Künstlerberatung Stefan Kuntz

Tipps / Fundgrube

Für die Richtigkeit der Informationen kann ich leider keine Gewähr übernehmen, jedoch bemühe ich mich natürlich um korrekte Angaben.

Stand: 27.7.2010


Die Tipps im einzelnen -

die neuesten oben, die alten unten,
ohne Systematik


Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird weitergeführt

Der Bundestag hat der Verlängerung der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung zugestimmt. Damit kann das von der Bundesregierung vorgelegte "Beschäftigungschancengesetz" in Kraft treten. In Zukunft wird es folgende Änderungen geben: sie heißt jetzt „Pflichtversicherung auf Antrag“, der Beitrag steigt bei gleichem ALG auf das Vierfache, Existenzgründer zahlen die Hälfte; es gibt zwar neue Kündigungsfristen, die einfachste Möglichkeit, die Versicherung zu beenden bleibt aber, die Beiträge 3 Monate nicht zu zahlen.

27.7.2010
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Freibeträge steuer- und sozialversicherungsfrei

Aufwandsentschädigungen (besser: die Ehrenamtspauschale bis 500 €) und die Übungsleiterhonorare bis 2100 € (sofern steuerfrei) zählen NICHT zum für die KSK relevanten Einkommen (sie sind überhaupt sozialversicherungsbeitragsfrei!), siehe http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Erlaeuterungen_zum_Begriff_des_AE.pdf

 

Einnahmen über diesen Grenzen werden als Einkommen aus anderer, möglicherweise nicht-künstlerischer/-publizistischer Tätigkeit gewertet und können – wenn sie über 4800 €/Jahr liegen – zum Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK führen. Aber nur der übersteigende Betrag muss versteuert und versichert werden!

 

Wenn du also im Jahr z.B.

  • 700 € Aufwandsentschädigung als Stadtrat bekommst, sind 200 € anzurechnen,
  • wenn du außerdem 2500 € als Kursleiter bekommst, sind 400 anzurechnen
  • wenn du außerdem z.B. als Landwirt 4201 € Gewinn machst,

bist du über der Grenze und kannst nicht mehr kranken- und pflegeversichert werden über die KSK.

 

Außerdem sind folgende Freibeträge möglicherweise zu berücksichtigen:

  1. Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG)
  2. sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG), gesetzliche Freigrenze in Höhe von 256 Euro im Jahr
  3. zusätzlich 2.100 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung (z.B. für Feuerwehrleute) aus öffentlichen Kassen steuerfrei nach § 3 Nr. 12 EStG
  4. Der Ersatz von Aufwendungen (z. B. Reisekostenersatz, d. h. Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwendungen) kann zusätzlich zur Ehrenamtspauschale steuerfrei bezahlt werden, wenn die Aufwendungen entsprechend nachgewiesen werden.

27.7.2010
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Beratungsprogramm Wirtschaft

Gründungswillige können von der IGP (IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft) einen Zuschuss von maximal 80 % = 1600 € (aus ALG II heraus) oder maximal 50 % = 1600 € (aus ALG I oder Beschäftigung heraus) für eine viertägige Beratung erhalten. Mehr bei der LGH. Der Online-Antrag muss bei einem der Regionalpartner gestellt werden. Stefan Kuntz ist als Berater bei der IGP / LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks) gelistet.

Damit steht das Programm in Konkurrenz zu dem Programm Gründercoaching Deutschland der kfw: maximal 7,5 Tage, maximal 80 % = 3600 € für Gründer und junge Unternehmen aus dem ALG I, für andere 50 bis 75 % = max 4500 €. Auch hier ist Stefan Kuntz als Berater zu haben.

27.7.2010
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Infopost-Änderungen

Umsatzsteuer auf folgende Produkte der Deutschen Post ab 1.7. mit 19 % MWSt. mehr http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1021693

Umsatzsteuer nur für

Büchersendungen, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften (über 2 kg), Nachnahmesendungen, "Pressesendung", „Postvertriebsstück" sowie

"Infopost", http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1016002_1021862

Die Nettoentgelte für die INFOPOST National bleiben unverändert, es wird lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 19% berechnet und auf die Nettoentgelte addiert.

Die Rücksendung von INFOPOST National aufgrund einer Vorausverfügung ist nicht mehr möglich. Die Rücksendung von INFOPOST National ist nur noch im Rahmen von PREMIUMADRESS möglich. Es muss Datamatrixcode „Label PREMIUMADRESS “ verwandt werden. Informationen unter www.premiumadress.de Premiumadress kostet zwischen 0.22 und 1.12 € je Adresse, sofern die Korrekturen runtergeladen werden.

Seit dem 01.07.2010 unterliegt auch die Rücksendung von INFOPOST National der Umsatzsteuer.

Das Entgelt PREMIUMADRESS „Rücksendung INFOBRIEF“ bleibt dagegen umsatzsteuerfrei, weil das Basisprodukt INFOBRIEF umsatzsteuerfrei bleibt.

Bei Briefen und Postkarten sind jetzt nur noch folgende Vorausverfügungen möglich

„Nicht nachsenden!“ und/oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“ Die Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen, z.B. Briefe, Postkarten, Büchersendungen, Warensendungen usw. (außer Infopost/Infobrief) erfolgt weiterhin kostenlos, mit einem entsprechenden Unzustellbarkeitsvermerk auf der Sendung, auch ohne eine entsprechende Vorausverfügung.

5.7.2010

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Umsatzsteuergrenze netto oder brutto?

Die Umsatzsteuergrenze von 17.500 € gilt für den Netto-Umsatz für Leute, die bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren. Nur für bisher (im letzten Jahr) umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die jetzt (in diesem Jahr) zur Kleinunternehmerregelung wechseln wollen, gilt die Grenze als Brutto-Wert (Umsätze inklusive Mehrwertsteuer!), also z.B. 16.355,14 € plus 7 % MWSt = 17.500 €

5.7.2010

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dicke Mails vermeiden

Mein letzter Newsletter war ja recht fett: 535 KB. Das ist ja den Lesern mit einer Glasfaser-Verbindung und einem neuen Rechner egal. Andere haben gestöhnt. Mit Hilfe von netten Lesern habe ich die Ursache herausbekommen: Office speichert jede Menge Zusatzinformationen mit dem Text. Bei dem Kopieren aus Word in den Newsletter wird das alles mit übertragen. Abhilfe: Vor dem Übertragen Word-Text speichern als "Website (gefiltert)". Dann geht ein Fenster auf mit der Frage, ob frau auf "Office-spezifische Tags" verzichten will. Auf jeden Fall!
Die HTML-Seite dann mit einem Browser öffnen und daraus mit Copy & Paste übertragen.
Ein weiterer Tipp zum Vermeiden fetter Mails:
PDF-Dokumente, Scans und Bilder in geringer Auflösung (75 dpi) und Größe (7x13 cm) abspeichern und dann erst an die eMail hängen.

5.7.2010

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Müssen Rechnungen unterschrieben werden?

Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden. Gewarnt wird deshalb davor, weil Betrüger einen "Betrag dankend erhalten"-Stempel über deine Unterschrift setzen könnten. Schon hat er eine Quittung und du bist dein Geld los. Wer aber freundlich und höflich sein will, kann z.B. auf einer gesonderten Karte schreiben „Danke für den Auftrag. … Beiliegend erhalten Sie die Rechnung … Mit freundlichen Grüßen“ und das mit seiner Unterschrift versehen.

5.7.2010

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Synchronsprecher kurzfristig = selbständig

 

Für Synchronsprecher gilt eine eigentlich unlogische Sonderregelung der KSK: Eine kurzfristige Beschäftigung wird als selbständige Tätigkeit eingestuft (und damit versicherbar über die KSK), wenn bis zu 50 Einsatztage in 12 Monaten oder bis zu 3 zusammenhängende Einsatztage pro Auftrag, keine Rahmenvereinbarung, häufig wechselnde Auftraggeber.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Info_Sprecher.pdf

5.7.2010

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Dienstleister müssen seit 17.5.2010 Informationspflichten erfüllen

Die neue "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV S. 7 ff) der Bundesregierung ist in Kraft. Sie wurde auf der Basis einer EU-Richtlinie von 2006 erlassen. Hier die reduzierten aber immer noch üppigen Informationen für den Bereich der Adressaten dieses Newsletters, also Künstlerinnen und Publizisten. Sie gilt egal, ob man freiberuflich, gewerblich oder gemeinnützig arbeitet, auch für alle Freiberufler, auch für alle Künstlerinnen (das sind auch Dienstleisterinnen!). Nicht angewandt werden muss die Richtlinie von Dienstleistern im ausstrahlungsfähigen, audiovisuellen Bereich und im Bereich der elektronischen Kommunikation.

Vor Abschluss eines Vertrages oder der Erbringung einer Leistung müssen vom Dienstleister zunächst elf Informationen dem Kunden übermittelt werden:

„1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,

2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift; sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungs-empfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,

3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,

5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,

7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,

8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,

9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,

10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,

11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.“

Es erscheint sinnvoll, diese Informationen, die ja weitgehend mit den Anforderungen an das Impressum einer Website nach dem Telemediengesetz übereinstimmen, auf einer Website vorzuhalten, und jedem potentiellen Kunden vor Abschluss des Geschäftes (also z.B. mit einem Angebot) einen Link zu dieser Website mitzuteilen, diese Website aber nicht über einen Button einsehbar zu machen, um nicht Aktivitäten von Abmahnanwälten heraufzubeschwören (eine Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet).

Auch die folgenden Informationen lassen sich der Einfachheit halber auf die Website packen, müssen aber eigentlich nur auf Anfrage von der Dienstleisterin auch noch mitgeteilt werden:

„2. Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden,

3. die Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat, die Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können und die Sprachen, in der diese vorliegen, und

4. falls er sich einem Verhaltenskodex unterworfen hat oder einer Vereinigung angehört, der oder die ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorsieht, Angaben zu diesem, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine Voraussetzungen.“


„Der Dienstleistungserbringer muss dem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:

1. sofern er den Preis für die Dienstleistung im Vorhinein festgelegt hat, diesen Preis in der in § 2 Absatz 2 festgelegten Form,

2. sofern er den Preis der Dienstleistung nicht im Vorhinein festgelegt hat, auf Anfrage den Preis der Dienstleistung oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, entweder die näheren Einzelheiten der Berechnung, anhand derer der Dienstleistungsempfänger die Höhe des Preises leicht errechnen kann, oder einen Kostenvoranschlag.“

Beispiel oder Beispiel


4.6.2010

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Gewerbesteuer für Freie Berufe von GRÜNEN gefordert

Der Bundestag hat am 21.05.2010 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gewerbesteuer stabilisieren – nicht abschaffen“ (BT-Drucks. 17/1764) sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen (BT-Drucks 17/1744) an die Ausschüsse verwiesen. Nach den Plänen der Grünen soll die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickelt werden, die auch von allen Freiberuflern gezahlt werden soll.


4.6.2010 

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Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit für Selbständige

Die Bundesregierung hat am 23.4. einen Entwurf für Beschäftigungschancengesetz vorgelegt, das die zum Jahresende auslaufende Regelung ersetzt: Die Leistungen bleiben gleich, der Beitrag steigt allmählich auf das Vierfache, maximal auf 76,65 €. Aber zunächst muss der Entwurf auch Gesetz werden und da kann sich noch einiges ändern. In Zukunft soll das Ganze "Pflichtversicherung auf Antrag" heißen.

4.6.2010

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Autoren sollten eigene Internet-Texte melden

Wer eigene im Internet veröffentlichte Texte noch nicht bei der VG Wort angemeldet hat, sollte das nachholen und in seine Website Zählmarken einbauen.

Wenn die eingebauten Zählmarken den Mindestzugriff erreicht haben, bekommt frau von der VG Wort eine Mail. Dann sollten eigene im Internet veröffentlichte Texte bis 1.9. gemeldet werden, um eine Tantieme zu erhalten. Die nötigen Codes findet frau unter „Zählmarkenübersicht“ in ihrem persönlichen Bereich des VG-Wort-Meldesystems.

4.6.2010

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Neue Steuerbestimmungen

Neue ELENA-Übermittlungs-Daten ab 1. Juli 2010 (nach § 95 ff SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung): Der Daten-baustein zur Kündigung/Entlassung ist zwingend ab Juli 2010 zu melden

 

Ab 1. November 2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie bisher mit der eTin.

 

Die Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen oder Dreiecksgeschäften muss ab 1. Juli monatlich übermittelt werden.


4.6.2010

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Förderung für freiwilliges kulturelles Jahr

Eine Sonderregelung in Form einer Erhöhung der Förderpauschale konnte die drohenden Einschnitte in das Platzangebot des FSJ Kultur abwenden. Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer aus Mitteln des Bundesamts für Zivildienst (BAZ) sollte gestrichen werden. Die Förderung wird, analog zum Freiwilligen Ökologischen Jahr, auf 153 Euro pro Platz und Monat angehoben, und auf bundesweit 1.100 Plätze im Trägerverbund des FSJ Kultur ausgedehnt. Im FSJ Kultur, in dem etwa 1/4 der Plätze mit Kriegsdienstverweigerern besetzt ist, wurde bisher jeder Platz monatlich mit 421,50 Euro gefördert. Das FSJ Kultur richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht. Bewerbungsschluss für interessierte Jugendliche ist jeweils der 31. März.


4.6.2010

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Demo- bzw. Auftrittsvideos GEMA-frei veröffentlichen bei memo-media

Die Verhandlungen der GEMA mit YouTube über Musik im Netz wurden vorerst abgebrochen. Bei memo-media dagegen ist die GEMA-Frage geklärt - memo-media und die GEMA haben einen Vertrag erarbeitet, mit dem es möglich ist, dass Künstler, Dienstleister und Agenturen ihre Demo- bzw. Auftrittsvideos auf memo-media.de präsentieren können, ohne dass der einzelne Anbieter GEMA-melde- und -abgabepflichtig ist. Inhaber eines Anbieterprofils können memo-media bis zu drei Videos bis zu einer Spieldauer von 3 Minuten senden und memo-media stellt diese für Sie online. http://www.memo-media.de

4.6.2010
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Rentenbeiträge für Tanzpädagoginnen rückwirkend

Wenn Tanzpädagoginnen von der KSK abgelehnt werden und sie sich nicht wehren, meldet sich nach kurzer Zeit die DRV und fordert von der als selbständige Lehrerin eingestuften Tanzpädagogin, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat, rückwirkend für fünf Jahre Rentenversicherungspflichtbeiträge in Höhe von zunächst einmal fast 37.000 €, das kann der Ruin sein. Bei einem Jahreseinkommen von ca. 10.000 € lässt sich die Forderung auf ca. 10.000 € reduzieren. Aufpassen!


4.6.2010

 

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GEMA und Ballett

Tanzstudios brauchen neuerdings eine Umsatzsteuer-befreiung nach § 4, Nr. 21 a)bb), um auch weiterhin den GEMA-Tarif WR-T-BAL für die gespielten Tonträger während des Tanzunterrichts beanspruchen zu dürfen. Dazu müssen die Tanzstudios künstlerisch-pädagogischen Tanzunter-richt, der der Berufsvorbereitung oder der –Fortbildung dient, anbieten. Auch der Tarif WR-T-BAL ist rückwirkend zum 1.1.2010 geringfügig angestiegen – nur die Stufe 1 gilt jetzt nicht mehr für bis zu 75 Schüler, sondern nur noch für bis zu 50 Schüler. Das lässt viele Tanzstudios gleich in die nächste Stufe rutschen, die gleich doppelt so teuer ist. Dieser Tarif wird noch weiter kräftig steigen, sobald die GVL ihre Forderung auf Anhebung ihres bisher 20 %-Aufschlags durchgesetzt hat. Kann ein Tanzstudio die Umsatzsteuerbefreiung nicht erhalten oder nicht für alle Kurse, so werden die USt-befreiten Kurse von der GEMA nach Tarif WR-KS abgerechnet, der wesentlich teurer ist. Beispiel: nach WR-T-BAL bis zu 400 Schüler monatlich, bis 31 € monatlich = 720,20 € Jahresbeitrag + 20 % GVL + 7 % MWSt (-20 % Gesamtvertragsnachlass). Nach WR-KS z.B. 300 Schüler x 29 € Monatsbeitrag x 3,75 % x 12 Monate = 3915 € Jahresbeitrag + 20 % GVL + 7 % MWSt (-20 % Gesamtvertragsnachlass), also mehr als das Fünffache!

Wie rechnet die GEMA eigentlich ab, wenn auch nicht-GEMA-pflichtige Musik benutzt wird (live oder auf Tonträgern)? Gibt’s da einen Rabatt?

Die Alternative ist, grundsätzlich nur GEMA-freie Musik zu benutzen, entweder die, die im Handel erhältlich ist, oder aber (vielleicht auch gemeinsam?) einen Komponisten und Musiker zu beauftragen, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, und deshalb extra für Tanzstudios GEMA-freie Musik produzieren können.

4.6.2010

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Umsatzsteuerbefreiung für Mitwirkende

Ein Orchester kann für die von ihm engagierten, auftretenden Musiker die Umsatzsteuerbefreiung beantragen, wenn es selbst die Voraussetzungen dafür erfüllt (§ 4, Nr. 20 UStG). Die Befreiung gilt auch ohne Antrag automatisch für sämtliche Auftritte des Künstlers im Rahmen sämtlicher Veranstaltungen des USt-befreiten Auftraggebers, führt aber nicht dazu, dass der Künstler auch USt-befreit wäre für andere Tätigkeiten, die mit den Veranstaltungen des Auftraggebers nichts zu tun haben. Dies wurde jetzt bestätigt durch das BFH-Urteil Az. V R 28108 vom 18.2.2010 (veröffentlicht 19.4.2010).

4.6.2010
 

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Finanzielle Probleme für Kultureinrichtungen müssen durch Bundesmittel gedeckt werden

Die Landtagsgrünen (Niedersachsen, RB) haben die Landesregierung aufgefordert, sich im Interesse der Kulturschaffenden und Kommunen dafür einzusetzen, dass die durch die Versteigerung von Funkfrequenzen durch den Bund entstehenden finanziellen Probleme ausgeglichen werden. Theater, Kultureinrichtungen, Stadthallen und andere Nutzer müssten ihre Anlagen ersetzen, um auf neuen Frequenzen senden zu können. Die Einrichtungen seien nicht in der Lage, diesen Aufwand aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zwar habe die Bundesregierung für die Umrüstung der Anlagen auf andere Frequenzen finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt, versuche jetzt jedoch die Zusagen zu unterlaufen, indem zum Beispiel Abschreibungsfristen von drei Jahren gefordert würden. "Tatsächlich nutzen die Kultureinrichtungen die drahtlosen Anlagen jedoch 10 – 12 Jahre" sagen die Grünen. "Allein für das Staatsschauspiel Hannover belaufen sich die erforderlichen Investitionen auf eine Summe von 300.000 bis 500.000 Euro. Am Ende bleibt das Land, bzw. die Kommunen auf den Kosten der Digitalen Dividende sitzen".

 

4.6.2010

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Funkfrequenzen Eurer Mikrofone enden 2015

Kurz um: Euer Finanzminister hat die Frequenzen auf denen Eure Mikrofone senden an die Mobilfunkbetreiber Telekom, O2 und E-plus für 4,2 Milliarden versteigert.

Der Vorteil: Ihr könnt bald auch auf dem Lande feine Filmchen schnell aufs I-Phon laden. Noch ein Vorteil: Es wird bald eine Menge Funkmikrofone für kleines Geld bei EBay geben.

Nachteil: Diese Funkmikrofone dürfen nur noch bis 2015 genutzt werden.

 

Aber mal der Reihe nach. Unsere Mikrofone laufen im Frequenzbereich 790- 865 Mhz. Auch In Ear Sender. Dieser Bereich wird für Funkmikrofone ab 2015 teilweise geschlossen. Bis dahin könnt Ihr Eure Funken verwenden und mit Glück könnt Ihr Euer Konzert wie gewohnt absolvieren. Ab sofort aber wird hier Zug um Zug der Mobilfunk fürs Internet installiert, was zur Folge hat, dass der Betrieb immer häufiger mit Störsignalen überlagert wird. Das ist regional verschieden und die Möglichkeit auf störfreie Frequenzen innerhalb des Frequenzbandes umzustellen geben bei professionellen Anlagen noch ein wenig Freiraum.

Also der anmelde- und gebührenfreie Bereich von 790-862 Mhz ist bis zum 31. Dez. 2015 nutzbar wird aber zunehmend mit Störungen durch das drahtlose Internet belegt sein.

Die s.g. Garagentorfrequenzen (863-865 MHz)werden weiterhin frei nutzbar sein da es sich um einen "deregulierten" Bereich handelt. Das macht für den professionellen Bereich wenig Sinn, da hier nur 2-3 Funkstrecken parallel betrieben werden können. Auch der Bereich 1,8-2,4 GHz kann einen Alternative sein, reicht aber für den professionellen Einsatz in der Übertragungsqualität nicht aus.

 

Nach diesen Fakten zeigt sich die Notwendigkeit des Umsiedelns auf neue Frequenzen. Vorgesehen sind von der Bundesnetzagentur die Frequenzen 710-790 Mhz. Diese sind durch das D und B Band Eurer Anlagen nicht zu erreichen.

Diese Frequenzen sind dann nicht mehr kostenlos. Ein Antrag zu Nutzung kostet einmalig 130 €, ist aber unabhängig von der Anzahl der Sendestrecken. Pro Sender müssen wir eine Gebühr von jährlich z.Zt. 9 € berappen. (Also wird ein Antrag zur Nutzung des Frequenzbereiches gestellt und zusätzlich je Mikrofon eine Frequenznutzungsgebühr mit der Anmeldung aller im Preset des Senders möglichen Frequenzen.

Problem: Die Bewilligung gilt für einen fixen Nutzungsort. Im Tourneebetrieb müsste das eigentlich jeweils angemeldet werden. Eigentlich, denn in früheren Zeiten hat sich da kaum jemand drum geschert. Übrigens bestand diese Anmeldepflicht vor Jahren auch schon und nur professionelle Veranstalter haben sich darum geschert. Das ist auch der Grund, warum die Bundesregierung von recht wenigen Funkmikrofonen ausgeht, da sie nur die offiziell angemeldeten Strecken gezählt hat.

 

Alle namhaften Hersteller der Funkmikrofone von AKG über Beyerdynamic bis Shure und Sennheiser, sind etwas kleinlaut, da Sie ja noch auf der Messe2010 mit vollen Containern die Anlagen im jetzigen Frequenzbereich angepriesen und verkauft haben obwohl sie wussten dass diese endlich sind. Diesbezügliche Foren und Informationsveranstaltungen wurden aber eh nur von wenigen Profis besucht.

Nun aber keine Panik. Ich gehe folgendermaßen vor: Ich verwende meine Anlagen wie gewohnt weiter. Falls ich Störungen erwische schalte ich erst mal auf andere Frequenzen innerhalb der Presets oder durchs "tuning". Falls die Sache nicht mehr praktikabel ist sehe ich folgende Möglichkeiten:

Die Hersteller hochwertiger Anlagen bieten an, diese umzurüsten (umzuquarzen). Nach Recherche kostet das etwa 350,-€ je Sender/Empfänger. Macht also bei einer EW 500 mit Kondensatorkapsel durchaus Sinn. (Ich vermute aber hier eine Preissteigerung, da die Hersteller kein echtes wirtschaftliches Interesse haben. Vielleich entwickelt sich aber ein entsprechender freier Markt fürs "umquarzen") Sicher lassen sich die Anbieter auch so was wie Abwrackprämie oder ähnliches einfallen um Ihre neuen Produkte zu verkaufen.

Wer sich aktuell etwas Neues anschaffen will, der sollte selbstredend auf die Frequenzen achten. Bei Sennheiser ist das das C-Band.

Noch Fragen ? Gerne ! Gerd Mikol  consultingaudio@t-online.de

 

8.6.2010

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ENDE

Copyright, sofern nicht anders angegeben, Stefan Kuntz, 16.7.2010