Tipps / Fundgrube
Für die Richtigkeit der Informationen kann ich leider keine Gewähr übernehmen, jedoch bemühe ich mich natürlich um korrekte Angaben.
Stand: 21.4.2010 /6.7.10/15.7.2010
Die Koordination von
Terminen von Musikern, Tänzerinnen und Schauspielern, die in
verschiedenen Ensembles tätig sind, ist eine schwierige Sache. Einige
Ensembles scheinen dazu überzugehen, drakonische Regeln aufzustellen:
Nur Sperrtermine, die bei Vertragsabschluss dokumentiert wurden,
können berücksichtigt werden - ansonsten hat der Künstler
uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Ja, wenn das mit einer gut
dotierten Anstellung verbunden wäre, ja, dann kann frau darüber reden!
Aber für gelegentliche Auftritte per Honorarvertrag kann das nicht
funktionieren. Bisher war solche Exklusivität oder Priorität für nur
eine Auftraggeberin nur in Agenturverträgen zu finden - und auch da
kommt das außer Mode, weil das System nicht realisierbar ist - und
außerdem juristisch windig. Ensembles, die ihren Künstlern klar machen
wollen, dass Termine schnell und einvernehmlich koordiniert werden
müssen, könnten in ihre Honorarverträge folgenden Passus aufnehmen:
"Überschneidungen und Terminprobleme mit anderweitigen
Verpflichtungen sollten vermieden werden. Deshalb verpflichten sich
beide Vertragspartner, Terminwünsche möglichst frühzeitig abzustimmen.
Blockieren
anderweitige Termine die Tätigkeit des Schauspielers für das Theater,
ist das Theater darüber unverzüglich, spätestens nach 24 Std., zu
informieren. Der Schauspieler verpflichtet sich, keine Verträge mit
anderen Auftraggebern abzuschließen, in denen der Terminplanung des
anderen Auftraggebers Priorität eingeräumt werden, oder in denen der
andere Auftraggeber nur Sperrtermine berücksichtigen muss, die bei
Vertragsabschluss vereinbart wurden."
Die Versteigerung der Funkfrequenzen, die bisher auch für drahtlose Mikrofone benutzt wurden, hat jetzt begonnen, aber die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die zugesagten Zuschüsse zu den Umrüstungskosten für Kulturbetriebe, die sich ja neue Mikroportanlagen für neue Frequenzen kaufen müssen, sind wenig zufriedenstellend.
Wenden Sie sich an Ihre Abgeordneten!
Die KSK wollte von der Hamburger Kulturbehörde KSK-Abgabe auf die an
Künstler gezahlten Förderungen und hatte deshalb geklagt. Zu
Unrecht, befand das SG Hamburg, Urteil vom 24.06.2009, AZ: S 2
KR 553/07, denn schließlich handele der Zuwendungsgeber ja
fremdnützig und nicht eigennützig.
Das Wort zur Kulturpolitik:
»Das Publikum soll man nicht dort ›abzuholen‹
trachten, wohin es geraten ist, sondern alle Anstrengungen
unternehmen, dass es nicht dorthin kommt, wo man dann meint, es
abholen zu müssen.«
(Prof. Dr. Hermann Glaser in seinem Kommentar »Bürgerrecht Kultur«,
in: Kulturpolitische Mitteilungen Nr. 128, I/2010, S. 31)
Inzwischen hat die Bundesregierung am 7.4.10 einen Entwurf für ein
"Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt -
Beschäftigungschancengesetz" vorgelegt, in dem u.a. die
Möglichkeit verlängert werden soll für "arbeitslose
Existenzgründer, in der Arbeits-losenversicherung
ein Versicherungspflicht-verhältnis auf
Antrag einzugehen", wohl aber zu deutlich höheren Beiträgen.
Ein Einzelunternehmer oder eine GbR kann nur
steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reise- und
Bewirtungs-kosten) raus nehmen aus der Berechnungsgrundlage für die
KSK-Abgabe.
Bei gemeinnützigen Vereinen gibt es mehr Möglichkeiten
(Kursleiterfreibetrag, Ehrenamtspauschale).
Auf die Abrechnungen (Quittungen) sollte der Empfänger
also schreiben:
"Aufwandsentschädigung für .... km im eigenen PKW zu je
0.30 €/km = ....€" und/oder
"Aufwandsentschädigung für .... Hotelübernachtungen lt.
Beleg = ....€"
"Aufwandsentschädigung für .... DB-Fahrten/BUS/Taxi lt.
Beleg = ....€"
"Aufwandsentschädigung für .... Bewirtungskosten lt.
Beleg = ....€"
"Aufwandsentschädigung für .... Verpflegungsmehraufwand
lt. Aufstellung = ....€"
Aufstellung für Verpflegungsmehraufwand z.B.:
Häusliche Abwesenheit am 7.6.2010 von 8 bis 19 h = 11 Stunden = 6 €
Häusliche Abwesenheit am 8.6.2010 von 8 bis 23 h = 15 Stunden = 12 €
Es reicht NICHT, im Verwendungszweck der Quittung
einfach nur „Aufwandsentschädigung“ zu schreiben.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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Wer die Tätigkeit von künstlerischen Honorarkräften als
pädagogische oder organisatorische Tätigkeit definiert, um KSK-Abgabe
zu sparen, tut den Mitarbeitern damit überhaupt keinen Gefallen.
Möglicherweise kommen sie dann über die Einkommensgrenze von 400 ¤
monatlich im nicht-künstlerischen Bereich, so dass sie sich nicht mehr
preiswert über die KSK krankenversichern können.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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Die KSK hatte es abgelehnt, einen Grafikdesigner zu
versichern, weil seine Tätigkeit der eines Architekten vergleichbar
sei. Und "Baukünstler" gehören nun mal nicht zu den Künstlern. Dieser
Grafikdesigner fertigt für Architekten Innen- und Außenansichten für
Um- und Neubauten und Umgestaltungen mit erheblichem eigenem,
kreativem Spielraum. Das Gericht hat die Versicherungspflicht des
Grafik-Designers nach dem KSVG bejaht und ermahnte die KSK, die
Zugangsschwelle für Künstler nicht zu erhöhen. Die mögliche
Überschneidung der Tätigkeiten von Architekten und dieses Grafikers
sei nicht erheblich. Wenn Architekten diesen Grafikdesigner
beauftragen würden, würden sie offensichtlich ein Plus erwarten, dass
über das Normale, ihre eigenen Möglichkeiten hinaus ginge. Seine
Tätigkeit - auch für Architekten - sei künstlerischer Natur. Die KSK
müsse sich flexibel zeigen und auf ständige Veränderungen, auf die
Einordnung neuer Berufe in unserer Gesellschaft entsprechend
reagieren. Die KSK hat am 7.1.2010 ihre Berufung beim
Landesozialgericht zurückgezogen. Damit ist das Urteil des
Sozialgerichtes Köln vom 23.3.09 (AZ S 23 KR 6/08) rechtskräftig.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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In dem Fall des King of Swing-Bandleaders Fleischhauer argumentiert die KSK laut F., aus den gekauften Einzel-Leistungen entstünde durch Fleischhauers zusätzlichen künstlerischen Eigenanteil ein neues Gesamt-Kunstwerk. F. gäbe dem neuen Kunstwerk als Schlagzeuger das Gepräge, das sei seine Haupttätigkeit. Deshalb doppelte Abgabepflicht. F.'s Anwalt hält F. dagegen hauptsächlich für einen Organisator der Cover-Band, F. gibt den Stücken kein neues Gepräge, es entsteht kein neues Gesamtkunstwerk, er studiert die Stücke mit seinen Honorarkräften nicht nach seinen eigenen Vorstellungen ein. Deshalb nur KSK-Abgabe von F. für Musiker, nicht aber vom Veranstalter für F.
30.3.2010
=> zum Themenüberblick
In die Frage der Fortführung der freiwilligen
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige kommt Bewegung:
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will sich für den
Fortbestand dieser Versicherungsmöglichkeit über das Jahr 2010 hinaus
einsetzen. Linke und GRÜNE haben am 25.3. einen Gesetzentwurf in den
Bundestag eingebracht.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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Im KSK-Aufnahmeantrag wirst Du neuerdings um deine
Steueridentifikationsnummer gebeten. Denn deine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn
diese automatisiert über die KSK mitgeteilt werden. Nur die
Rentenbeiträge musst du weiterhin mit der Papier-Bescheinigung der KSK
beim Finanzamt nachweisen, was natürlich ärgerlich ist. Bereits
Versicherte erhielten dazu eine Info der KSK und müssen ausdrücklich
widersprechen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass die Summe
der gezahlten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge von der
KSK an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wird. Die Sorge,
dass die KSK diese Datenverbindung nutzt, um Steuerdaten des
Versicherten beim Finanzamt abzurufen, ist weitgehend unbegründet. Die
KSK darf das nur tun, wenn der Versicherte sich weigert, auf
Aufforderung der KSK die entsprechenden Steuerdaten zuzusenden.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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Orientierungsberatung durch regionale Lotsen gestartet. Anfang März haben sechs der insgesamt acht bundesweiten Regionalbüros für Selbständige in der Kreativwirtschaft ihre Arbeit aufgenommen. Die Ansprechpartner beraten Kultur- und Kreativunternehmer unentgeltlich direkt vor Ort - im persönlichen Gespräch oder auch per Telefon
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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Auch eine juristische Person, also auch ein e.V., kann
Prozesskostenhilfe beantragen, wenn weder Vermögen noch liquide Mittel
vorhanden sind, um die Prozesskosten selbst zu tragen. Wie sonst auch,
muss außerdem ein öffentliches Interesse an dem Rechtsstreit
vorliegen.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) muss
eine monatliche ELENA-Meldung abgegeben werden.
29.3.2010
=> zum Themenüberblick
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Die B2C Anrufe (Business-to-Customer) – beim
Endverbraucher – sind seit Mitte 2009 stärker reglementiert worden.
Innerhalb einer bestehenden Kundenbeziehung ist
Telefonwerbung nur dann erlaubt, wenn sich ein Privatkunde zuvor mit
der Telefonwerbung einverstanden erklärt hat. Nach einem Urteil des
OLG Frankfurt aus dem Jahre 2005 (Az.: 6 U 175/04) genügt das
Vorliegen einer Geschäftsbeziehung nicht zur Annahme einer
Einwilligung eines Verbrauchers zu Werbeanrufen.
Keine KSK-Abgabe für Zuschussgeber, wenn die Zuwendung nur wenig in der Werbung hervorgehoben wird (ähnlich wie im Sponsoring-Erlass des BFH, dazu mehr im Survival Kit, Kap. 15.3.).
Diese Krankenkassen wollen 2010 keinen Zusatzbeitrag
erheben oder zahlen sogar einen Teil zurück.
Diese Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag bereits
beschlossen. An dem Tag, an dem der neue Beitrag fällig
wird, endet die Frist, in der frau kündigen und einer
neuen Kasse beitreten kann. Vier Wochen vorher muss sie
von ihrer KV informiert werden. Nicht kündigen können die,
die vorher einen Wahltarif abgeschlossen haben. Der
Zusatzbeitrag muss vom Versicherten ganz allein bezahlt
werden. Für Geringverdiener ist die 1%-Regelung mancher
Kassen günstiger als die (Kopf-)Pauschale von 8 €.
Mehr bei Erwin Denzler auf akademie.de
oder
finanztest 3/2010 S.68
Das
BMF hat sich im letzten Jahr mehrfach dazu
geäußert, unter welchen Umständen Vergütungen an
Organmitglieder gezahlt werden dürfen. Kurzum:
Will ein Verein oder eine Stiftung für haupt- oder
ehrenamtliche Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern
eine Vergütung zahlen, dann ist das möglich, nur
sollte das bis 31.12.2010 in die Satzung
aufgenommen werden, z.B. so: "Vorstandsmitglieder und Mitglieder können für ihre
Tätigkeit einen (auch pauschalen)
Aufwendungsersatz und/oder eine angemessene
Vergütung erhalten."
Das
bayerische FM schlägt für die
Ehrenamtspauschale folgende Formulierungen vor:
„Der Vorstand
ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die
Mitgliederversammlung kann eine jährliche
pauschale Tätigkeitsvergütung für
Vorstandsmitglieder beschließen.“
oder
„Der
Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Vorstandsmitglieder können für die
Vorstandstätigkeit eine von der
Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale
Tätigkeitsvergütung von bis zu …. Euro im Jahr
erhalten.“
Die Verwertungsgesellschaft Musikedition bietet allen Musikschulen einen Vertrag an, der ihnen das Kopieren von Noten in beschränktem Umfang erlaubt. Nun würde man ja gerne 15 € pro Schüler und Jahr zahlen Rabatt für Verbandsmitglieder), wenn man damit alle Sorgen los wäre.
Aber: Erlaubt sind nur Notenkopien von kleineren Werken, bis max. 5 Min Spieldauer, nur 20 % eines Werkes, keine Kopien für Lehrer. Es muss auch dann für Gruppenschüler, Chor- und Orchestermitglieder gezahlt werden, wenn mit dem Rechteinhaber ein separater Vertrag geschlossen wurde oder eigentlich nicht lizenzpflichtige Noten benutzt werden (Kopien von Original-Noten, deren Rechte nach 70 Jahren abgelaufen sind). Vierteljährlich müssen Listen übersandt werden, welche Noten kopiert wurden. Mehr auf http://www.vg-musikedition.de/
Also: ihre Sorgen ist frau damit nicht los. Ein Weg wäre, dass die Musikschule auf die VG Musikedition und ihr Angebot verzichtet und alle Lehrer verdonnert, nur noch Original-Noten zu verwenden und keine Kopien herzustellen. Schüler müssen dann die Noten kaufen und der Unterricht ist dann auf die Unterrichtswerke beschränkt.
Auf dem Schulkopierer sollte außerdem ein Schild prangen: "Keine Noten kopieren!"
Für den Gemeindegesang in den beiden großen Kirchen hat die VG Musikedition ebenfalls Pauschalverträge abgeschlossen, aber eben nur für den Gemeindegesang, nicht für den Kirchenchor etc.!
Auch das Kopieren von Noten für den privaten Gebrauch ist übrigens nicht zulässig (§ 53, 4a, UrHG).
Die GLS-Gemeinschaftsbank in Bochum verwaltet einen Mikrokreditfonds des BMAS zur Finanzierung von Existenzgründern.
Der Mikrokreditfonds
sichert Kredite von bis zu 20.000 Euro
bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren
ohne Kredituntergrenze
ohne Sicherheiten, wie sie üblicherweise von Banken verlangt werden
berücksichtigt besonders Unternehmen mit hoher Ausbildungsbereitschaft
verschafft Kredite zu einem Zinssatz von zunächst 7,5 Prozent p.a.
ermöglicht eine unbürokratische und schnelle Kreditvergabe (im Regelfall eine Woche nach Antragstellung)
wird mit einer Laufzeit zunächst bis 2015 eingerichtet
http://mikrokreditfonds.gls.de/startseite/kredit-erhalten.html
http://www.bmas.de/ portal/41766/2010__01__27__mikrokredit.html
Die Weiterversicherung für Arbeitslose läuft ersatzlos Ende 2010 aus, wenn der Gesetzgeber die bestehende Regelung nicht verlängert oder modifiziert. Darauf hat jetzt die Grünen-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage hingewiesen. Wer bereits versichert ist oder jetzt noch abschließt, weiß nicht, ob er 2011 noch Leistungen beziehen kann.
Neuesten Gerüchten zu Folge soll die GEMA sich etwas Neues ausgedacht haben. Bisher schien es so, das die GEMA die Vorverkaufsgebühren nicht berechnet hat. Das hat natürlich Auswirkungen auf den Tarif, d.h. in welche Klasse man rutscht. Wenn die GEMA das nun mit berechnet, rutschen etliche in die nächst höhere Stufe und das kann teuer oder teuerer werden. nach #rainer bode
17.2.2010
=> zum Themenüberblick
21.1.2010
Die Barmer hat mit der GEK zum 1.1.10 fusioniert. U.a. wurde der Wahltarif für Künstler erhöht auf 8 Euro Aufschlag im Monat unabhängig vom Einkommen und von der Höhe des Krankengeldes, für ein Krankengeld von 70% des zuletzt versicherten Einkommens ab dem 15. Krankheitstag. Das sind für Künstler mit dem Mindesteinkommen ca. 2,5 % mehr, bei einem Monatseinkommen von 1.000 Euro 0,8%; bei 3.000 Euro sogar nur 0,26%. Das scheint trotz der Erhöhung im Vergleich ein günstiger Tarif zu sein - wenn frau das überhaupt für sinnvoll hält. Mehr dazu im heavy newsletter Nr. 47
21.1.2010
GVL-Tarife für Kurse und Ballett
Der Dt. Musikrat teilt auf meine Anfrage mit:
1. Das GEMA-Inkassomandat besteht uneingeschränkt weiter. Sämtliche Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe werden auch weiterhin für die GVL von der GEMA eingezogen.
2. Es gibt lediglich einen Tarifstreit in Hinblick auf die der GVL geschuldete angemessene Vergütung, die gegenwärtig lediglich 20% des GEMA-Tarifes beträgt (in anderen Tarif-bereichen beträgt das Verhältnis dagegen 1:1). Um hier die GVL-Tarife an das GEMA-Niveau anzupassen, hat die GVL zunächst die Tarife für Kurse und Ballett gekündigt, um hier das GEMA-Niveau (also eine Verfünffachung) durchzusetzen. Die Verfahren mit den entsprechenden Verbänden vor der Schiedsstelle laufen noch.
3.
Die höhere Vergütung greift erst nach Abschluss der Verfahren Platz.
Bis dahin ändert sich für die Musiknutzer (Kurse und Ballett) nichts,
die anderen Tarife öffentliche Wiedergabe sind ohnehin ungekündigt.
21.1.2010
VG Wort zahlt wieder Zuschüsse zur Altersvorsorge
Autoren,
die bisher nicht vom 1996 geschlossenen Autorenversorgungswerk 1
profitieren konnten und u.a. mindestens 50 % ihrer Einkünfte aus
Veröffentlichungen beziehen, haben jetzt eine neue Chance. Geburtsjahrgang
1955 und vor 1944 müssen sich noch in diesem Jahr drum kümmern.
Es gibt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro für eine
bestehende Altersversorgung.
Antrag
21.1.2010
Prämiengutschein: Bis zu 500 Euro für Weiterbildung vom Staat
Der maximale Förderbetrag wurde zum 1.1.2010 auf 500 Euro erhöht. Der Prämiengutschein trägt 50 Prozent der Kosten für berufsbezogene Weiterbildung.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro / Ehepaare) liegen.
Möglich für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Nicht gefördert werden leider Nichterwerbstätige, also z.B. Arbeitslose (für die gibt es „Bildungsgutscheine“), Schüler, Studierende und Rentner, etc.
Ob eine Weiterbildungsmaßnahme berufsbezogen ist, prüft die Beratungsstelle.
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle machen (dabei die grundsätzliche Fördermöglichkeit grob abklären) und nach möglicherweise mehrwöchiger Wartezeit hingehen. Im Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.
Beratungsstellen unter www.bildungspraemie.info (Menüpunkt Weiterbildungs-Interessierte - Beratungsstellen Übersicht).
Zum Beratungsgespräch
mitbringen:
Erst nach Erhalt des
Gutscheines darf der Kurs gebucht und bezahlt werden. Den Prämiengutschein
direkt bei der Anmeldung einreichen. Er muss innerhalb von 3 Monaten
eingelöst werden.
Mehr auf www.bildungspraemie.info
Mehr über andere finanzielle Unterstützungen für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf Stiftung Warentest
21.1.2010
21.1.2010
21.1.2010
21.1.2010
21.1.2010
Kaum
ein Unternehmen ist von Forderungsausfällen durch die Insolvenz
von Geschäftspartnern verschont geblieben. Der ein oder andere Unternehmer
muss sich fragen, ob die Insolvenz nicht auch für ihn ein Neuanfang
sein kann. Nicht nur Gläubiger finden Rat, wie ihre Rechte in und
trotz der Insolvenz des Schuldners gewahrt werden können. Auch Schuldnern
werden Wege aufgezeigt, wie sie sich durch ein Insolvenzverfahren
sanieren können. Von den Voraussetzungen für die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über alle Rechte, Pflichten und Probleme im
Insolvenzverfahren bis hin zu Verbraucherinsolvenzen und den Möglichgkeiten
der Restschuldbefreiung hilft dieser auch für Nicht-Juristen gut
verständliche Leitfaden, einen schnellen Einstieg ins Insolvenzrecht
zu finden.
"Insolvenzrecht" kostet 20 Euro und kann bezogen werden beim DIHK
Publikationen Service, Faxnummer 02225 8893595, bestellservice@verlag.dihk.de,
oder auf http://www.dihk.de/ in
der Rubrik "Publikationen".
21.1.2010
Wie beim Übungsleiterfreibetrag ist auch bei der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz) die Kombination mit einem geringfügigen Arbeitsverhältnis ("Minijob") möglich. Das bestätigen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14. Oktober 2009.
Wird die Ehrenamtspauschale von 500 Euro pro Jahr in monatlichen Teilbeträgen (41,67 Euro) abgerechnet, kann bis zu 441,67 Euro pro Monat als Minijob abgerechnet werden. Das gleiche Verfahren gilt für den Übungsleiterfreibetrag und auch zusätzlich, also sind noch einmal 175 Euro/Monat mehr möglich. Das Bundesfinanzministerium hat aber in seinem Schreiben vom 25.11.2008, IV C 4 - S 2121/07/0010 deutlich gemacht, dass die Tätigkeiten nebenberuflich ausgeübt werden, dass sie voneinander trennbar sind, gesondert vergütet werden, dass die Arbeitszeit durchschnittlich nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit ausmacht und tatsächlich praktizierte, eindeutige Vereinbarungen getroffen wurden.
Dass die Abrechnung als Minijob nicht in allen Fällen sinnvoll ist,
wird im Survivalkit
näher ausgeführt!
21.1.2010
21.1.2010
21.1.2010
mehr
im Heavy-Newsletter Nr. 51
21.1.2010
mehr
im Heavy-Newsletter Nr. 51
21.1.2010
mehr
im Heavy-Newsletter Nr. 51
21.1.2010
15.12.2009
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von
Leistugnsschutzrechten) hat bereits zum 1.1.2009 in einem Pilotprojekt
bezüglich der Tarife für die Bundesvereinigung dt. Musikverbände ihren
Kooperationsvertrag mit der GEMA gekündigt. Bisher gab es bei den GEMA-Tarifen
einen 20% Aufschlag für die GVL. Seit dem 1.1.09 fordert die GVL für
ihre musikalischen Rechte den gleichen Betrag wie die GEMA, also das
Fünffache.
Die Informationspolitik der beteiligten Verbände dazu ist bisher sehr
verbesserungswürdig: Nix Genaues weiß man nicht.
15.12.2009
Die GEMA verhandelt den bisherigen Gesamtvertrag mit dem Dt. Berufsverband für Tanzpädagogik für die Ballettschulen neu, u.a. geht es um die Abgrenzung zwischen eher kürzeren Kursen und eher länger dauerndem Unterricht.
15.12.2009
Bei der Umsatzsteuerbefreiung für berufsvorbereitenden Unterricht (u.a. an Ballettschulen) zeichnet sich eine schwache Tendenz ab, dass auch Freizeitkurse, die für die Berufsfortbildung geeignet sind, umsatzsteuerbefreit werden könnten. (BFH Verhandlung 24.1.2008)
15.12.2009
Mann muss für die Berechnung
der Beiträge sein Jahreseinkommen vorausschätzen. Im November
erhält mann von der KSK einen Brief mit der Aufforderung, sein
Einkommen für das folgende Jahr bis zum 1.12. vorauszuschätzen.
Diesen Brief muss frau beantworten. Wer seine Jahresmeldung nicht abgibt,
dessen Einkommen wird um 10 % höher eingeschätzt. Wenn frau
nicht Berufsanfängerin ist, muss sie unbedingt mehr als das Mindesteinkommen
schätzen. Das beträgt 3.900 €. Wenn du bereits 2 x die
Geringfügigkeitsgrenze unterschritten hast und nur 20 € zu
niedrig schätzt, wird deine Versicherungspflicht für beendet
erklärt und du bist draußen und musst dich wieder für
rund 270 € / Monat ohne Zuschuss der KSK krankenversichern. Wer
nicht antwortet und penetrant schweigt, riskiert eine Überprüfung.
Wer immer dasselbe antwortet, wer immer sehr glatte Summen schätzt,
auch.
Die beste Methode der Einkommensschätzung: Wer auf der sicheren
Seite sein will, gibt bei der Schätzung des Einkommens fürs
nächste Jahr genau das Einkommen an, das im letzten zugegangenen
Einkommenssteuerbescheid steht. Wenn er das systematisch und immer so
macht, ist das der KSK sehr recht. Denn auf lange Sicht zahlt frau ja
den richtigen Beitrag.
mehr dazu im Survivalkit
25.11.2009
Wenn frau von der KSK mit der
Aufforderung zur Schätzung auch eine Aufforderung zur „Meldung
des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ bekommt,
muss sie die Einkommenssteuerbescheide für die letzten 4 Jahre
vorlegen. Ergeben sich auf Grund der ESt-Bescheide eklatante Abweichungen
zu bisherigen Schätzungen, kann das zu einer weiteren Prüfung
führen.
Daraus folgt:
Wer sich mal mit seiner Einkommensprognose fürs nächste Jahr
verschätzt, dem passiert nix. Wer aber bewusst falsche Angaben
macht, der riskiert ein Bußgeld. Wer anlässlich einer KSK-Prüfung
ins Schleudern kommt, sollte eine gute Entschuldigung für etwaige
Abweichungen finden und nicht einfach abwarten.Wer über 3.900 €
Gewinn erzielt hat, aber zu hoch oder zu niedrig geschätzt hat,
dessen Schätzung wird für die Zukunft von der KSK korrigiert.
Besser ist, das selbst zu tun.Außerdem werden die Einkünfte
außerhalb der selbständigen, künstlerischen Tätigkeit
kontrolliert. Wer neben seiner künstlerischen Arbeit noch Gewinn
von mehr als 400 € im Monat aus einer anderen selbstständigen,
gewerblichen Arbeit hat, könnte aus der Krankenversicherung über
die KSK rausfliegen. Über die KSK liegt dann nur noch Rentenversicherungspflicht
vor und frau ist verpflichtet, sich sehr teuer anderweitig kranken-
und pflegeversichern. Wenn frau leider eingestehen muss, dass sie mehrfach
hintereinander weniger als 3.900 € Gewinn gemacht hat, fliegt sie
raus aus der KSK. Wenn sie unbedingt drin bleiben will, muss sie eine
EÜR, zumindest für das laufende Jahr, vorlegen, aus der ein
Gewinn von mehr als 3.900 € hervorgeht. Manche Künstler haben
sich selbst eine Falle gestellt: Vor lauter Steuerspar-Wahn machen sie
aus jeder Quittung eine Betriebsausgabe, sodass ihr Gewinn unter 3.900
€ sinkt. Möglicherweise wird die KSK darauf bestehen, auch
Kopien aller Verträge zu erhalten, die das belegen. Oder aber ein
Testat eines Steuerberaters o.ä.. Oder die Künstlerin stellt
einen neuen Antrag.Eine Nach- oder Rückzahlung von Beiträgen
ist in jedem Fall ausgeschlossen (bis auf die Ausnahme bei den Privatversicherten,
s.u.).GeldbußeGegen privat Versicherte, die wegen falscher Angaben
zu hohe Krankenkassenzuschüsse bekommen haben, werden zusätzlich
zur Rückforderung Ordnungsgelder bis zu 5.000 € verhängt.
Erstmals wurde gegen 150 Versicherte bis zum Sept. 2008 ein Bußgeldverfahren
eingeleitet „wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
unrichtiger Angaben“. Bußgelder gegen Versicherte sind de
facto neu, möglich waren sie schon immer. Die Bußgelder können
bis zu 5.000 € betragen. Wer schon einmal eine Prüfung durchgestanden
hat und entsprechende Ermahnungen erhalten hat, muss befürchten,
dass ihm mit Recht ein illegales Verhalten vorgeworfen wird. Da wird
dann der Spielraum der KSK für goodwill geringer. Er sollte sich
schnell beraten lassen, bevor er irgendwie antwortet. Eine Geldbuße
ist keine Vorstrafe.
mehr dazu im heavy newsletter Nr. 37
25.11.2009
In der Regel werden Steuerbescheide, die für 2008 bis zum Herbst ergangen sind, einen Vorbehalt enthalten, was die Nicht-Anerkennung der Arbeitszimmer angeht. Ab Oktober sollten die Steuerbescheide die Raumkosten bis zu einem Entscheid des Budnesverfassugnsgerichtes anerkennen, so ein Erlaß des BFM (Gz IV A 3 - S 0623/09/100001). Falls die Sache gut ausgeht, wird im 1. Fall automatisch Steuer zurückgezahlt. Falls die Sache schlecht ausgeht, müssen Sie im 2. Fall nachzahlen - jeweils plus Zinsen.
25.11.2009
Auch eine rückwirkende Bescheinigung der ausstellenden Behörde,
dass ein freiberuflicher Lehrer berufs- oder prüfungsvorbereitend
arbeitet, ist für das Finanzamt auch rückwirkend bindend (BFH
AZ V R 25/08). Gut für Pädagogen, die im Dezember vergessen
haben, nachzurechnen, wie hoch denn der Umsatz bis Jahresende wird,
ob er vielleicht über die magische Grenze von 17.500 € kommt,
und die dann ab Januar MWSt berechnen müssten. Die können
mit der Befreiung die Nacherhebung der MWSt vermeiden.
mehr
25.11.2009
knapp 200 € beim Hersteller
Lexware, Haufe-Verlag, (damit ca. 70 € teurer als im letzten Jahr)
ca. 160 € über Google oder Amazon, das jährlich leider
nötige Update kostet leider rd. 100 €. Mehr auf http://www.lexware.de
Das Programm scheint mir für Selbständige, kleine Firmen und
auch Vereine das richtige zu sein, die die Buchhaltung und Steuerabwicklung
für komplexere Unternehmen zu bewältigen haben, die schon
gewisse Vorkenntnisse in Buchführung haben, die beispielsweise
wissen, was der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten, Forderungen
und Erlösen ist.Es bietet Kontenrahmen an, die natürlich verändert
werden können (und teilweise auch müssen), einen speziellen
auch für gemeinnützige Vereine. Die Zuordnung der Konten zum
amtlichen EÜR-Formular wurde voreingestellt. Neu ist u.a. eine
Hilfe für die Zuordnung zum richtigen Konto: "Briefmarken"
gehören ins Konto "Porto".Über die Kontenzuweisung
einzelner Buchungen wird dann auch automatisch die integrierte Umsatzsteuervoranmeldung
per ELSTER und die Einnahme-Überschuss-Rechnung gespeist.Online-Banking
mit HBCI und auch übers Web ist möglich, und eben ganz wichtig
und sehr arbeitssparend: Kontenabgleich mit der Buchführung. Es
entfällt also das lästige Abschreiben der Daten vom Kontoauszug.
Diese Funktion arbeitet am besten mit HBCI, wobei verschiedene Standards
angeboten werden. Die HBCI-Standards müssen separat noch einmal
aktualisiert werden, da hilft gratis ein Blick in die lexware-support-foren,
bevor man die teure Hotline anruft. Export der Buchführung in Teilen
(über die Berichtsfunktion) z.B. zu Excel ist möglich. Ein
Import von Adressen im ASCII- oder ANSI-Format oder per d-Base in die
in der Buchführung enthaltende Kunden- oder Lieferantendatei ist
möglich, ebenso der Export dieser Adressen in Word-Serienbriefe,
von dort aus dann weiter in andere Programme wie Works oder in ein eMail-Programm.
Auch eine Übermittlung der ins DATEV-Format übertragenen Daten
an den Steuerberater ist möglich.Abschreibungen sind über
Splitt-Buchungen möglich. Ein Abschreibungsrechner hilft einem,
die entsprechenden Laufzeiten herauszufinden. Dazu kommen viele für
den Profi nützliche Features wie Budgetierung von Projekten, Lohnauskunft
(eine komplette Lohnbuchhaltung, dasa auch ELENA integriert, ist hiermit
nicht möglich), Telefonadressenimport aus KlickTel, Newsletterfunktion,
Lexika-Funktionen, Unternehmensbewertung mit Kennzahlen, Fahrtenbuch,
eine vebesserte Abwicklung von Mahnungen, MWSt-Aktualisierungshilfen,
Spendenüberweisung, elektronische Signatur für Rechnungen.
Das Programm bietet diese Signaturen an, die ersten 50 sind gratis,
danach 35 Cent/Stck. Termin- & Aufgabenabgleich mit Outlook möglich,
etc., Systemvoraussetzungen: Microsoft 2000 SP 4/XP SP 2/SP 1 Home,
Business oder Ultimate 32/64 , 600 MHz, 512 MB Arbeitsspeicher. An der
Kompatibilität für Windows 7 wird noch gearbeitet.Der Preis
des Updates erregt verständlicherweise Unmut. Man kann auch ohne
Update weiterarbeiten, jedoch steht dann kein aktuelles amtliches EÜR-Formular
und keine automatische Verknüpfung zur aktuellen USt-Voranmeldung
zur Verfügung.
25.11.2009
Seit dem 1. Oktober 2009 ist
die Online-Antragsplattform für die Beratungsförderung nutzbar.
Ab sofort können und müssen die Anträge auf Zuschüsse
zum Gründercoaching Deutschland online erfasst werden. Der über
die Antragsplattform zu produzierende Papier-Antrag muss wie bisher
durch den Antragsteller beim Regionalpartner eingereicht werden. Der
zuständige Regionalpartner überprüft die Fördervoraussetzung
und schaltet die online erfassten Antragsdaten für die Bearbeitung
durch die KfW frei. Eine Zusage kann somit wieder sehr zeitnah nach
Freischaltung der elektronischen Antragsdaten erfolgen, i. d. R. innerhalb
von zwei Arbeitstagen. Der Antragsteller wird von uns schriftlich informiert.
Alle weiteren Prozessschritte bleiben unverändert.
Stefan Kuntz ist als Coach bei der kfw gelistet.
Beraternummer ODB 17.774
25.11.2009
mit Feinstaubpartikelfiltern (FAP) wird bei Einbau zwischen dem 1.9.09 und dem 31.12.09 bezuschusst von der kfw mit 330 EUR. Dieser Einbau ist nötig, um die grüne Plakette zu erhalten. Die Anzahl der Großstädte mit Umweltzonen, die nur noch mit grünen Plaketten befahren werden dürfen, wird im kommenden Jahr zunehmen. Ab einer Laufleistung von 90.000 km ist die Nachrüstung nur bei gleichzeitiger Erneuerung des KAT erlaubt, was zu Kosten von ca. 800 EUR führt. mehr
Einige Künstler haben Probleme mit Vertragsklauseln wie z.B.
"Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, ohne dass er dadurch zur Zahlung an der Künstler verpflichtet wird."
Solche Regelung ist natürlich nicht akzeptabel. Besonders bei Seminaren und Workshops wollen die Veranstalter sich oft ein Türchen offen halten, z.B. mit einer Formulierung wie
"Der Auftraggeber behält sich vor, das Seminar mangels Teilnehmern spätestens 6 Wochen vor Beginn ohne Nachteile für ihn abzusagen."
Dazu müßte natürlich eine Regelung kommen, wie hoch denn die Mindestzahl ist. VHS und ähnliche Veranstalter sagen gelegentlich:
"Jetzt sind es nur 10 statt der vereinbarten 12 Teilnehmer, jetzt könnten wir das Seminar eigentlich ausfallen lassen, es sei denn, Sie würden auf einen Teil des Honorars verzichten".
Da sollte man sich seine Schmerzgrenze vorher überlegen und auch bedenken, dass Veranstalter leider oft die Erfahrung machen, dass sich Künstler auf Vieles einlassen, und deshalb ein Entgegenkommen einrechnen. Ein Kursprogramm mit vielen Kursen sieht gut aus, und wenn dann die Hälfte ausfällt? Kismet!
Ich denke, folgende Ausfallregelung für Seminare wird beiden Seiten entgegenkommen:
"Das Seminar kann von beiden Vertragspartnern 8 Wochen vorher ohne weitere Verpflichtungen abgesagt werden. Der Veranstalter kann das Seminar 4 Wochen vorher absagen, wenn die Anzahl der Anmeldungen die Mindestteilnehmerzahl um 25 % unterschreitet. In diesem Fall verpflichtet er sich, 50 % des Honorars an den Dozenten zu zahlen. Eine spätere Absage führt zur Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars."
Klar, dass bei Ausfall nicht angefallene Fahrtkosten nicht berechnet werden. Sollte für ein Seminar eine aufwändige Konzeption erarbeitet worden sein, sollte vielleicht folgender Passus aufgenommen werden:
"Sollte das Seminar nicht zustande kommen, verpflichtet sich der Veranstalter dem Dozenten (z.B. 200)... ¤ für seinen bereits geleisteten Aufwand zu zahlen"
Im Muster-Gastspielvertrag des BUFT AGB, heißt es:
"Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. akute Erkrankungen eines Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall (...), Naturkatastrophen u.ä.".
Andere Formen von Ausfall sind nicht verabredet und führen deshalb zur Zahlungspflicht, d.h. ist zum Beispiel zu wenig Publikum da, muss gezahlt werden (Mindestzuschauerzahl in der Bühnenanweisung verankern)
Mehr im Surivalkit
Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04. November 2008 – 7 K 2310/06 B, ist die Gage einer Regisseurin vollständig von der Umsatzsteuer befreit, wenn den Regisseuren in einer sogenannten Gleichstellungsbescheinigung bescheinigt wird, die gleichen kulturellen Aufgaben wie z.B. ein Theater zu erfüllen. Wenn nicht, ist sie zum ermäßigten Steuersatz von 7 % zu versteuern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden, der Bundesfinanzhof in München wird darüber entscheiden(XI R 44/08).
Sollte dieses Urteil bestätigt werden, ist leider dennoch fraglich, ob alle Kultusministerien und ähnlichen Behörden die Tätigkeit eines Regisseurs der eines Theaters als gleichgestellt ansehen.
Ein Unternehmer muss sein Unternehmen grundsätzlich
unter seinem persönlichen Vor- und Nachnamen betreiben. Abweichende
Firmenbezeichnung nur durch Eintrag ins Handelsregister bei vollkaufmännischem
Betrieb.
In allen geschäftlichen Mitteilungen soll der Unternehmer seinen
Namen und Vornamen nennen und darf einen Hinweis auf seine Tätigkeit
hinzufügen, also z. B. "Gerlinde Leichtfuß, Peter Knallhart, GbR, Theater
mit Marionetten".
Geschäftspapiere einer GbR sollen mindestens die Namen zweier Gesellschafter
enthalten.
Die dicke Überschrift „Knallfußtheater“ ist in der Werbung
zulässig, in geschäftlichen Mitteilungen zweifelhaft, dazu gehören Geschäftsbriefe,
Angebote, Verträge, Rechnungen etc.
Die juristisch einwandfreie Möglichkeit ist
"Gerlinde Leichtfuß, Peter Knallhart, GbR, Theater mit Marionetten, genannt ‘Knallfußtheater’".
An
den Bedürfnissen der Praxis orientiert ist diese Namensregelung jedenfalls
nicht.
Ob das BGH mit seiner Entscheidung vom 15.07.1997, AZ: XI ZR 154/96
zur Scheckfähigkeit einer GbR mit ihrem Gesellschaftsnamen „ARGE“
den Weg frei gemacht hat für eine bessere Namensregelung, scheint mir
noch nicht restlos geklärt.
Das Urteil ist nachzulesen auf
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/
entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=1208
siehe
auch:
Susanne Hierl, Steffen Huber: Rechtsformen und Rechtsformwahl, Gabler-Verlag,
2008, S. 33
Winkel, Rolf / Nakielski, Hans:
111 Tipps für Arbeitslose, ALG I, kartoniert, 12., aktualisierte Auflage, 260 Seiten, ¤ 12,90 ISBN: 3-7663-3918-8 Bund-Verlag, Frankfurt am Main, bietet sehr übersichtlich Hilfen auch zu speziellen Fragen z.B. von Studenten, Müttern im Mutterschutz und Rentnern. www.bund-verlag.de
Enthält auch aktuelle Informationen für kurzfristig Beschäftigte, zur freiwilligen AV für Selbständige und zur Anrechnung von Nebenjobs auf das ALG I.
19.8.09
Mandel, Birgit:
PR für Kunst und Kultur, Handbuch
für Theorie und Praxis, 2. Aufl. Bielefeld 2009, ISBN 978-3-8376-1086-4,
234 S., 24,80 ¤. Das Handbuch der Hildesheimer Kulturmanagement-Professorin
vereint systematische Nachschlagemöglichkeiten mit best-practice-Beispielen,
die zum Stöbern einladen. Denn Anregungen für die Verbesserung eigener
PR-Anstrengungen finden sich zuhauf und erfordern nicht immer einen
riesigen PR-Etat.
19.8.09
Die Gesell. f. innovative Beschäftigungsförderung
NRW hat ein neues
Special herausgegeben, download über
http://www.gib.nrw.de/service/specials/existenzgruendung
-aus-der-arbeitslosigkeit?darstellungsart=themen
19.8.09
kostenlose Broschüre und download http://bmj.de/vereinsrecht
Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie einige Mustervorlagen - etwa zum Gründungsprotokoll eines Vereins oder zur Anmeldung beim Amtsgericht: Muster eines Gründungsprotokoll, Mustersatzung eines Vereins, Muster für die Anmeldung eines Vereins, Muster für eine Einladung zur Mitgliederversammlung, Muster für die Anmeldung von Änderungen19.8.09
Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung für das Jahr 2010 wird auf 3,9 % sinken. (3.7.09)
# Vergleich ergibt große Unterschiede bei den Wahltarifen der wichtigsten gesetzlichen Krankenkassen ab 1.8.2009
# Neuerungen auch beim Kinderpflegekrankengeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld der Berufsgenossenschaft
# Hilfe bei der Frage "Wer braucht wirklich vorgezogenes Krankengeld?" 19.8.09
Der
allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1.7.09
auf 14,9 % gesunken, der ermäßigte (ohne Krankengeldanspruch) auf
14,3 %. Die alten Wahltarife seit 1.1.09 gelten nicht mehr.
Künstler
und Publizistinnen, die über die Künstlersozialkasse versichert
sind, haben wie bisher Anspruch auf Krankengeld ab dem 43.
Krankheitstag. Dafür müssen sie den Normalbeitrag von jetzt 7,9 Prozent
bezahlen. (mehr unten)
Andere
Selbständige haben folgende Wahl:
An den neuen Wahltarif ist frau wie bisher
3 Jahre gebunden. Die Kassen können für Neuabschlüsse eine Karenzzeit
vorschreiben.
Für KSK-Versicherte müssen die gesetzlichen Krankenkassen einen besonderen Wahltarif für Krankengeld vor dem 43. Tag anbieten,
Die GEK bietet bereits einen Tarif für Künstler an, vorbehaltlich der Genehmigung durch Bundesversicherungsamt. Er beträgt 1, 1 % ab dem 15. Tag. Für andere Selbständige kostet der Schutz (Tarif Komfort) zwischen dem 15. und 43. Tag ebenfalls 1 %, ab dem 22. Tag 0,7 %. Alle Tarife zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,9 %, mit dem man ab dem 43. Tag versichert ist.
Bei der Barmer kostet zusätzlich zum ermäßigten Tarif von 14,3 % der Krankengeldanspruch für andere Selbständige ab dem 92. Tag 0,4 % und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,9 % der Ergänzungstarif ab dem 22. Tag 1 %, bisher keine Angaben für Künstler.
Mutterschaftsgeld gibt es nur, wenn Krankengeldanspruch besteht, also Normaltarif (14,9 %) oder Wahltarif wählen
21.7.2009
Der Kindergeld-Regelsatz wurde zum 1.7.2009 auf 70 % erhöht für Kinder bis 14 Jahre
21.7.2009
Film- und andere Kulturschaffende erhalten
künftig leichter Zugang zum Arbeitslosengeld. Das sieht ein Gesetzbeschluss
(3. SGB-IV-Änderungsgesetz vom 19. Juni 2009) für einen Änderungsantrag
zur Verbesserung der sozialen Sicherung von kurz befristet Beschäftigten
bei Arbeitslosigkeit vor.
Nach bisher geltender Rechtslage setzte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Vorversicherungszeiten von zwölf Monaten innerhalb einer zweijährigen
Rahmenfrist voraus (Anwartschaft). Da Kulturschaffende typischerweise
überwiegend für kurze Zeitabschnitte - z.B. für die Dauer eines Filmprojekts
- befristet beschäftigt sind, ist es ihnen oft nicht möglich, in dieser
Frist die geforderte Anwartschaftszeit aufzubauen.
Mit der Neuregelung sollen alle überwiegend kurz befristet Beschäftigten
künftig innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit
statt zwölf Monate nur noch sechs Monate Vorversicherungszeit
nachweisen müssen. Die Sonderregelung greift dabei nur zugunsten von
Personen, die zuletzt ein Jahresarbeitsentgelt erzielt haben, das nicht
über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt
(Bezugsgröße derzeit 30.240 Euro; jährliche Anpassung). Überwiegend
kurz befristet Beschäftigte im Sinne der Neuregelung sind alle die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse überwiegend von
vorneherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren. Einzelne
längere Beschäftigungszeiten schließen damit den Zugang zu der Sonderregelung
nicht von vornherein aus. "Überwiegend" heißt, dass mehr als die Hälfte
der Beschäftigungstage während der Rahmenfrist kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen
zugeordnet werden können. Erfüllen Beschäftigte die Voraussetzungen,
so erhalten sie Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit;
ein Ruhenszeitraum ist nicht vorgesehen.
Die Dauer eines mit weniger als zwölf Versicherungsmonaten erworbenen
Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem für alle Versicherten
geltenden Verhältnis zwischen Versicherungszeit und Anspruchsdauer von
2 : 1. Nach sechs Monaten besteht ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld,
nach acht Monaten besteht ein Anspruch auf vier Monate Arbeitslosengeld,
nach zehn Monaten besteht ein Anspruch auf fünf Monate Arbeitslosengeld.
21.7.2009
Für Schauspieler und andere Künstlerinnen,
die an Mitgliedstheatern der Versorgungsanstalt der dt. Bühnen (VddB)
in der BVK eigentlich illegal auf Basis eines Gastvertrages gegen
Honorar und nicht gegen Lohn beschäftigt werden, muss KSK-Abgabe
abgeführt werden und zusätzlich 9 % VddB-Beitrag. Die noch in
Satzung und Merkblättern für solche Fälle geforderten 16 % sind nicht
mehr gültig. Sollte der Schauspieler noch kein Versichertenkonto bei
der VddB haben, wird eins eröffnet. Die Beiträge fließen diesem Konto
zu und können nach Beendigung der mindestens 12-monatigen Tätigkeit
freiwillig weiter entrichtet werden.
21.7.2009
Verpflegungsmehraufwand gehört in die individuelle Buchführung /ESt-Erklärung des Steuerpflichtigen (also nicht in die Buchführung z.B. einer GbR). Bewirtungskosten gehören dagegen in die Betriebsbuchführung (beides kann natürlich bei Einzelnunternehmern zusammenfallen). Bewirtungskosten und Verpflegungsmehraufwand können gleichzeitig geltend gemacht werden. Geltend gemachte Bewirtungskosten führen nicht zu einem Abzug beim Verpflegungsmehraufwand.
21.7.2009
Das BFH - Urteil vom 18.12.2008 - VR 38/061 hat noch einmal zusätzliche Klarheit gebracht: „...Für die Steuerbarkeit einer Leistung ist nicht entscheidend, ob sie letztlich im öffentlichen Interesse liegt. ... Entscheidend ist nur, ob ein individueller Leistungsempfänger (also der Zuschussgeber, s.k.) vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht.“ Das kann aber in der Regel für Kulturfinanzierung verneint werden, weil die öffentliche Hand nicht ein individueller Leistungsempfänger sein kann.
21.7.2009
Der Bundestag hat am 2.7.09 den § 31a ins BGB eingefügt. Danach haftet ein Vorstandsmitglied im Innenverhältnis dem Verein oder den Mitgliedern gegenüber nur, wenn er mit mehr als 500 ¤/Jahr vergütet wird, oder wenn er grobfahrlässig oder vorsätzlich handelt. Im Außerverhältnis hat ein Vorstandsmitglied Anspruch darauf, dass ihn der Verein von der Haftung freistellt, es sei denn, er handelt grobfahrlässig oder vorsätzlich.
21.7.2009
Mit diesem Programm sollen alle gemeinnützigen
Organisationsformen mit langfristigen Darlehen zu günstigen Festzinssätzen
und tilgungsfreien Anlaufjahren bei notwendigen Investitionen unterstützt
werden. Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten übernommen. Mehr
unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Infrastruktur/Sozial_In
vestieren_-_Investitionsoffensive_Infrastruktur/index.jsp
21.7.2009
Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“
fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme von
Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung. Erhalten können den Bildungsscheck
Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck
auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer
zur Verfügung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte,
höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Für Beschäftigte mit geringem
Einkommen gibt es die „Bildungsprämie“.
21.7.2009
Pour un avenir meilleur - Histoire illustrée
de la protection sociale en Allemagne http://www.bmas.de/coremedia/gen erator/33160/a203__pour__un__avenir__meilleur.html
21.7.2009
21.7.2009
Das Bundesfinanzministerium
(BMF) hat die FA angewiesen, "wegen der großen
Zahl von Rechtsbehelfen, die im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
eingelegt werden" in den Steuerbescheiden ab 2007 einen Vorläufigkeitsvermerk
anzubringen. Wer einen Steuerbescheid mit einem solchen Vermerk bekommt,
kann sich ruhig zurücklehnen.
Aber die, die einen Steuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk haben,
müssen innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens
beantragen. Dabei kann frau das eigene Finanzamt auf das BMF-Schreiben vom 1.4.2009 (Aktenzeichen IV A 3 - S 0338/07/10010)
und das anhängige BFH-Verfahren (Aktenzeichen VI R 13/09) hinweisen.
26.6.2009
Das AGB-Gesetz verbietet die
regelmäßig gleichlautende Verabredung von Vertragsstrafen in den AGB’s!
Wer also unbedingt den brutalen Ausdruck „Vertragsstrafe“
verwenden will, muss sie im Vertrag unter „Sonstiges“ jeweils
individuell (d.h. jedes Mal anders!) formulieren. Denn wenn die Klausel
den Charakter einer Allgemeinen Geschäftsbedingung hat, wenn sie Teil
eines Mustervertrages, eines Formulars ist, dann ist sie nichtig nach
dem AGB-Gesetz (§ 307ff. BGB), vor allem wenn sie eine Konventionalstrafe
auch für Fälle vorsieht, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten
hat.
Wenn die Vertragsstrafe unangemessen
hoch ist, dann kann sie für Nicht-Kaufleute per Gerichtsbeschluss auf
einen "angemessenen" Betrag herabgesetzt werden, der sich (unter anderem)
am tatsächlich entstandenen Schaden orientiert.
26.6.2009
Selbstständige machen vor allem
in den ersten Berufsjahren gelegentlich Verluste. Das ist zwar nicht
schön, aber normal und kann von den Finanzämtern nicht beanstandet werden.
Wer auch noch andere Einkünfte aus anderen Tätigkeiten hat, der kann
diese Verluste verrechnen, sogar mit dem Gewinn des Ehepartners bei
Zusammenveranlagung. Und er kann die Verluste auch mit den Einkünften
des Vorjahres ("Verlustrücktrag") oder des nächsten Jahres
("Verlustvortrag") steuermindernd geltend machen. Wenn das Finanzamt
aber nach einigen Jahren immer noch keine "Einkünfte-Erzielungsabsicht"
feststellt, kann es die Tätigkeit zum Hobby erklären – und dann
wird die Steuerersparnis auch im nachhinein wieder aberkannt.
Selbstständige können Geld für
künftig geplante Investitionen zurücklegen und diesen Investitionsabzugsbetrag
(bisher: Anspar-abschreibung) (mit bis zu 40 % der Kosten) gewinnmindernd
als Betriebsausgabe geltend machen. Siehe BMF-Schreiben IV C 6 - S 2139-b/07/10002
vom 8. Mai 2005. Die Planung für die Gründung und die Investition muss
allerdings ausreichend konkret sein.
Verluste aus dem Vorjahr können auch von Nicht-Gründern gelegentlich verrechnet werden und zwar mit einer eigenen EÜR. Auch GbR-Gesellschafter können Vorjahresverluste der GbR auf diesem Weg über die Verlustzuweisung steuermindernd geltend machen. Was nicht möglich ist, ist ein Verlust- oder Gewinnübertrag von GbR’s.
26.6.2009
Petition: Bürgerliches Recht
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA) vom 19.05.2009
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=
details;petition=4517
"Der Deutsche Bundestag
möge beschließen, dass das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit
dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine
umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen
für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder,
Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der
Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird.
Begründung: Das Ziel dieser
Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn geistiges Gut ist
schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-Mitglieder und Mitglieder
anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu ihrem Recht kommen.
Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon
gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht. Zur
Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei
Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht
für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück.
Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl
der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten
Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen
in einem so genannten „großen Topf“. Auch viele Künstler
sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten
und zu geringe Tantiemen. Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“
verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes
Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden
ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte
Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige
Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob
dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat. All diese Probleme belasten
die deutschlandweite Life-Kultur. Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“
zum „Kultur-Vernichter“."
Mehr Material dazu auch auf meiner Website http://www.kuenstlerrat.de/gema.htm
26.6.2009
Leider gibt es einen weitverbreiteten
Irrtum unter Chefs von Kulturprojekten, dass mann mit Künstlern Honorarverträge
abschließen kann, auch wenn sie ganz normales Mitglied eines Ensembles
sind und tun müssen, was der Chef sagt, und dass alles gut ist, wenn
frau nur die KSK-Abgabe zahlt.
Wie gesagt: Irrtum!
(Zwar selten - aber immerhin...)
Gelegentlich verfolgen die Sozialversicherungsträger illegale Beschäftigungsverhältnisse
auf Honorarbasis. Jetzt hat es einen prominenten Auftraggeber getroffen:
Der Bundesrat hat jahrelang
"grob fahrlässig" im Besucherdienst "scheinselbständige" Mitarbeiter
beschäftigt. Er muss 15.000 Euro an die gesetzliche Sozialversicherung
nachzahlen. Das Berliner Sozialgericht rügt "verschwommene" Auskünfte
des Bundesrates zum Sachverhalt.
Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, dass es sich bei den betroffenen 15 Mitarbeitern des Besucherdienstes um "selbstständige Honorarkräfte" handle. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg meinte dagegen nach einer Betriebsprüfung, dass diese Personen „abhängig beschäftigt“ seien. Sie forderte deshalb die Nachzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung für die Jahre 2001 bis 2004, insgesamt 15.000 Euro. Außerdem müssten künftig für alle bisherigen "Honorarkräfte" im Besucherdienst Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Klage des Bundesrates gegen diese Entscheidung ist abgewiesen worden. Das Gericht stellte fest, dass die Mitarbeiter des Besucherdienstes "aufs engste in die betriebliche Organisation des Bundesrates eingegliedert" seien. Ihnen sei sowohl der zeitliche als auch der inhaltliche Rahmen für die Führungen durch den Bundesrat verbindlich vorgegeben. Auch die Bezahlung sei anders als bei selbstständigen Unternehmern nicht frei ausgehandelt worden, sondern vom Bundesrat einseitig vorgegeben, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Die Besucherführer seien nach außen hin eindeutig als Mitarbeiter des Bundesrates in Erscheinung getreten, zum Beispiel durch das Tragen von Namensschildern mit dem Zusatz "Bundesrat". Der Bundesrat habe auch die Fortbildung der Mitarbeiter organisiert und bezahlt. Aktenzeichen: S 36 KR 2382/07
26.6.2009
(haftungsbeschränkt) ("1-Euro-GmbH")
Inzwischen ist klar, dass diese
neue Rechtsform auch in gemeinnütziger Form betrieben werden kann. Die
nach dem MOMIG erforderliche Rücklagenbildung ist mit der Gemeinnützigkeit
vereinbar (LfSt Bayern - 31.03.2009 - S 0174.2.1 - 2/2 St 31).
26.6.2009
Seit 2007 kann für ehrenamtliche Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich eines Vereins
die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtsfreibetrag) genutzt
werden. Zahlungen bis 500 Euro pro Jahr sind dann steuer-
und sozialversicherungsfrei.
Wenn die Zahlungen "sonstige
Einkünfte" sind, kann zusätzlich noch die Freigrenze
des § 22 Nr. 3 EStG von 256 EUR in Anspruch genommen
werden (BMF, 25.11.2008, IV C 4 - S 2121/07/0010). Um "Sonstige Einkünfte" handelt es sich, wenn eine Überschusserzielungsabsicht
fehlt. Wenn nach Abzug von Betriebsausgaben (z.B. Fahrtkosten) die Einkünfte
mehr als 256 EUR betragen, wird der volle Betrag steuerpflichtig.
Nebeneinkünfte
aus selbständiger Tätigkeit
unter 410 EUR (nach Abzug der Betriebskosten) im Jahr
brauchen von Arbeitnehmern nicht versteuert zu werden,
dazu gehören zum Beispiel Flohmarkt-verkäufe, Verkauf der eigenen, gebrauchten
Gitarre, des Teppichs... Ab 820 EUR setzt die volle Besteuerung ein.
26.6.2009
Am 23.3.09 fand vor dem Kölner
Sozialgericht eine Verhandlung statt zur Klage von Peter Fleischhauer,
King of Swing Orchestra, gegen die KSK. Fleischhauer wollte erreichen,
dass die schon von seinen Veranstaltern gezahlte KSK-Abgabe als ausreichend
angesehen wird und er als Bandleader nicht noch einmal KSK-Abgabe zahlen
muss für die von ihm an seine Musiker gezahlten Honorare.
Sehr erfreulich, dass der Unsinn der doppelten Abgabepflicht über
100 seiner Kollegen aus ganz Deutschland in den Gerichtssaal trieb,
denn fast jeder Musiker ist - wie ein Zuhörer es formulierte -
nicht nur Honorarempfänger sondern auch immer mal wieder Bandleader
in vielen wechselnden Formationen.
Da Fleischhauers Abgabepflicht grundsätzlich bereits 2006 gerichtlich geklärt worden war, ging es jetzt vordergründig nur um die mögliche Verrechnung der gezahlten Veranstalter-Abgabe mit seiner Abgabe-Schuld. Dass für ein und denselben Auftritt häufig doppelt KSK-Abgabe gezahlt werden muss, konnte nicht Thema der Verhandlung sein, obwohl das das eigentliche Problem ist. Aber die Gesetze sind so (verkürzt): Wer Honorare an natürliche Personen zahlt für künstlerische oder publizistische, selbständige Tätigkeit, muss KSK-Abgabe zahlen.
Fleischhauer und sein Anwalt argumentierten mehrgleisig:
* Wie im Kunsthandel sei bei
den King of Swing Orchestra-Konzerten von einer einstufigen Verwertung
auszugehen (einstufig: Ein Galerist kauft ein Bild vom Künstler
und zahlt für das Honorar KSK-Abgabe. Kauft ein Sammler das Bild
vom Galeristen, muss der Sammler nicht noch einmal KSK-Abgabe zahlen.)
Das Konzert sei wie ein Kunstwerk als etwas Fixes anzusehen. Die Partitur
sei wie ein Bild. Fleischhauer sei nur Organisator und Händler.
Dem konnte das Gericht nicht folgen und führte an, dass diese Frage
bereits rechtskräftig entschieden sei, und dass F. z.B. vom WDR
als musikalischer Leiter bezeichnet würde.
* Vertraglich seien die Veranstalter verpflichtet worden, Fleischhauers
KSK-Abgabepflicht zu erfüllen. Fleischhauer bezieht sich dabei
auf eine von ihm selbst als möglicherweise unklar bezeichnete Formulierung
in seinem Gastspielvertrag. Das Gericht stellt klar, dass der Band-Leader
seine eigene Abgabepflicht nicht auf den Veranstalter abwälzen
kann, es sei denn, der Veranstalter willigt ein und ist so freundlich
und übernimmt sie noch zusätzlich zu seiner eigenen. Es gebe
aber keinen Hinweis auf einen Fremdtilgungswillen. Also auf Deutsch:
kein Veranstalter hat der KSK etwa geschrieben: 'diese Zahlung erfolgt
für die Begleichung der Abgabeschuld von Herrn Fleischhauer'.
* Sein Anwalt kam auch mit dem Argument nicht durch, die Veranstalter
hätten rechtsirrtümlich gezahlt und wollten eigentlich, das
was sie gezahlt hätten, für Fleischauer gezahlt haben.
* Das Gericht musste die Klage
abweisen.
* Die KSK ist immerhin bereit, eine Abtretung von eventuellen Bereicherungsansprüchen
von Seiten der Veranstalter zugunsten von Fleischhauer mit KSK-Ansprüchen
an F. zu verrechnen. Und sein Anwalt meint, er könne entsprechende
Bescheinigungen der Veranstalter vorlegen.
Was lernen wir daraus?
1. Bands müssen GbR's
gründen - nur dann ist die doppelte Abgabe derzeit vom Tisch. Sein
Anwalt wies darauf hin, dass die KSK schon von einer GbR ausgegangen
sei, wenn nur auf der Website einer Band alle Bandmitglieder genannt
worden seien, und prangerte das sehr unterschiedliche Handling der KSK
an.
2. Wenn man und frau eine GbR nicht gründen kann und will (dagegen
gibt es ja eine Menge Gründe), muss die Abgabe in die Kalkulation
miteinbezogen werden. Das heißt, das Honorar muss heuer um 4,4
% steigen.
3. Sorry, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass irgendein
Veranstalter unter diesen Voraussetzungen noch ein zweites Mal KSK-ABgabe
zahlt, nur um Fleischhauer zu helfen.
4. Es ist nicht nötig, in Verträgen zu vereinbaren, dass der
Veranstalter der Abgabepflicht nachkommen muss. Das wird schon durch
das Gesetz geregelt. Sinnvoll ist dagegen ein Hinweis, ob der engagierte
Künstler ein Selbstvermarkter im Sinne des KSVG ist. Klaren Wein
einschenken gehört mit zum Service.
5. Dass diese Frage allein von der Rechtsform abhängt, muss geändert
werden. Ad-Hoc-Formationen sind de facto GbR's, auch wenn sie aus praktischen
Gründen nicht so in Erscheinung treten können. Die doppelte
Abgabepflicht muss weg. Das kann jedoch nicht vor Gericht erreicht werden,
das geht nur politisch. Die Verbände müssen also bewegt werden,
etwas zu bewegen. Die über 100 Musiker im Gerichtssaal sind ein
Anfang, der Mut macht.
mehr per eMail: fleischhauer@kingofswingorchestra
Fleischhauer will in Revision gehen und gleichzeitig auch den politischen
Weg gehen. Viel Erfolg!
Vor dem Sozialgericht Köln wie vor dem BSG sind Verfahren anhängig, in denen es darum geht, wieviel Gewinn ein Berufsanfänger nachweisen muss, um über die KSK versichert zu werden. Im BSG-Fall klagt ein Künstler, weil er der Ansicht ist, dass die Berufsanfänger-Regelung ihm erlaube, in den ersten 3 Jahren Null Euro Gewinn zu machen. Im Kölner Fall beträgt der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit nur 1/12 vom Lohn aus der abhängigen Beschäftigung.
1.4.2009
Bei einer Verhandlung vor dem Kölner Sozialgericht am 23.3.09
wurde deutlich, dass es zwar keine Abgabepflicht gibt für Gewinnausschüttungen
an eine Vielzahl von Gesellschaftern, die alle nur 1,5 Anteile am
Stammkapital haben. Auf Grund des fehlenden Entscheidungsspielraums
dieser Klein-Gesellschafter wird die Gewinnausschüttung sozialversicherungsrechtlich
als abhängige Beschäftigung angesehen. Die GmbH hatte dementsprechend
diese Beschäftigungen als Mini-Jobs deklariert, war bloß
leider den Nachweis von pauschalen Abgaben an die Bundesknappschaft
schuldig geblieben. Möglicherweise müssen für all diese
Gewinnausschüttungen bis zu 30 % nachentrichtet werden. Das wird
dann viel teurer als die KSK-Abgabe.
1.4.2009
Die KSK hatte es abgelehnt, einen Grafikdesigner zu versichern,
weil seine Tätigkeit der eines Architekten vergleichbar sei.
Und "Baukünstler" gehören nun mal nicht zu den
Künstlern.
Dieser Grafikdesigner fertigt für Architekten Innen- und Außenansichten
für Um- und Neubauten und Umgestaltungen mit erheblichem eigenem,
kreativem Spielraum.
Das Gericht hat die Versicherungspflicht des Grafik-Designers nach
dem KSVG bejaht und ermahnte die KSK, die Zugangsschwelle für
Künstler nicht zu erhöhen. Die mögliche Überschneidung
der Tätigkeiten von Architekten und dieses Grafikers sei nicht
erheblich. Wenn Architekten diesen Grafikdesigner beauftragen würden,
würden sie offensichtlich ein Plus erwarten, dass über
das Normale, ihre eigenen Möglichkeiten hinausginge. Seine
Tätigkeit - auch für Architekten - sei künstlerischer
Natur. Die KSK müsse sich flexibel zeigen und auf ständige
Veränderungen, auf die Einordnung neuer Berufe in unserer Gesellschaft
entsprechend reagieren.
1.4.2009
Über http://www.bmwi.de > Publikationen > Stichwort "Kultur" findet frau neue Veröffentlichungen zur Kultur- und Kreativwirtschaft.
In vielen Vereinssatzungen steht, dass alle Vorstände und Mitglieder
unentgeltlich und ehrenamtlich tätig sein müssen, obwohl das
Gemeinnützigkeitsrecht das nicht zwingend vorschreibt. Trotz solcher
Regelungen in der Satzung haben Vereine seit 2007 ihren Mitgliedern
häufig die neue Ehrenamtspauschale von 500 EUR gezahlt. Damit riskieren
sie den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit. Das Bundesfinanzminsiterium
hat die Frist bis zum 30.6.09 verlängert, bis
zu der Satzungen der neuen Lage angepasst werden müssen. Also Satzungsänderungen
jetzt für die nächste MV vorbereiten.
Wer zum Beispiel als Filmschauspieler
im April 2007 seinen letzten Dreh hatte (also unständig auf Lohnsteuerkarte
beschäftigt war) und seitdem frei gearbeitet hat und sich nicht
um seine Versicherung gekümmert hat (schließlich war er immer
kerngesund), der hat jetzt ein Problem am Hals: seine alte gesetzliche
Krankenkasse will 6000 EUR an Nachzahlung für Versicherungsbeiträge
von ihm haben!
Und die muss er zahlen. Er kann zwar um Stundung oder Reduzierung bitten,
aber bisher sind die meisten Krankenkasen da wenig kulant und nehmen
Zinsen, die privaten dürfen sogar seit dem 1.2.09 Strafgebühren
nehmen.
Zwar ist es sinnvoll, sich so schnell wie möglich über die
KSK zu versichern, das geht rückwirkend aber nur bis zu dem Monat,
den die KSK auf den Fragebogen gestempelt hat, also z.B. März 09.
Für die davor liegende Zeit zahlt die KSK keine Zuschüsse.
Dann kann der Selbständige noch versuchen, die nachträglich
zu zahlenden rund 330 EUR pro Monat dadurch zu reduzieren, dass er den
Tarif für erwerbslose oder nebenberufliche Selbständige von
rund 125 EUR/Monat erbittet oder den Tarif von rd. 200 EUR für
hauptberuflich Selbständige mit geringem Einkommen. Dann muss er
sich aber komplett finanziell durchleuchten lassen, ähnlich wie
beimn Antrag auf ALG II.
Sollte er durch diese Nachzahlung in eine Notlage geraten, kann er aufstockendes
ALG II beantragen.
Wechsel in den Basistarif nur noch bis 30.6.09
Wer mit seinem bisherigen Tarif unzufrieden ist, z.B. weil er wegen
Vorerkrankungen bisher hohe Zuschläge in Kauf nehmen musste, kann
nur noch bis zum 30.6. in den Basistarif seiner bisherigen PKV oder
einer anderen PKV wechseln. Er muss sich erkundigen, wie es mit der
Mitnahme der Rückstellungen aussieht.
Der Basistarif bei allen privaten
Krankenversichern kostet für einen Erwachsenen überall dasselbe,
nämlich knapp 570 EUR. Ein Selbstbehalt reduziert den Tarif nicht!
Jedes Familienmitglied muss extra versichert werden. Rentner sollten
in der Regel nicht in den Basistarif wechseln.
Der Standardtarif dagegen gilt für ein Ehepaar und ist auf 150
% des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.
Wer durch den hohen Beitrag hilfsbedürftig wird (ALG II), zahlt
die Hälfte. Wer auch das nicht zahlen kann, wird über die
ARGE versichert.
Basistarif und Normaltarif unterscheiden sich stark: Der Basistarif
enthält die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die
privaten Normaltarife enthalten nicht Hospizbetreuung, Vorsorge und
REHA, häusl. Krankenpflege, Haushaltshilfe, dafür aber Chefarztbehandlung
etc.
1.4.2009
Selbstständige müssen die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuerklärung
für 2008 spätestens am 31. Mai 2009 beim Finanzamt abgeben.
Wer das nicht schafft, sollte das Finanzamt rechtzeitig um eine Fristverlängerung
bitten.
Eine stillschweigende Fristverlängerung
ist in der Regel bis 31.12. möglich, das wird beantragt mit einem
kurzen, formlosen Brief. Eine Begründung ist eigentlich nicht erforderlich,
aber man kann ja was über Krankheit oder beruflichen Stress etc.
schreiben. Wer auch Silvester nicht einhalten kann, braucht bessere
Gründe, dann geht’s noch mal bis Ende Februar.
Das Finanzamt antwortet in der Regel nicht auf einen Antrag zur "stillschweigenden"
Verlängerung, man sollte aber drum bitten (eMail/Fax), sicher ist
sicher. Abgelehnt wird die Fristverlängerung nur bei Leuten, die
in der Vergangenheit unangenehm aufgefallen sind.
Wird die Abgabefrist überzogen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag
von bis zu zehn Prozent der erwarteten Steuer verhängen. Erlass
zur Fristverlängerung
Die Anlage GSE wurde ersetzt durch 2 Anlagen: Die Anlage G für
gewerbliche, die Anlage S für freiberufliche Einkünfte, download
über https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=est08
Übrigens: die Umsatzsteuerpflicht entsteht nur auf Grund des USt-pflichtigen
Umsatzes (§ 19,3,1 UStG), nicht auf Grund des Gesamtumsatzes.
Wer gegen Ende des Jahres feststellt, dass er mit dem Umsatz unter der
Grenze liegen wird, sollte ab 1.1. des folgenden Jahres keine USt mehr
berechnen. Er muss also zwischen Weihnachten und Neujahr sorgfältig
Buchführung machen, möglicherweise Kunden mit größeren
Zahlungen bitten, erst im Neuen Jahr zu überweisen. An das Finanzamt
schickt er dann einen Antrag, ab dem 1.1. die Kleinunternehmerregelung
anzuwenden, weil der Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 EUR betragen
hat. Er sollte dann ne Woche später anrufen und sich bestätigen
lassen, dass alles klar geht, denn was Schriftliches gibt’s nicht.
1.4.2009
Sollte es irgendwann einmal eine Steuerprüfung geben, hat der
Steuerprüfer das Recht, sämtliche digitale Quellen zu untersuchen,
und zwar für die zurückliegenden 10 Jahre. Da Sie möglicherweise
in einem solchen Zeitraum Ihre Buchführungssoftware ersetzen
und die neue nicht die Daten der alten lesen kann, sollten Sie einmal
jährlich Ihre komplette Buchführung in eines der folgenden
Formate exportieren und sehr sicher verwahren: Akzeptierte Datenformate
sind ASCII, EBCDIC, Excel, Access, dBase, Lotus 1-2-3 sowie verschiedene
Großrechner-Formate (z. B. SAP und AS/400). Ein Papierausdruck
ist sicher bisher als nichts, genügt aber nicht den Anforderungen
des Finanzamtes bei einer digital erstellten Buchführung.
ab 2009 auf 5.000 Euro. Für die Körperschaftsteuer galt bisher
ein Freibetrag von 3.835 Euro und für die Gewerbesteuer 3.900 Euro.
Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes eines gemeinnützigen Vereins steuerfrei.
Darüber beträgt die Steuerbelastung durchschnittlich (je nach
dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde) rund 28 %.
Für gemeinnützige Vereine kommt diese Steuerbelastung aber
nur zum Tragen, wenn der Umsatz der steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebe über 35.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer)
liegt. Unterhalb dieser Umsatzfreigrenze fallen sowieso keine Ertragssteuern
an.
Die Aktion zum Sammeln von Petitionen zum Thema GEMA läuft noch
bis Ostern. Man kann und sollte sich noch beteiligen. Mehr unter http://www.kult-werk.de/
Die Studie beinhaltet die Auswertung einer Umfrage des BBK von 2008, an der sich 799 Personen aller Altersgruppen beteiligt haben. Mehr unter www.bbk-bundesverband.de (dort Publikationen)
Chorleiter
Nebenberufliche
Leiter von Laienchören oder -orchestern stehen typischerweise nicht
in einem abhängigen Beschäftigungs- verhältnis zum Trägerverein
eines Orchesters bzw.zum Chor, sondern können gegen Honorar beschäftigt
werden. Falls ihr Gewinn höher ist als 3900 EUR/Jahr, sind sie
versicherungspflichtig in der KSK. Der Auftraggeber muss meist keine
KSK-Abgabe abführen.
Dozenten/Lehrbeauftragte
an Universitäten, Fach(-hoch)schulen, Volkshochschulen, Musikschulen
etc. stehen typischerweise nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis,
wenn ihr Lehrauftrag zeitlich befristet ist und sie keine weitere Pflichten
zu übernehmen haben.
Lehrer, die vor allem durch Übernahme weiterer Nebenpflichten wie
Konferenzen oder Pausenaufsicht in den Schulbetrieb eingegliedert sind,
sich an das Curriculum halten müssen und nicht nur stundenweise
Unterricht erteilen, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Selbständige Dozenten unterliegen der Renten-versicherungspflicht
nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer
selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
beschäftigen und ihr monatlicher Gewinn aus der Lehrtätigkeit
400 EUR übersteigt.
Wenn sie allerdings Kunst oder Publizistik unterrichten, unterliegen
sie der Versicherungspflicht nach dem KSVG bei einem monatlichen Gewinn
von über 325 EUR.
Für beide Gruppen gilt die steuerliche Freigrenze von 2100 EUR/Jahr
(Kursleiterhonorar). Unter dieser Grenze sowieso auch keine Sozialversicherungsbeiträge.
Wer eine künstlerische Tätigkeit ausübt,
die nach Ansicht der KSK in der Regel nicht abgabepflichtig
ist, wird meist Schwierigkeiten haben, über die KSK versichert
zu werden. Auf http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/
download/daten/ Verwerter/Info_11_-_Abgabepflicht_der_Staedte__
Landkreise__Gemeinden_und_andere_Traeger_von_ Ausbildungseinrichtungen.pdf
(leerzeichen im link entfernen!) findet frau solche Tätigkeiten. Dazu gehört
z.B. Hip-Hop, Kindertanz, Jazztanz, Rhetorik, Schmuck, Kalligraphie.
Gleichzeitig wird aber diese Festsetzung wieder aufgehoben,
wenn es sich um eine Aus- oder Fortbildung im Bereich der
Kunst oder Publizistik handelt. Ganz schön kompliziert.
Es empfiehlt sich also bei Kursbeschreibungen, Verträgen oder
Rechnungen festzuhalten, dass es sich bei diesem (z.B. Kindertanz-)Kurs
um eine künstlerische Fortbildung handelt, dass aktive Kunstausübung
gelehrt wird, dass soziale und pädagogische Ziele nicht im
Vordergrund stehen. Wer schon über die KSK versichert ist,
ist sicher gut beraten, in allen Unterlagen nur eindeutig
versicherungspflichtige Tätigkeiten zu dokumentieren. Wohl
eher theoretisch, aber möglich schon, könnte ein KSK-Prüfer
an einer Rechnung über Hip-Hop-Tanz Anstoß nehmen.
Umgekehrt: Da für einen Trauerredner gerichtlich die Versicherungspflicht festgestellt wurde, muss für alle Trauerredner auch Abgabe gezahlt werden, auch für den Politiker, der in der Paulskirche eine (bezahlte) Rede hält.
17.2.2009
Angestellte müssen für ihre nebenberuflichen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Sozialversicherungsabgaben zahlen, wenn das nicht der Mittelpunkt der Berufstätigkeit ist, d.h. je nach Fall: wenn sie keinen Mitarbeiter haben, unter 18 Wochenstunden selbständig arbeiten, wenn sie weniger als die halbe monatliche Bezugsgröße Gewinn machen (2009: im Westen auf 2.520 EUR(50 % = 1.260 EUR) bzw. im Osten auf 2.485 EUR(50 % = 1.242,50 EUR), wenn der Gewinn geringer ist als das Gehalt in der Angestelltentätigkeit. Versicherte müssen ihre KV wahrheitsgemäß informieren, bei einer eventuellen Prüfung müssen sie möglicherweise die Beitragsdifferenz nachzahlen.
Liegt das nebenberufliche Einkommen als rentenpflichtversicherter Selbständiger über 400 EUR, müssen unabhängig von der KV-Pflicht RV-Beiträge gezahlt werden.
17.2.2009
Umsatzsteuerbefreiung für Theater, Orchester, Balletts etc. nach § 4, 20 UStG
Ist das gastierende Ensemble nicht sowieso schon USt-befreit, hat der Veranstalter eines Gastspiels des Ensembles die Möglichkeit – auch gegen den Willen des Ensembles – eine Umsatzsteuerbefreiung für das gastierende Ensemble zu beantragen. Sie gilt dann allerdings nur für das Datum des Auftritts.
Was es aber nicht gibt:
Ein "Vererben" der Umsatzsteuerfreiheit an den Auftragnehmer.
Ist der Veranstalter USt-befreit, ist es der dort beauftragte
Elektriker noch lange nicht. Und die beauftragte Tanzpädagogin
nur, wenn sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie
eine Einrichtung der öffentl. Hand. Und das tut sie in der
Regel nicht, denn sie ist kein Tanztheater.
17.2.2009
Für neugegründete Vereine oder Vereine, deren Satzungsänderungen nach dem 31.12.2008 wirksam werden, gelten die steuerlichen Regelungen der neuen Mustersatzung. Diese Mustersatzung enthält nur die aus steuerlichen Gründen notwendigen Regelungen. Die neue Mustersatzung wird von Vertretern der Finanzverwaltung als verbindlich interpretiert: die in den § 1 bis 5 der Mustersatzung enthaltenen steuerlichen Regelungen sollen exakt in dieser Folge (einschließlich der Nummerierung der Paragraphen) in den Satzungen der steuerbegünstigten Körperschaften geregelt werden. Die Anpassungen sollen grundsätzlich im Rahmen der nächsten Satzungsänderung erfolgen. Diese Interpretation ist aber doch zumindest fragwürdig.
Steuerbegünstigte Körperschaften sollten vorsichtig sein und beabsichtigte Satzungsänderungen unbedingt vor entsprechenden Beschlussfassungen mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen. Die minimalen Änderungen sind in der Vereinssatzung im „Survivalkit“ eingebaut. Die Mustersatzung der Finanzbehörden ist im nächsten heavy-Newsletter enthalten.
Die neue Bildungsprämie von max. 154 EUR(max. 50 % der Seminarkosten) wird auch Selbstständigen gewährt. Was ist zu tun? Weniger als 17.900 EUR Gewinn mit einem Steuerbescheid dokumentieren, eine Beratungsstelle finden (auf http://www.bildungspraemie.info), sich beraten lassen, diverse Formulare ausfüllen und sich einen Anbieter empfehlen lassen für einen Kurs der beruflichen Weiterbildung. Dort dann den Prämiengutschein vorlegen.
NRW-Bank legt Fonds für Kreativwirtschaft auf Kultur- und Kreativwirtschaft
Mit einem Volumen von 30 Millionen Euro geht der neue Eigenkapitalfonds für die Kreativwirtschaft an den Start. Weitere Informationen stehen über die Internetseite der NRW-Bank zur Verfügung. Der NRW.BANK.Kreativwirtschaftsfonds stellt sowohl jungen als auch etablierten Unternehmen der Kreativwirtschaft gemeinsam mit Co-Investoren Eigenkapital in Form von direkten Beteiligungen (bis zu 49%) und eigenkapitalnahen Finanzierungsformen wie Stillen Beteiligungen oder Genussrechten (sogenanntes „Mezzanine-Kapital“) zur Verfügung. In NRW gehört die Kultur- und Kreativwirtschaft zu den 15 Leitmärkten des Landes, die im Rahmen von Ziel2 (EFRE) gefördert wird. Den Förderwettbewerb Create.NRW.de setzt die G.I.B. als Dienstleister des MWME um. Weitere Informationen unter www.ziel2-nrw.dewww.kreativwirtschaft.nrw.de.
Die Kulturpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion,
Monika Griefahn, MdB, stellte klar, dass auch Kultureinrichtungen
Investitionsmittel aus dem Konjunkturprogramm erhalten können.
Kultureinrichtungen sollten jetzt ihren Bedarf bei ihren Trägern
anmelden, damit sie von diesem Investitionsprogramm profitieren
können.
17.2.2009
Die Erben von Klaus Kinski haben das Neue
Schauspiel Köln verklagt, weil sie das Stück von Hagen Jablonski
spielen "Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo". Sie argumentieren,
dass die Grenze des zulässigen Zitierens von Kinski-Texten überschritten
sei. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich wurde abgelehnt.
Das Theater argumentiert u.a., dass das Bundesverfassungsgericht
mit dem Heiner-Müller-Urteil Beschluss
vom 29. Juni 2000 - Az. 1 BvR 825/98 die bisher geltende, restriktive
Auslegung des Zitatrechts aufgehoben hat. Heiner Müller hatte
längere Texte von Bertold Brecht (darunter eine vollständige
Szene aus einem Brecht-Stück) zitiert.
Nach alter Lesart dürfen Zitate nur die eigene Meinung belegen.
21.1.2009
21.1.2009
Ein Beitrag von Stefan Kuntz in: Sociale en fiscale spelregels voor kunstennaars en organisatoren - actief in Belgie, Duitsland, Frankrijk, Groot-Brittannie en Nederland, Kortrijk (Belgien) 2009, ISBN 978-90-6768-973-1, Seite 204 ff., Hg. Greet Souvereyns u. Els Vanheusden
In einem Artikel in den Kulturpolitischen
Mitteilungen IV 2008 S.12/13 äußert sich Rolf Bolwin, der Direktor
des Dt. Bühnenvereins, detailliert zu einer möglichen Umsatzsteuerpflicht
bei Zuschüssen der Öffentlichen Hand an Kulturträger. Er analysiert
genau die Umsatzsteuerrichtlinien und kommt zu dem Ergebnis,
dass keine USt-Pflicht besteht, wenn die Förderung z.B. aus
allgemein politischen Gründen gewährt wird und konkrete Leistungsverpflichtungen
(z.B. in den besonderen Nebenbestimmungen) nicht vereinbart
werden.
21.1.2009
Das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch, Sozialverwaltungsverfahren sieht in § 63 (Erstattung von Kosten im Vorverfahren) vor: "(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. ..."
13.12.2008
Einkommenssteuerfrei nach dem EStG, § 3 Nr. 11 EStG sind "Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die ... als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die ... Kunst unmittelbar zu fördern.... Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten ... künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird.....
§ 3 Nr. 12 EStG steuerfrei sind - aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die ... als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden.2Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen..."
13.12.2008
Eine Rückspende der Ehrenamtspauschale
ist grundsätzlich zulässig. Es gelten die allgemeinen Regelungen
für Aufwandsspenden.
Schreiben des BMF vom 25.11.2008 - IV C 4 - S 2121/07/0010 (PDF)
13.12.2008
Junge Leute, die sich trotz ihrer Jugend bereits um ihre Altersversorgung kümmern und einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten einen Berufseinsteigerbonus von 200 ¤, wenn sie vor Ende ihres 25. Lebensjahrs auf ihren Riester-Vertrag einzahlen.
13.12.2008
Preis- und Wettbewerbsgelder, die ausgelobt werden, um eine künstlerische oder publizistische Leistungen zu erhallten oder zu nutzen, unterliegen der Abgabepflicht, wenn sich die Zuwendung wirtschaftlich als Gegenleistung darstellt. Somit unterliegen auch beispielsweise Preisgelder, die beispielsweise bei einem Literaturwettbewerb an Schulklassen gezahlt werden, der Abgabepflicht.
13.12.2008
Mini-Jobber, die nicht anderweitig versichert sind, müssen sich freiwillig kranken- und pflegeversichern. Das kostet etwa 140 €, weil die Krankenaksse von einem fiktiven Einkommen von ca. 828 €ausgeht. Besser solche anderweitig nicht versicherten Geringverdiener vereinbaren einen Lohn von 410 € oder mehr, dann sind sie normal versichert und für den Arbeitgeber wirds sogar billiger.
13.12.2008
Widerspruch zu früher unbekannten Nutzungsarten für Altverträge bis 31.12.08
Bis zum 31.12.08 sollten Autoren und andere
Inhaber von Urheber- oder Leistungsschutzrechten der Nutzung
ihrer Werke mit anderen, unbekannten Nutzungsarten (E-Book,
Online- Nutzung etc.), als denen, die ursprünglich vertraglich
zwischen 1966 und 2008 vereinbart waren, dem Verlag gegenüber
widersprechen. Der Widerspruch ist sinnlos, wenn der Verlag
zwischenzeitlich den Urheber über eine beabsichtigte neue Nutzungsart
informiert hat. Der Widerspruch ist unnötig, wenn der Urheber
zwischenzeitlich andere neue Nutzungsarten an einen Dritten
schon übertragen hat.
13.12.2008
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass es eine Pflicht für ein Web-Impressum gibt bei "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen" Telemedien. Nach dem jetzt veröffentlichten Urteil vom Dezember 2007 ist eine Geschäftsmäßigkeit "immer dann anzunehmen, wenn eine auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt." mehr heavy newsletter 12
21.11.2008
Ministerieller
Leitfaden zum rechtssicheren Web-Impressum
"Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt" verspricht sich
das Bundesjustizministerium von einem neuen Serviceangebot.
Seit Anfang Oktober bietet das BMJ auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum einen
Leitfaden zur Impressumspflicht im Internet an.
Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internetauftritt
helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) den Anforderungen
des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem
Leitfaden komme allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit
zu, betont das Ministerium, er stelle aber für alle Beteiligten
eine nützliche Orientierungshilfe dar.
"Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen
bieten - das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen
auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert,
kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern,
weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren,
dass es möglichst wenig Schwachstellen
enthält", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt
sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen.
Den Leitfaden zur Impressumspflicht im Internet findet man unter:
<http://www.bmj.de/musterimpressum>
Als pdf-Download stehen dort auch "Allgemeine Hinweise zur
Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet" (8 Seiten) zur Verfügung:
<http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20
Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf>
21.11.2008
Die Nutzung von Bildern auf Webseiten durch Suchmaschinen (sogenannte „thumb-nails“) sind eine nicht erlaubte Bearbeitung und stellen damit eine Urheberrechtsverletzung dar (Landgericht Hamburg am 26. September 2008)
21.11.2008
In manchen Verträgen oder Vereinbarungen wird von Seiten des Auftraggebers schlitzohrig offen gelassen, ob es sich nun um einen Arbeitsvertrag auf Lohnsteuerkarte für eine weisungsgebundene Arbeitnehmertätigkeit oder um einen Honorarvertrag für selbständige Tätigkeit handelt. Dabei wird zum Beispiel ein Brutto-Pauschale ausgemacht, einige Absätze später steht dann aber gerne folgender Passus:
„Alle Zahlungen des Auftraggebers erfolgen entweder nach Rechnungseingang (im Falle der Berechtigung zur Rechnungslegung durch den Künstler) bzw. nach Vorlage einer Lohnsteuerkarte.“
Also schreibt der Künstler munter eine Rechnung und vergisst ganz, dass er ja überprüfen muss, ob für diesen Job „zur Rechnungslegung berechtigt“ ist. Und das ist er nicht, wenn er weisungsgebunden, abhängig beschäftigt war. Also müsste er eine Lohnsteuerkarte vorlegen und braucht sich dann nicht zu wundern, wenn von der vereinbarten Pauschale noch heftige Abzüge für Sozialversicherung und eventuell Lohnsteuer erfolgen.
21.11.2008
Der
BFH wertete die Veranstaltung einer „Budo-Gala“ als Theatervorführung
im steuerrechtlichen Sinne (7 % USt), weil eine persönliche geistige
Schöpfung durch choreographische Formgestaltung in der durch den Urheberrechtsschutz
geforderten Höhe vorhanden sei. Dass es sich vorrangig um eine Unterhaltungsshow
handle, schließe den Charakter einer Theatervorführung nicht aus.
BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 86/01 - Budo-Gala
-, BFH/NV 2004, 984
21.11.2008
Die BG Druck und Papier, ist eine der 16 BG´s, die auch den Einzelunternehmer zwangsverpflichtet.
Ein
Fotograf hat dann eine Chance dieser Pflichtversicherung zu entgehen,
wenn er seine Künstlereigenschaft nachweisen kann. Er
gehört dann zur Verwaltungs BG, diese verpflichtet aber nicht den
Einzelunternehmer, sondern bietet eine freiwillige Versicherung an.
21.11.2008
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (die "1-Euro-GmbH") ist seit Nov. 2008 möglich, nachdem das MoMiG alle Hürden passiert hat.
Inzwischen sind auch die Musterprotokolle da, die den Eintrag verbilligen sollen.Diese Gründungsprotokolle kommen aber für eine gemeinnützige GmbH nicht in Frage, weil die Satzung Abschnitte im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts zu Selbstlosigkeit und Vermögensbindung enthalten muss. Auch wird die nach dem MOMIG erforderliche Rücklagenbildung schwierig, denn schließlich sind für eine gemeinnützige Körperschaft Rücklagen nur in sehr engem Maß möglich.
21.11.2008
Neue Sonderabschreibungen
Kleinere und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR, 175.000 EUR und 200.000 EUR erhöht. Durch die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten werden Investitionen angeregt.21.11.2008
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Gründer
und junge Unternehmen
Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
Ablauf:
Abwicklung der Beratungsförderung - die
Online-Antragsplattform
Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Online-Antragsplattform
für die Beratungsförderung nutzbar.
Ab sofort können und müssen die Anträge auf Zuschüsse
zur Energieeffizienzberatung und zum Gründercoaching Deutschland
online erfasst werden. Der über die Antragsplattform zu produ-zierende
Papier-Antrag muss wie bisher durch den Antragsteller beim Regionalpartner
einge-reicht werden. Der zuständige Regionalpartner überprüft
die Fördervoraussetzung und schaltet die online erfassten Antragsdaten
für die Bearbeitung durch die KfW frei. Eine Zusage kann so-mit
wieder sehr zeitnah nach Freischaltung der elektronischen Antragsdaten
erfolgen, i. d. R. in-nerhalb von zwei Arbeitstagen. Der Antragsteller
wird von uns schriftlich informiert. Alle weiteren Prozessschritte
bleiben unverändert. # 2.10.09
Gründer
machen Termin bei dem Regionalpartner der kfw zur Antragstellung und
Unterschrift "de minimis". Beglaubigte Kopien der Bescheide über bisherige
Förderungen (AA-Coaching) mitbringen. Gewerbeanmeldung oder Nachweis
des Beginnes der Freiberuflichkeit mitbringen. Inhalte der gewünschten
Beratung aufzählen. Wenn bekannt, dann Beraternummer des wahrscheinlichen
Beraters angeben. Nächster Schritt: Nach Erteilung der vorläufigen
Zusage kann der Coachingvertrag Des Gründers mit dem Berater bei dem
Regionalpartner der kfw zur Vorprüfung abgegeben werden. Beratung
muss innerhalb eines Jahres mit Bericht abgeschlossen sein.
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Service/
Kreditantrag_und_Formulare/Merkblaetter/Beratung/ Merkblatt_-_Gruendercoaching_Deutschland.jsp
21.11.2008
|
|
Durchschnittliches Rentenniveau |
Durchschnittliche Rente
|
Anteile der Anwartschaften |
| Musik |
680,99 Euro |
79,30 Euro |
11,6 |
| Bildende Kunst |
670,56 Euro |
86,27 Euro |
12,9 |
| Darstellende Kunst |
718,10 Euro |
82,36 Euro |
11,5 |
| Alle selbständigen |
785,12 Euro |
91,79 Euro |
11,7 |
Quelle: Bruns (2004)
21.11.2008
Im Oktober 2007 wurden 7.716 Versicherte überprüft, 10 % von ihnen konnten kein ausreichendes Einkommen nachweisen. 21.1.09
Nicht nur die abgabepflichtigen Unternehmen werden einer schärferen Kontrolle unterzogen, sondern auch die versicherten Künstler und Publizisten. Bis zum 1. September dieses Jahres wurden zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen 8.000 Künstler mittels ausführlichem Fragebogen kontrolliert. Gegen 150 Versicherte wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das geht hervor aus "Politik und Kultur", Nov/Dez 2008, S. 21. Bußgelder gegen Versicherte sind de facto neu, möglich waren sie schon immer. Bis zum Sommer gab es dazu Gerüchte, die nun bestätigt wurden. Die Bußgelder können bis zu 5.000 ¤ betragen, bei Abgabepflichtigen bis zu 50.000 ¤.Bis
zum 1.9.08 wurden 138.000 Betriebe (potentielle Abgabepflichtige)
angeschrieben. Bis zum 1.9.08 erhielten 75.000 Betriebe Bescheide,
von denen 800 Widerspruch eingelegt haben und 8 geklagt haben. Bis
zum 1.9.08 flossen 32 Mio. ¤ zusätzlich in die Kassen der KSK. Im
Jahr 2007 hatte die Künstlersozialkasse dagegen nur 43 Einzahlungen
aus Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt rund 30 000 Euro und in
Einzelbeträgen zwischen 30 Euro und 5 000 Euro erhalten.
Daraus folgt:
Wer sich mal mit seiner Einkommensprognose fürs nächste Jahr verschätzt,
dem passiert nix. Wer aber bewusst falsche Angaben macht, der riskiert
ein Bußgeld. Wer anlässlich einer KSK-Prüfung ins Schleudern kommt,
sollte eine gute Entschuldigung für etwaige Abweichungen finden, Dazu mehr im heavy rat
nr. 37
21.11.2008
Inzwischen hat die Bundesregierung auch den Einheitsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt, der in den Gesundheitsfonds gezahlt werden muss. Er beträgt für KSK-Versicherte 8,2 % plus 0,25 % für Kinderlose. Das sind rund 0,6 % mehr als bisher.
Die Krankenversicherungsbeiträge werden möglicherweise steuerlich absetzbar sein. Das Kindergeld soll um 10 € für das 1. und 2. Kind und um 16 ¤ für das 3. steigen und der Kinderfreibetrag soll um 200 € auf 6000 € steigen.
23.10.2008
Es kursiert ein Gerücht, nach dem die KSK seit August 2008 Bußgeldverfahren gegen Versicherte eingeleitet hat. Bisher hatte die KSK Bußgelder gegenüber Vericherten nur angedroht und es dabei belassen.
§ 36 des KSVG sieht Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten von Versicherten in Höhe von bis zu 5000 € vor.23.10.2008
Ein Skript der Finanzhochschule Ludwigsburg
sorgt für Unruhe: Demnach sei der Künstler verpflichtet, in seiner
Rechnung die auf die KSK-Abgabe entfallende Umsatzsteuer aufzuführen.
Das ist Quatsch.
Die Abgabe kommt nicht unmittelbar dem Künstler zugute und kann nicht
als Teil des Leistungsaustausches in die Umsatzsteuerberechnung einbezogen
werden. Die KSK-Abgabe gehört deshalb nicht zum Entgelt, wie es in
Abschnitt 149 Abs. 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien definiert wird.
Die vom Auftraggeber zu zahlende Künstlersozialabgabe muss der Künstler
daher nicht bei seiner Berechnung der Umsatzsteuer berücksichtigen.
Sollte der umsatzsteuerpflichtige Künstler
seinerseits andere Künstler gegen Honorar für einen Auftrag beschäftigen
und für diese KSK-Abgabe abführen, so ist es nicht zwingend und auch
nicht ratsam, diese Nebenkosten in einer differenzierten Rechnung
für den Auftraggeber aufzuführen, sondern wie andere Nebenkosten auch
pauschal in seinem Honorar zu berücksichtigen. Das ergibt sich aus
KSVG § 25 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz, der die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen
für Verwerter, die mit Versicherten zusammenarbeiten, beabsichtigt.
23.10.2008
Das Verwaltungsgericht Münster Aktenzeichen:
7 K 1473/07 hat am 6.10.08 eine Gebührenpflicht generell für PC’S,
egal ob privat oder beruflich genutzt, verneint. Noch nicht rechtskräftig.
23.10.2008
Nebenberufliche Einnahmen als Kursleiter
in einem EU-Ausland fallen ebenfalls unter den Kursleiterfreibetrag
von 2100 €, Urteil
des BFH
23.10.2008
Zwar wird die Rechtsform e.V. deshalb gerne genommen, weil die Haftung in der Regel auf das Vereinsvermögen begrenzt ist. Will man aber im Falle eines Falles, d.h. auf Grund von nicht bezahlbaren Forderungen, nicht in die Insolvenz gehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die bei einer Deckungssumme von 100.000 € schon rund 350 € kostet. Diese Versicherung schützt auch alle Mitglieder, Mitarbeiter und Vorstände. Aber sie schützt leider nicht vor Forderungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger. Und für diese Forderungen haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz die Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen. Wer sich dagegen auch noch absichern will, muss eine D&O-Versicherung („directors and officers“) abschließen, Prämien in ähnlicher Höhe.
23.10.2008
Folgende
Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages braucht noch viele
Unterstützer
„Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc. beantragen die Überprüfung und Änderung der Satzungen und Durchführungsverordnungen der GEMA zu nachfolgenden Punkten:
Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen
Größtmögliche Transparenz
Änderung der Beitragberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter
Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung
der Künstlertantiemen,
Änderung der Inkasso-Modalitäten“
Diese Petition wird auf den Weg gebracht von Nina Zober, Theater im Hinterhof, Buxtehude, http://www.theater-im-hinterhof.de und Monika Bestle, Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH, http://www.kult-werk.de/
Die Petition, die auf meiner Website zu finden ist, sollte ausgedruckt, unterschrieben und dann mit eigenen Erfahrungen garniert an die beiden Initiatorinnen Fax: 04161 / 597635 oder Telefax 08321 - 68793 gesandt werden.
Frau
Dr. Martina Krogmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische
Geschäftsführerin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist bereit, die
Petition zu unterstützen, ebenso Wolfgang Bosbach, MDB, stellv. Fraktionsvorsitzender
der CDU/CSU-Fraktion.
Gleichzeitig ist es sinnvoll, den eigenen Bundestags- abgeordneten mit Durchschriften zu versehen und ihn/sie zu bitten, dafür zu sorgen, dass die Aufregung um die GEMA nicht wieder im Papierkorb verschwindet. Auch sollte in das Ganze Frau Gitta Connemann, MdB, Gitta.Connemann@bundestag.de einbezogen werden. Sie war die Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die am 11.12.2007 ihren Schlussbericht veröffentlicht hat, nachzulesen unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf
Im Kapitel
4.3.3. geht es ab Seite 267 um die GEMA, Handlungsempfehlungen gibt
die Kommission der Bundesregierung auf S. 285 - ohne das bekannt wäre,
dass sich da was tut.
Auf meiner Website http://www.kuenstlerrat.de/gema.htm finden sich verschiedene Punkte und Erfahrungen, die zeigen, dass die GEMA dringend reformiert werden muss.
Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie der Finanzausschuss des Bundesrates mit den Stimmen der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben beschlossen (Bundesratsdrucksache 558/1/08 vom 08.09.2008, Punkt 3):
„Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird....“
Ein
belgischer Musiker ist Gesellschafter in einer GbR mit Sitz in Deutschland,
in einem 5-köpfigen Kammerorchester.
Wer denkt, dass die Gewinnverteilung an den Belgier nicht der Abzugssteuer
nach § 50 a EStG unterliegt, irrt. Für das Finanzamt gehört er nicht
zu den Feststellungsbeteiligten, weil er seinen steuerlichen Wohnsitz
im Ausland hat. Der Auftraggeber des Orchesters muss also für ihn
Abzugssteuer abführen und die GbR sollte dem Veranstalter vorher reinen
Wein einschenken und ihn darüber aufklären.
Damit das Finanzamt sich nicht wundert bei der eingereichten Gewinnverteilung
an die Feststellungsbeteiligten, dass zwar der Gewinn durch 5 geteilt
wird, aber nur 4 Gewinn erhalten (jedenfalls auf dem Formular für
das Finanzamt), sollte frau einige erklärende Worte dazu schreiben.
Der Belgier kann die möglicherweise zuviel gezahlte Steuer mit der
Anrechnugnsmethode zurückerhalten und es dürfte besonders kompliziert
werden, da ja die Abzugssteuer beispielsweise für 8000 ¤ Einnahmen
erhoben wurde, er aber möglicherweise nur einen Gewinn von 6812 ¤
erhalten hat.
Das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums
ist in Kraft getreten: Die wesentliche Änderung: Die Abmahnkosten
wegen Urheberrechtsverletzungen werden auf 100 ¤ begrenzt, as bedeutet
leider auch, dass die tatsächlichen, höheren Kosten des Anwalts dann
leider vom Geschädigten zu tragen sind. Nicht geändert wurde, dass
der „Klauer“ dem Urheber nur das zahlen muss, was er auch
hätte zahlen müssen, wenn er vorher nett gefragt hätte. Mehr nicht.
Elterngeld wird vom tatsächlichen, bisherigen Nettodurchschnittseinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Deshalb ein Kalenderjahr vorher Wechsel der Steuerklasse überlegen, damit das Netto höher ausfällt (Sozialgericht Augsburg AZ S 10 EG 15/08, SG Dortmund S 11 EG 8/07 und S 11 EG 40/07).
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt nach vielen Verschiebungen seit dem 1. August 2008 jeder in Deutschland gemeldeten Person schriftlich ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer (oder TIN für Taxpayers Identification Number) mit. Die neue Nummer wird die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzen.
Wirtschaftlich
tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen
erhalten nach § 139c AO zusätzlich zur Steueridenfikationsnummer eine
Wirtschaftsidentifikationsnummer
(W-IdNr.), die für betriebliche Steuern gedacht ist. Bis er diese
tatsächlich erhält (Einführungstermin derzeit offen), kann er seine
bisherige Steuernummer oder UST-Nummer verwenden. 10.9.08
6.8.2008
Eine
vom 18.2.08
stammende Übersicht über die Regelungen der Nichtraucherschutzgesetze
der Länder, soweit sie die Theater und Konzerthallen betreffen, ist
beim Deutschen
Bühnenverein zu finden.
Die Vergütungen, die die Theater für die Aufführungsrechte von urheberrechtlich geschützten Werken zahlen, werden um 3,5 Prozent erhöht, so vereibnbart zwischem dem Deutschen Bühnenverein und dem Verband Dt. Bühnen- und Medienverlage. Dadurch könnte es möglich sein, dass Verlage auch von Freien oder Privaten Theatern mehr als die bisher meist üblichen 10 % Tantiemen kassieren wollen. Der Bühnenverein hatte ja außerdem schon vor längerer Zeit sich für seine Mitglieder bereit erklärt, sich an der KSK-Abgabe der Verlage für die Autoren zu beteiligen.
Die Abgabe zur Künstlersozialversicherung
sinkt 2009 um einen halben Prozentpunkt von 4,9 auf 4,4 Prozent.
6.8.2008
Überlässt eine Werbeagentur einer Gemeinde
oder einer gemeinnützigen Einrichtung ein mit Werbeaufdrucken versehenes
Kfz im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes zur Nutzung mit dem Recht,
es nach Ablauf von fünf Jahren ohne Zahlung eines Entgelts zu erwerben,
liegt eine zu versteuernde Lieferung vor. Als Bemessungsgrundlage
sind die Anschaffungskosten des Kfz anzusetzen.
nach Rainer Bode, LAG Soziokulturelle Zentren NRW, lagnw@soziokultur.de, dort auch mehr
6.8.2008
Testbericht Finanzsoftware
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Mit einjähriger Verspätung ist die GmbH-Reform vom Bundestag
am 26.6.2008 beschlossen worden. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen,
wahrscheinlich tritt sie am 1.11.08 in Kraft.
• Fast zeitgleich wurde auch der britische company’s act reformiert. Der bisher nötige Secretary wurde abgeschafft. Eine Anmeldung ist ab 2009 online und per Kreditkarte möglich. Ein Notar wird weitgehend überflüssig. Eine Jahreshauptversammlung der Gesellschafter muss nicht mehr sein. Aber weiterhin ist ein Büro in Großbritannien nötig und Bilanz, Steuererklärung etc. müssen auf Englisch und nach britischem Recht erfolgen. Für Gründer, die an den anglo-amerikanischen Markt, an Südostasien denken, wo die „Limited“ bekannt und anerkannt ist, weiterhin sicherlich eine gute Option.
• Ebenso zeitgleich wurde auch die europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) - eine Art europäische GmbH - von der EU-Kommission vorgestellt. Die SPE soll sich ab Juli 2010 vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen eignen, die EU-weit aktiv sein wollen. Sie soll sämtliche nationale Regelungen ablösen und dürfte damit auf erheblichen Widerstand stoßen.
Da es bereits rund 40.000 Limited-Gründungen in Deutschland gibt, war es also höchste Zeit, den Wirtschaftsstandort Deutschland auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht attraktiver zu gestalten. Das soll auch dadurch erreicht werden, dass der Verwaltungssitz der dt. GmbH nicht mehr am Registerort, sondern künftig auch im Ausland liegen kann.
mehr,
auch zur "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
im heavy-newsletter Nr. 41 vom 27.6.08
Im Juni wurde die Version 3.0 des Internet-Browsers Mozilla Firefox veröffentlicht. Der Firefox ist das Produkt eines gemeinnützigen Open Source-Netzwerks und ist in vielerlei Hinsicht einigen kommerziellen Browsern überlegen. In der neuen Version gibt es wesentliche Verbesserungen der Geschwindigkeit und Sicherheit. Die Darstellung moderner Webseiten wird dadurch erheblich verbessert. Die neue Version (7MB) installiert sich automatisch über die alte Version drüber. Link zum kostenlosen Download
26.6.08
21.11.08
Das Urteil des BUNDESFINANZHOFs vom 24.1.2008, V R 3/05 klärt die USt-Befreiung für Ballett- udn Tanzschulen.
Im Urteil heißt es
u.a.:
"Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass
eine Einrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß
vorbereitet, ist ein Indiz dafür, dass Leistungen, die tatsächlich
dem Anforderungsprofil der Bescheinigung entsprechen, nicht den Charakter
einer bloßen Freizeitgestaltung haben."
"So sind Kurse, die von ihrer Zielsetzung auf reine Freizeitgestaltung gerichtet sind, ausgeschlossen [von der Umsatzsteuerbefreiung]. Darunter fallen zum Beispiel Kurse, die sich an Eltern von Schülern richten, um die Wartezeit während des Unterrichts der Kinder sinnvoll zu nutzen, Kurse für Senioren oder allgemein am Tanz interessierte Menschen.
Kurse hingegen, die es einem Teilnehmer ermöglichen, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung schließlich beruflich zu nutzen, fallen unter die Steuerbefreiung auch dann, wenn von dieser Möglichkeit nur wenige Teilnehmer Gebrauch machen."
Copyright, sofern nicht anders angegeben, Stefan Kuntz, 17.2.2009