgrenze sinkt. Vorsteuerabzugsberechtigte dürfen bei manchen Zuschussgebern (Berliner Senat) nur die Nettobeträge abrechnen. Dennoch und falsch abgerechnete MwSt. kann noch nach Jahren zurückgefordert werden und schnell gilt man als Subventionsbetrüger.

In einem Zuschussantrag sollte ein umsatzsteuerpflichtiges Ensemble alle Posten mit den Netto-Beträgen angeben und zum Schluss erst die MwSt. drauf schlagen.
Möglicherweise wird der Zuschussgeber die MwSt. als Posten nicht akzeptieren. Wenn er aber ausdrücklich bestätigt, dass Brutto-Beträge abgerechnet werden dürfen, dann müssen alle Einzelsummen (auch Honorare an Nicht-Umsatzsteuerpflichtige) brutto so hochgesetzt werden, dass das Ensemble die im Zuschuss ja nur fiktiv enthaltene MwSt. von in der Regel 7 % auch ans Finanzamt abführen kann. #sk

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Riester-Rente

Auch KSK-Versicherte haben Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Mit der Riester-Rente sind Förderungen gemeint für: · Rentenversicherungen · Investmentfonds-Sparpläne · Banksparpläne

Voraussetzung ist, dass das jeweilige Produkt vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zertifiziert wurde. Die Zertifizierung sagt nichts über die Qualität des Produktes aus. Die BAV sorgt nur dafür, dass das Sparen fürs Alter - salopp gesagt - nicht in einem völligen Fiasko endet.

Um die volle Zulage zu bekommen, muss die gesamte jährliche Sparleistung
ab 2008 mindestens 4 %
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen.

Die Zulagen steigern sich wie folgt:
Grundförderung je Erwachsenem in Euro pro Jahr
ab 2008: 154

Kinderzulage je Kind pro Jahr 46, 92, 138, 185 EURO

Von Besserverdienenden können neue Steuervorteile genutzt werden. Ob es tatsächlich eine Steuerersparnis gibt, hängt von der individuellen Familien- und Einkommenssituation ab. ab 2008 können zusätzlich zu dem bisherigen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen bis zu 2100 € als Sonderausgaben angesetzt werden. Die Zulagen werden bei der Berechnung der Steuerersparnis berücksichtigt. Das Finanzamt nimmt automatisch eine Besserprüfung vor.

Um die Zulage zu erhalten, muss mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres ein Zulagenantrag gestellt werden (Formular mit Erläuterungen unter www.bfa-berlin.de).

Die Riester-Rente lohnt sich insbesondere für Leute mit niedrigem Einkommen, für Familien, für Alleinerziehende mit vielen jungen Kindern und für alle ab 40. Sie können mit staatlichen Förderquoten von bis zu 90 % rechnen. Die Riester-Rente ist auch für diejenigen das richtige, die nicht so diszipliniert oder talentiert sind, dass sie sich selbst laufend und geschickt um ihre Finanzanlagen kümmern können.

Aber es gibt auch Nachteile: Es gibt nur ein sehr eingeschränktes Kapitalwahlrecht für die Auszahlung, die Vertragsgestaltung ist sehr restriktiv, die Finanzdienstleister berechnen oft riesige Kosten, die sogar die Förderung übersteigen können. Die Rendite nach Steuern ist für besser Verdienende in der Regel höher, wenn das Geld mit mehr Risiko angelegt wird, als es Riester zulässt, und deshalb auf eine Förderung verzichtet wird.

Riestern mit Banksparplan!
Es gibt immer noch viele Künstler, die noch keine Altersvorsorge abgeschlossen haben, für die sie eine Riester-Zulage erhalten können. Über die KSK pflichtversicherte Künstler haben darauf einen Anspruch und insbesondere für Leute mit kleinem Einkommen oder vielen Kindern zahlt sich das aus.
Mehr im heavy-rat 4.11.04

Die Förderung bezieht sich auf das Einkommen, für das auch über die KSK Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (in 2001). Es ist also ratsam, nur von diesem Einkommen in 2002 insgesamt ein Prozent im Jahr in eine neue, zusätzliche und zertifizierte Anlageform zu investieren. Wer also als Single bei der KSK in 2001 Rentenbeiträge für 10.000 € geschätztes Jahreseinkommen (und das ist ja schon viel) gezahlt hat, leistet 2002 62 € Mindesteigenbeitrag, um mit der Grundzulage von 38 € auf seine Mindestversicherungssumme von 100 € zu kommen. Mal abgesehen von den Zinsen, die ihm hoffentlich der Finanzdienstleister zahlt, bekommt er so "Zinsen" von Vater Staat in Höhe von gut 60 Prozent! Das ist toll und deshalb sollte man so etwas auf jeden Fall machen. Bloß: an diesem Zahlenbeispiel wird deutlich:

AUCH DAMIT LÄSST SICH KEINE VERNÜNFTIGE ALTERSVERSORGUNG AUFBAUEN!

Auch nicht, wenn ab 2008 400 € (246 € Mindesteigenbeitrag plus 154 € Förderung) eingezahlt werden, oder für z.B. eine Familie mit zwei Kindern: ab 2008 687 € Förderung /Jahr. Da sind schon wesentlich höhere Beiträge nötig. Aber: woher nehmen? Bloß: bitte höhere Beiträge nicht im selben Anlageprodukt anlegen, für das es die staatliche Förderung gibt, weil dort die Zinsen des Finanzdienstleisters niedriger sind, als bei nicht-förderfähigen Vorsorgeprodukten. Höhere Beiträge in eine förderfähige Anlage führen nicht zu höheren staatlichen Zuschüssen!

Der Künstler sollte vor allem auch nach den Kosten eines Vertrages (bei staatlich geförderten Rentenversicherungsverträgen durchschnittlich 12 % des vom Kunden geleisteten Gesamtbeitrags, bei riesterfähigen Investmentfonds durchschnittlich 6,5 %) fragen und nach der effektiven Rendite (auf dem Kapitalmarkt gibt es momentan selbst bei sehr langfristigen Anleihen nicht mehr als 5,5 %; klassische Lebensversicherungen garantieren nur noch 3,25 %). Wichtig wäre auch, ob eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherung und ein Schutz für die Hinterbliebenen enthalten ist (die dann natürlich auf die Rendite drückt). Die sehr attraktiven Pensionsfonds stehen uns freien Künstlern (bis auf die Ausnahme VBLU) nicht zur Verfügung, weil sie eine Form betrieblicher Altersvorsorge für Arbeitnehmer sind.

Andere Fondsanlagemöglichkeiten werben damit, dass sie nicht nur verrentet (also in monatlichen Beträgen) auszahlen, sondern bis zu 20 % auf einen Schlag direkt nach Erreichen der Altersgrenze (womit frau sich dann hoffentlich einen Traum erfüllen kann), allerdings schlägt dann die Steuerkeule härter zu!

Um nur mal ein Beispiel für einen vielleicht günstigen, aber nicht renditestarken Fonds zu nennen: die eher konventionell ohne viel Risiko arbeitende DWS TopRente Plus bietet in den ersten zwei Jahren (und später?) eine Mindestverzinsung von 5 %, erhebt keine Kaufgebühr (=Abschlusskosten), die Verwaltungsgebühr beträgt nur 0,5 % (vom angesparten Kapital oder von den Beiträgen? Und wie ist es in der Auszahlungsphase?), die Depotgebühr 9 € / Jahr (ab 2004 15 €).

Oder zwei Beispiele für Banksparpläne mit variablem Basiszins und Bonus bei 25 Jahren Laufzeit: Renditeerwartung Kreissparkasse Kaiserslautern 5,82 %, Sparkasse Münsterland Ost 5,60 %, wobei bei der letzteren keine Kündigungskosten bei Produktwechsel oder Kapitalauszahlung anfallen, sonst meist 50 €.

Ein Riester-Vertrag, der z.B. bei der Asstel mit einer klassischen Rentenversicherung ohne Fondsanteil gekoppelt ist, bringt garantiert ca. 3 % Rendite plus ca. 3,5 % nicht-garantierte Rendite. Enthält die Versicherung einen hohen Fondsanteil, kann die nicht-garantierte Rendite noch mal um 1 % steigen - garantiert ist aber dann nur noch, dass frau die eingezahlten Beiträge und die Riesterzulage zurückerhält. Mehr auf www.finanztest.de.

Nun hat ja hoffentlich die ein oder andere Künstlerin bereits schon zusätzlich zur staatlichen Rente Vorsorge für ihr Alter getroffen.

Hat sie das bei der Versorgungsanstalt der Dt. Bühnen getan, so ist das bequem: ihre Beiträge dort sind förderfähig (allerdings gibt es da z Zt (Jan 04) Ärger drum!!)

Sollte der Künstler bei dem Versorgungsverbund bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V. eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, so kann er da zusätzlich sinnvoll einen förderfähigen Vertrag abschließen. Und: bei der VBLU ist die Berufsunfähigkeit mit abgedeckt!

Sollte die Künstlerin eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen haben, so sollte sie diesen Vertrag meist nicht umwandeln in eine förderfähige Anlageform, sondern eine solche zusätzlich aufbauen. Mit der bisherigen Lebensversicherung und ihren Sozialversicherungsbeiträgen wird sie möglicherweise den steuerlichen Spielraum für Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft haben. Mit dem neuen möglichen Sonderausgabenabzug für die Riester-Renten-Beiträge kann von gut Verdienenden Steuern gespart werden. Sie sollte daran denken, dass sie die Erträge im Alter versteuern muss, falls hohe Freigrenzen überschritten werden; anders als bei ihrer bisherigen Lebensversicherung, bei der nur der Ertragsanteil versteuert werden muss.

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Grundsicherung

Ab 2003 gibt es im Alter eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung. Sie ist in ihren Leistungen ähnlich ausgestattet wie die Sozialhilfe, es findet jedoch kein Rückgriff auf die Kinder statt, wenn - was vermutet wird - deren Einkommen unter 100.000 € /Jahr liegt. Auch das Einkommen von Mitbewohnern wird außer Acht gelassen.

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Steuern von ausländischen Künstlerinnen

Einheitliche Auslegung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Abmilderung des Steuerabzugs bei ausländischen KünstlerInnen:

Ab 1.1.2002 gilt bei Auftritten ausländischer Künstler eine Freigrenze von 250 € und eine anschließende abgestufte Besteuerung von 10 Prozent bis 500 € und 15 Prozent bis 1000 €. Werden diese Beträge überschritten, gilt die Normalbesteuerung, die ab 2003 von 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt wird.

Die Finanzverwaltung geht nunmehr davon aus, dass die Milderungsregelung grundsätzlich pro Künstler gilt, also bei kleineren Ensembles, z.B. einer Band, von jedem Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Außerdem kann der Künstler diese pro Auftrittstag einmal geltend machen (also nicht zweimal für zwei Auftritte innerhalb einer Veranstaltung). Soweit er an einem Tag Auftritte mit verschiedenen Veranstaltern durchführt, ist auch eine entsprechende mehrfache Anwendung der Milderungsregelung möglich.
Beispiel: Ihr engagiert Britney Spears für 3 Tage für jeweils 800 €. Dann sind das drei Darbietungen, wo jeweils die Freibetragsgrenze zählt. Wenn ihr jedoch Britney Spears für einen Tag für morgens, mittags und abends engagiert, auch für jeweils 800 €, dann wird die Summe von 2.400 € genommen und dann fällt sie nicht mehr drunter.

Die Umsatzsteuer wird nun anders als früher vom Veranstalter geschuldet.

 


Mehrwertsteuer zur Erinnerung

Der reduzierte MWSt-Satz von 7 % gilt für alle Theateraufführungen, die nicht ohnehin von der USt befreit sind.

Alle mit einer Theateraufführung zusammenhängenden Einnahmen für Nebenkosten wie Kfz-Kosten, Plakate, Fotos etc., für Kurse, für theaterpädagogisches Begleitmaterial, für Tantiemen für ein Werk eines Autors, der nicht identisch ist mit dem Aufführenden, sind auch mit dem verminderten Steuersatz anzusetzen.

Aber anders für den gewerblichen Bereich!

Der nicht-künstlerische, gewerbliche Bereich (zum Beispiel Merchandising, Werbe- & Sponsoreinnahmen) muss mit 19 % MWSt versteuert werden.

Bei einer Gesamtabwicklung gilt der "Überwiegendheitsgrundsatz": die USt für alle Teilarbeiten richtet sich nach der USt für den dicksten Posten. Ist das der Auftritt oder ist das das Merchandising?

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt auch für "die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben" (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Das heißt: Wer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen zur Nutzung überlässt, braucht dafür nur 7 % Mehrwertsteuer zu nehmen.

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Buchhaltungsunterlagen entsorgen
= eine Sorge weniger

Ab 1. Januar 08 können die Buchhaltungsunterlagen und Steuerbelege für das Jahr 1997 (und früher) weggeschmissen werden. "Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen", Korrespondenz usw. können bis einschließlich 2001 vernichtet werden.

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Verzugszinsen


Basiszinssatz nach § 247 BGB


Basiszinssatz nach § 247 BGB

Aktueller Stand

 

Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.1.2008 auf 3,32 % festgelegt. Die Verzugszinsen, die ohne weitere Vereinbarung oder Mahnung ab dem 30. Tag nach Zustellung der Rechnung erhoben werdenkönnen, liegen damit für kommerzielle Kunden bei 11,32 %, für Privatkunden bei 8,32 Prozent.

 

3,19 % 1.7.07

2,7 % 1.1.2007
1,95 % 1. Juli 2006
1,37 % 1. Januar 2006
1,17 % 1. Juli 2005
1,21 % 1. Januar 2005
1,13 % 1. Juli 2004
1,14 % 1. Januar 2004
1,22 % 1. Juli 2003
1,97 % 1. Januar 2003
2,47 % 1. Juli 2002

 

Ohne weitere Vereinbarung oder Mahnung können ab dem 30. Tag nach Zustellung der Rechnung bei kommerziellen Kunden 8% plus der obige Satz erhoben werden, bei Privatkunden (sofern das vertraglich oder in den AGB vereinbart war) bei 5 %.

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz findet man unter den Wirtschaftskennzahlen in Tageszeitungen oder im Internet bei der Deutschen Bundesbank.
 

Rechtsgrundlage ist § 288 Absatz 2.

Wird beispielsweise ein Gastspiel an ein Jugendamt verkauft, so schuldet das Amt in der Regel nach dem Ende der Aufführung das Honorar ("ist das Honorar fällig"). Ist keine besondere Verzugsregelung vereinbart, so tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsstellung ein. Hier gilt nun der gesetzliche Verzugszins in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank Vergleiche aber auch den Mustervertrag vom BUFT und die dazugehörigen AGB's.

17.1.2008

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Option auf Umsatzsteuerpflicht

Wer sich irrtümlicherweise für die Umsatzsteuerpflicht entschieden hat, ist daran auf 5 Jahre gebunden. Die Option kann auch dadurch erfolgt sein, dass man MWST eingenommen hat, ohne bisher USt-pflichtig zu sein. Das kann zu großen USt-Zahlungen führen, ohne dass man wirklich entsprechende MWSt eingenommen hat. Nun öffnet sich ein Schlupfloch: Solange der USt-Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann man die Option rückgängig machen.

Mit der freiwilligen USt-Pflicht kann frau bei ständigen großen Investitionen auch Geld verdienen.

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Vorsteuerabzug

bei Rechnungen aus Übernachtungs- und Bewirtungskosten wieder zulässig, aber nach wie vor nicht bei den Pauschalen.

 

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GbR klagefähig

Ab sofort kann auch eine GbR unter ihrer Bezeichnung klagen und verklagt werden. Die Liste sämtlicher Gesellschafter als Kläger oder Beklagter kann somit entfallen. Eine Klage gegen einzelne Gesellschafter ist nur dann nötig, wenn zusätzlich auch auf deren Privatvermögen zugegriffen werden soll (BGH, AZ IIZR331/00). Das dürfte in einigen Bundesländern auch Auswirkungen haben für die Frage, ob GbR's Zuschüsse von der öffentl. Hand annehmen können - bisher war in einigen Bundesländern die Rechtsform e.V. oft zwingend.

GbR: Auch eine nur 5-prozentige Gewinnbeteiligung reicht für die Einstufung als Selbständiger aus (OLG Köln Az 12U62/00)

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ENDE

Copyright, sofern nicht anders angegeben, Stefan Kuntz, 25.11.2009