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Tipps bis Dezember 2011
SPECIAL: Unruhe bei Riester-Sparern:
Was beim „Riestern“ wirklich rauskommt Das ist aber nur ein Aspekt, auf den Skeptiker verweisen. Die DIW-Kritik an der RiesterRente zielt hautpsächlich auf einen anderen Punkt ab: Für viele Riester-Sparer besteht die Gefahr, dass sie die Auszahlung ihres eingezahlten Kapitals und der erhaltenen staatlichen Zulagen überhaupt nicht erleben, weil sie nicht alt genug werden. Jede Rentenversicherung, egal ob mit einem Riester-Vertrag oder ohne staatliche Förderung, ja sogar die „normale“ Einzahlung in die Rentenversicherung, ist immer auch immer ein Spekulieren auf ein langes Leben. Die Einzahlungen rentieren sich um so mehr, je länger man lebt, denn eine Rente wird lebenslang gezahlt. => zum Themenüberblick Wochengagen steigen um 35 € ab Juli 2012 und 10 € plus 2 % ab Januar 2013, Laufzeit 2 Jahre. Gagentabelle für Film- und Fernsehschaffende 2012-2013 => zum Themenüberblick => zum Themenüberblick => zum Themenüberblick => zum Themenüberblick => zum Themenüberblick Weniger Bürokratie für sehr kleine GbR’sNoch eine Sonderregelung in der Grauzone für sehr kleine GbR’s, die selten gemeinsam auftreten: Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Ensemble (aber nicht EINEM der Künstler! sondern allen!) vereinbart, dass der Veranstalter den jeweiligen Honoraranteil direkt an die Künstler auszahlt, entweder bar oder besser mit Überweisung. Dadurch erspart sich die GbR eine EÜR und der „Geschäftsführer“ des Ensembles wird nicht KSK-Abgabe-pflichtig. => zum Themenüberblick Sogar Betrieb einer Kita – kein IdealvereinWieder hat das Kammergericht Berlin Anfang 2011 zugeschlagen: einem neugegründeten Kita-Verein wurde der Eintrag ins Vereinsregister verwehrt, weil er entgeltlich au Dauer planmäßig Leistungen an Dritte erbringen wolle. Siehe auch mein Special: „Gründung von Vereinen immer schwieriger“ vom 20.6.2011, wo es um einen berliner Verein für ein Filmfestival ging. Man sollte in solchen Fällen über die Rechtsform gGmbH nachdenken, vor dem Eintrag ins VR wenigstens eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom FA abholen und sich beraten lassen.=> zum Themenüberblick Ein Fahrer wurde von seinem Arbeitgeber gedrängt, weiterhin nicht als Angestellter sondern zum Schein als Selbständiger die Touren zu fahren und dafür auch noch Gründungszuschuss zu kassieren. Der Fahrer wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Beihilfe zu einer Straftat und Betrug verurteilt. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren nach § 266a StGB wegen „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“, was mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. 17.11.2011 => zum Themenüberblick |
| zuletzt aktualisiert: 05.01.2012 | |
Die Bildungsprämie geht in die 2. FörderphaseDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige mit jetzt bis zu 500 EUro. Mehr http://kuenstlerrat.de/tipps_b.htm#praemie
Gelegentlich taucht die Frage auf, ob man sich vertreten lassen kann.
Im Sozialversicherungsrecht
geht es dabei um die Frage, ob man Selbständiger ist
oder Arbeitnehmer.
Anders im Steuerrecht...
Im
Zivilrecht, Vertragsrecht...
Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel
ist, steht er auf einer extra-Seite -
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Der Satz der Künstlersozialabgabe bleibt auch für das Jahr 2012 unverändert bei 3,9 Prozent.
1.
Rechtzeitig vor dem 1. Dezember antworten
2.
Für die Schätzung am besten im letzten
Steuerbescheid in der Rubrik "Einkünfte aus
selbstständiger Arbeit" nachschauen und den dort
enthaltenen Wert (also z.B. 7.337 €) genauso in das
KSK-Formular eintragen - nicht zu verwechseln mit
dem Wert "zu versteuerndes Einkommen". Der Wert
"Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" ist identisch
mit dem Gewinn, dem Überschuss der beruflich
bedingten Einnahmen über die beruflich bedingten
Ausgaben. Es wirkt zwar etwas absurd, einen Wert aus
der Vergangenheit heranzuziehen für die Schätzung
der Zukunft, aber mathematisch voll korrekt! Man
kann jederzeit seine Schätzung korrigieren, aber
viel Sinn macht das nicht, wenn man obiges System
anwendet.
3. Hat sich das
Tätigkeitsfeld geändert, bitte Vorsicht.
Möglicherweise wird eine bürokratische Lawine
losgetreten. Bitte beraten lassen.
4.
Berufsanfänger haben möglicherweise keinen
Einkommenssteuerbescheid und müssen deshalb
tatsächlich überlegen, was verdiene ich im nächsten
Jahr. Berufsanfänger können theoretisch auch weniger
als 3.901 € schätzen, es macht aber keinen Sinn,
weil sie dadurch keine Beiträge sparen – die
berechnen sich mindestens von 3.901 €.
5.
Wer sich verschätzt, muss weder nachzahlen noch
kriegt er was zurück. Änderungen immer nur für die
Zukunft.
6. Wer nicht mehr
Berufsanfänger ist und mehr als 3.900 € schätzt,
aber tatsächlich dauerhaft über Jahre weniger
verdient, wird bei einer Überprüfung aus der KSK
geschmissen und außerdem mit einem Bußgeld von bis
zu 5.000 € bedroht und vielleicht auch nicht nur
bedroht. Zweimal darf frau weniger verdienen als
3.901 €.
7. Wer immer dasselbe
schätzt, riskiert eine Überprüfung. Wer glatte
Summen schätzt, auch. Wer seine Schätzung dem
durchschnittlichen Einkommen der KSK-Künstler
annähert, vermeidet sie.
8. Wer
über Jahre viel weniger schätzt als er tatsächlich
laut Steuerbescheid verdient, wird bei einer
Überprüfung mindestens heftig beschimpft, mit
Bußgeld (siehe oben) bedroht, und auf ein
realistisches Einkommensniveau für seine
Beitragszahlung angehoben. Abweichungen von z.B.
1.000 bis 3.000 € in einem Jahr dürften bei einem
durchschnittlichen Jahreseinkommen von z.B. 11.000 €
nicht als krasse Abweichung interpretiert werden.
Das sieht ganz anders aus, wenn jemand permanent
zwischen 40.000 und 50.000 € verdient, aber nur
7.000 € angibt. Wer schon mal aufgeflogen ist,
dürfte bei einer neuerlichen Überprüfung kein Pardon
finden.
9. Wer überprüft wird,
sollte sich Rat holen, und schnell und rechtzeitig
und zerknirscht reagieren – und eine hoffentlich
gute Erklärung für krasse Abweichungen parat haben.
10. Wer in einer anderen
selbständigen (nicht-künstlerischen) Tätigkeit mehr
als 400 €/Monat Gewinn macht, kann nicht über die
KSK krankenversichert werden. Auch das wird bei der
Überprüfung abgefragt. Dann wird die KV teuer.
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.3.2011, B 3 KS 2/10 R
Alle Arbeitnehmer, die erstmalig eine Beschäftigung
aufnehmen, sollten dafür sorgen, dass beim Finanzamt die
richtigen Lohnsteuerdaten hinterlegt sind. Auch wichtig bei
Änderungen oder einer zweiten oder gar einen dritten
Beschäftigung. Das geht auch per ELSTER und die Daten heißen
natürlich ELStAM. Dem Arbeitgeber muss frau dann nur noch
das Geburtsdatum und die 11-stellige Steuer-identifikations-nummer
mitteilen.
In einfach gelagerten Fällen von
Urheberrechtsverstößen sollen laut UrhG die
Anwaltskosten für die erstmalige Abmahnung auf 100
Euro begrenzt werden. Aber diese Kostendeckelung
wird sehr selten angewandt. Ein Musiker hatte
kürzlich die Nase davon voll, dass seine Werbetexte
in Zeitungen, in einem Touristikbüro und bei einem
Kollegen auf der Website erschienen, um eben seinen
Konkurrenten zu bewerben. Die Abmahnkosten
(inklusive vielfältiger Recherche) seiner Anwältin
betrugen 775 € - ein freier Mitarbeiter einer
Zeitung hatte aus seinem Prospekt abgeschrieben. Auf
Schadenersatz etc. hat der Musiker dann verzichtet.
Hier sind einige Urteile über erlaubte Gebühren und
Strafen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html
http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2011/newsletter1-11/#schwerpunkt
LG Köln - Beschluss vom 29.07.2011 (Az.: 137 C 691/10)
LG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.2008 (Az.: 12 O 416/06)
LG Düsseldorf - Urteil vom 01.04.2009 (Az.: 12 O 277/08)
LG München I - Urteil vom 18.09.2008 (Az.: 7 O 8506/07)
LG Düsseldorf - Beschluss vom 25.02.2011 (Az.: 12 O 73/11)
LG Düsseldorf - Urteil vom 06.07.2011 (Az.: 12 O 256/10)
LG Frankfurt a.M. - Urteil vom 13.01.2011 (Az.: 2-03 O 340/10)
Freiberufler mit einem Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung müssen neben den Rundfunkgebühren für ihre herkömmlichen Fernseher und Radios keine zusätzlichen Abgaben für ihre internetfähigen Arbeitscomputer zahlen. Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.10). 30.8.11
Wer das doch getan hat, sollte die Geräte abmelden und eine Erstattung der gezahlten Gebühren verlangen, zum Beispiel mit dem bei der Verbraucherzentrale hinterlegten Musterbrief http://www.vz-nrw.de/mediabig/173871A.pdf 13.10.11
Ab 2013 wird die Geräteabgabe durch eine
Haushaltsabgabe ersetzt, die wahrscheinlich dazu
führen wird, dass Solo-Selbständige, die zu Hause
arbeiten, für ihren PKW zusätzlich eine
Drittel-Gebühr bezahlen müssen, auch wenn gar kein
Radio im PKW steckt.
30.8.2011
Zunächst etwas allgemeiner: Die medizinisch
notwendige Wiederherstellung nach Krankheit oder Unfall
bezahlt die Krankenkasse. Und eine private
Zusatzversicherung (z.B. eine private Unfallversicherung
oder eine Zusatzzahnversicherung (dazu mehr im "Survival
Kit") zahlt dann etwas extra. Bei einem Berufsunfall zahlt
von vorneherein und alles und auf höherem Niveau die
Berufsgenossenschaft
(dazu mehr im
"Survival Kit"), wenn frau denn dort versichert ist.
Wenn ein länger dauernder gesundheitlicher Schaden vorliegt,
bezahlt die Rentenver-sicherung „Rehabilitationsmaßnahmen“,
also Dinge, die dazu dienen, Dich wieder fit zu machen fürs
Geldverdienen. Eine mögliche Voraussetzung: Du warst in den
letzten 2 Jahren wenigstens 6 Monate pflichtversichert (dazu
mehr im "Survival Kit").
REHA-Maßnahmen können Prothesen sein, Kuren, Physiotherapie,
technische Hilfsmittel etc.. Was die Rentenversicherung mehr
als die Krankenkasse bezahlt und wobei sie sich richtig Mühe
gibt, hängt aber von deinem Beruf ab.
Für Künstler in
der darstellenden Kunst und in der Musik zahlt die
Rentenversicherung beispielsweise Zuschüsse für die
medizinisch eigentlich nicht notwendige
Keramikvollverblendung von Zahnersatz im sichtbaren Bereich,
wenn der Versicherte klar macht, dass sonst
das Publikum die Metallkonstruktion des Zahnersatzes
sieht und deshalb seine Berufsausübung zumindest teilweise
gefährdet ist.
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Der 3. Senat des
Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch die
in einem mittelbaren Zusammenhang mit der
publizistischen Tätigkeit stehenden Einnahmen aus
dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website
zum Arbeits-einkommen im Sinne des
Künstlersozial-versicherungs-gesetzes (KSVG) zählen.
Das Bundessozialgericht hat damit in letzter Instanz
die bisherige – von mehreren Sozialgerichten
bestätigte - Rechtsauffassung der
Künstlersozialkasse verworfen. Danach war nicht
als Publizist nach dem KSVG zu versichern, wer zwar
journalistisch, redaktionell, wortgestaltend
arbeitet, Einnahmen aber nicht als Gegenleistung für
die journalistischen Arbeiten erzielt, sondern
indirekt über Werbung. Wer in der Vergangenheit
einen ablehnenden Bescheid wegen einer „indirekten
Vermarktung“ von der Künstlersozialkasse erhalten
hat, sollte erneut den Fragebogen zur Prüfung der
Versicherungs-pflicht nach dem KSVG bei der KSK
einreichen.
(Urteil vom 21.7.2011, Aktenzeichen B 3 KS 5/10 R).
Einsparungen bei der Gründungsförderung vielleicht
ab November. Mit dem neuen "Gesetz zur Verbesserung der
Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" soll der
Rechtsanspruch auf Gründungsförderung (sofern die Gründung
aus einer Erwerbslosigkeit mit Arbeitslosen-geldanspruch
erfolgt) gestrichen werden und die Grundförderung von neun
auf sechs Monate verkürzt werden. Der Bundestag hat in 1.
Lesung zugestimmt, der Bundesrat hat abgelehnt. Weiter ab 5.
September im Ausschuss. siehe auch
http://kuenstlerrat.de/tipps_c.htm#kannlei
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9.8.2011
=>
zum Themenüberblick
Jetzt sind es weniger die Finanzämter, die bei
der Gründung von Vereinen Schwierigkeiten machen,
sondern immer häufiger die Vereinsregister. Sie
prüfen, ob nicht eine andere Rechtsform (z.B. die
GmbH für gewerbliche Betätigung) angebracht ist, um
eventuelle Gläubiger etc. zu schützen. So haben auch
Berufsverbände schlechte Karten.
Bei der
Gründung reicht es nicht, in die Satzung die für den
Erhalt der Gemeinnützigkeit (=Freistellung von der
Körperschaftssteuer) nötigen Passagen
reinzuschreiben (obwohl es schon ganz nützlich ist,
den vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheid bei der
Anmeldung im Vereinsregister mit einzureichen, auch
weil man dann Gebühren spart). Vor allem muss alles
vermieden werden, ....
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Die Yehudi-Menuhin-Stiftung Deutschland meldete im Januar 2011 Insolvenz an. Kaum zu glauben! Da denkt der Künstler, eine Stiftung ist eine Stiftung, weil sie ein Stiftungsvermögen hat, das ist eine seriöse Angelegenheit. Aber plötzlich bekommt er seit November 2010 kein Honorar mehr (das mit 60 € für 90 Min. sowieso sehr knapp war, auch angesichts der sehr knappen honorierten Zeit für Besprechungen). Also darf er sein außenstehendes Honorar von z.B. 3.700 € beim Insolvenzverwalter anmelden und warten und warten und warten und vielleicht irgendwann einen kleinen Teil erhalten.
Hintergrund ist ein Streit zwischen der Stiftung und der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Regierungspräsident wollte Fördergelder nicht freigeben, weil er Verwendungsnachweise über die Ausgaben der Stiftung nicht als prüffähig anerkannte....
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10.5.2011
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Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ist für alle ausübenden Künstler interessant, die Honorare von Medien (Film, Funk, Fernsehen, Hörbuch etc.) erhalten. Bisher erfolgte die Ausschüttung von Tantiemen über das Einreichen von Nachweisbogen erhaltener Honorare. Nun erfolgt sie ähnlich wie bei der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften über die Erfassung tatsächlicher Nutzungen von Werken, an denen der Künstler beteiligt war. Dazu muss man sich als alter GVL-er erst einmal registrieren bei www.artsys.gvl.de und das sollte man nicht vergessen, sonst gibt’s nämlich keine Kröten.
Nochmal zum Tarifstreit
in Hinblick auf die der GVL geschuldete angemessene
Vergütung, die gegenwärtig lediglich 20% des
GEMA-Tarifes beträgt (in anderen Tarifbereichen
beträgt das Verhältnis dagegen 1:1). Um hier die
GVL-Tarife an das GEMA-Niveau anzupassen, hat die
GVL zunächst die Tarife für Kurse und Ballett
gekündigt, um hier das GEMA-Niveau (also eine
Verfünffachung) durchzusetzen. Die Tarifstreitigkeit
liegt noch beim OLG München. Die Schiedsstelle hatte
eine Erhöhung um 50 Prozent auf dann 30 Prozent des
GEMA-Tarifes vorgeschlagen, was von beiden Parteien
nicht akzeptiert wurde. Die GVL geht davon aus, dass
rechtskräftige Entscheidungen noch etwa zwei Jahre
brauchen.
Im
GVL-Tarif für die Vervielfältigung und öffentliche
Wiedergabe erschienener Tonträger in Theatern
hängt die Gebühr für die öffentl. Wiedergabe von der
Gebühr für die Vervielfältigung ab. Der
Wiedergabetarif wird kalkulatorisch als zehn Prozent
des Vervielfältigungstarifs kassiert, auch wenn eine
Vervielfältigungsvergütung nicht anfallen sollte.
Genauso wird der GVL-Aufschlag auf den GEMA-Tarif
auch kassiert, wenn bei klassischer gemeinfreier
Musik keine GEMA-Gebühr anfällt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant, den Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger zur Kann-Leistung umzuwandeln und damit die Bewilligung dem Goodwill der Jobcenter zu überlassen.
10.5.2011
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1.3.2011
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien verabredet: Wer als Publizist oder Künstler Tantiemen aus Spanien erhält, soll für diese in Zukunft nur noch in Deutschland Steuern bezahlen müssen, ähnlich wie bei Lizenzgebühren aus den USA, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien oder Österreich. Mehr http://www.bundesfinanzministerium.de/ nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/ BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/ Staatenbezogene__Informationen/Spanien/ 004.html?__nnn=true oder http://www.bundesfinanzministerium.de/DE Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/ 2011/02/20110203__PM3.html?__nnn=true
1.3.2011
1.3.2011
1.3.2011
BMF-Schreiben zum
Steuerabzug gem. § 50a EStG bei Einkünften
beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen,
sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder
ähnlichen Darbietungen
BMF-Schreiben vom 25. November 2010 - IV C 3 - S
2303/09/10002
55 Seiten! - kurz
zusammengefasst könnte man sagen, dass das aktuelle
BMF-Schreiben im Wesentlichen technische Anpassungen
des bisher geltenden BMF-Schreibens vom 23. Januar
1996 (BStBl I S. 89) an die zwischenzeitlich
eingetretenen Rechtsänderungen enthält. Dabei
spielen die im Jahressteuergesetz 2009 enthaltenen
und hier bereits beschriebenen Regelungen zur
beschränkten Steuerpflicht eine sehr große Rolle.
Die bisherigen Umsatzsteuer-Richtlinien wurden durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ersetzt. Dieses opulente Werk ist gedacht für die Finanzämter, kann aber bei Detailfragen auch für den Einzelnen hilfreich sein. Das Ganze im Netz
3.12.2010
Der Bundestag hat nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes die steuerliche Anerkennung der Arbeitszimmerkosten neu geregelt, d.h. so geregelt, wie es bis 2007 war: Wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist (weniger als 50 % der verbrachten Arbeitszeit), können wieder bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn im Arbeitszimmer gearbeitet wird und dafür kein anderer Arbeitsplatz (zum Beispiel bei Auftraggebern) zur Verfügung steht. Wird aber mehr als 50 % der Arbeitszeit in dem Arbeitszimmer verbracht, können wie bisher auch höhere Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Berufsmusiker darf die Kosten für einen zum Einstudieren von Musikstücken genutzten Raum seiner eigenen Wohnung steuerlich unbeschränkt abziehen. Urteil 9. Senat des Finanzgerichts Köln vom 13. Oktober 2010 (Aktenzeichen 9 K 3882/09)
Der Senat widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch das Musikzimmer eines Berufsmusikers in dessen eigener Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer darstelle. Er stellte dabei entscheidend darauf ab, dass das Übungszimmer nicht vorwiegend für die Erledigung gedanklicher, schriftlicher, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeiten genutzt werde und in vielfacher Hinsicht eher einem Tonstudio als einem Arbeitszimmer im herkömmlichen Sinne ähnlich sei. Revision zugelassen.
3.12.2010
Bisher privat versicherte Selbstständige können auch beim Bezug von ALG II nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, auch dann nicht, wenn die Selbstständigkeit vor dem ALG-II-Bezug aufgegeben wurde und die private KV gekündigt hatte. Sozialgericht Dortmund, S 8 KR 494/10 ER
3.12.2010
Wer durch die Aufnahme in die KSK raus will aus der privaten und rein will in die gesetzliche, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht in der privaten KV. Er wird in der gesetzlichen aber erst ab dem 1. des Monats versichert, der auf den Monat folgt, in dem er von KSK die Aufnahmebestätigung erhalten hat. VORSICHT! In (mindestens) einem Fall hat die KSK die Aufnahme eines Publizisten so lange verzögert, dass er erst nach DREI Jahren eine Aufnahmebestätigung erhalten hat – erst danach konnte er aus der privaten raus. Wäre er in diesen 3 Jahren 55 alt geworden, hätte es gar nicht mehr geklappt!
3.12.2010
Wenn ihr auf Mails mit einer Autoreply-Funktion antworten wollt, dann programmiert sie doch bitte so, dass im BETREFF „Autoreply“ oder „Abwesenheitsnotiz“ oder „liege im Liegestuhl und hab keinen Bock“ steht oder so was. Das macht es zum Beispiel mir einfacher, die Leute herauszufinden, die mit „re:“ im Betreff wirklich inhaltlich antworten wollen auf meine Mail.
3.12.2010
Durch die digitale Übermittlung von Fotos per Mail oder die Download-Möglichkeiten auf einer Website, aber auch durch den Konkurrenzdruck („ich bin ja so froh, dass die Zeitung mich überhaupt mit einem Foto ankündigt!“) wird eine früher doch stärker übliche Sensibilität oft außer Acht gelassen. Also zur Erinnerung:
Auf jedes (Papier-)Foto gehört hinten drauf ein Aufkleber, (leicht herzustellen mit Adressetiketten), auf dem dann z.B. steht:
Alle Rechte bei: Name des Fotografen, Köln 2011. Urheberrechtlich geschützt als Werk im Sinne von § 2,1,5 des Urheberrechtsgesetzes. Gratis-ABDRUCK erlaubt NUR für die Vorankündigung im Innenteil und die aktuelle Berichterstattung über den abgebildeten Auftritt bei Nennung von Name des Künstlers und Fotografen. Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Urhebervermerkes wird ein Zuschlag von 100 % auf das Honorar, mindestens aber 40 € fällig. Speicherung nur für die Dauer der Produktion.
Es ist also kein gratis Abdruck z.B. auf der Titelseite erlaubt und das Foto darf auch nicht ins Archiv genommen werden (weil dort solche Einschränkungen später nicht mehr beachtet werden).
Im Downloadbereich einer Website für Pressefotos wie bei dem Versand per Mail ist ein Hinweis ähnlich wie auf dem Fotoaufkleber wichtig:
Nutzungsrechte erteilt an Tageszeitungen und Monatszeitschriften für die Vorankündigung im Innenteil und die aktuelle Berichterstattung über den abgebildeten Auftritt bei Nennung von Name des Künstlers und Fotografen.
3.12.2010
Urheber machen sich verstärkt Gedanken darüber, ob sie nicht wenigstens auf einen Teil ihrer Nutzungsrechte verzichten wollen und ihre Komposition, ihren Text, ihr Bild „gemeinfrei“ stellen sollen, für jeden zugänglich und nutzbar machen sollen, weil es ihnen eher um die Verbreitung ihrer Ideen, als um Geld geht, oder weil sie durch mehr gratis Verbreitung schneller berühmt und dann auch wirtschaftlich erfolgreicher werden. Eine Einführung findet sich auf: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Selbst Inhalte lizensieren: http://creativecommons.org/choose/
Und so sehen Beispiele aus für einen teilweise „freien“ Text auf Eurer Website:
Download eines Buchs von Antina Michels
Netlabels – Soziale Netze On- und Offline von Antina Michels steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz oder
Except where otherwise noted, content on this site is
licensed under a Creative Commons Attribution 3.0 License
3.12.2010
Im neuen Personalausweis kann ein Künstlername wieder eingetragen werden, mit diesem Namen kann dann auch rechtsgültig unterschrieben werden. Zur Anerkennung des Künstlernamens durch die Meldebehörde mehr im Survival Kit
3.12.2010
3.12.2010
3.12.2010
3.12.2010
3..12.2010
3..12.2010
SSPECIAL: Weiterhin freiwillige Berufsunfallversicherung über
die VBG? Die Gefahrenklassen in der VBG steigen wieder
heftig, aber hoffentlich vorerst zum letzten Mal.
Die
Gefahrenklassen haben sich in den letzten Jahren ständig
verändert und führten für den Kulturbereich zu
Beitragssteigerungen. Das soll jetzt erst mal zu Ende sein,
sagt die VBG.
Mindestbeitrag für freiwillig versicherte
Künstler ab 2010 ca. 461 €, ab 2011 ca. 538 € (sofern
der Beitragsfuß von 2009 weiterhin gilt). Angesichts dieser
drastischen Erhöhung, auf die wohl noch weitere folgen
auf Grund der Fusion der Berufsgenossenschaften (daraus
resultierende Belastung für die VBG 39%), muss jeder
überlegen, ob er sich nicht doch einer anderen,
preiswerteren Gefahrenklasse zuordnen kann, oder ob es für
ihn eine alternative Berufsunfallversicherung gibt
...
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19.10.2010
Office 2010 und andere Software als Spende an gemeinnützige Organisationen
IIm Rahmen ihrer Aktivitäten zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors stellen Microsoft, Cisco, SAP, Symantec, GiftWorks und Efficient Elements über 180 aktuelle Produkte als Spende an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung.
Gemeinnützige Organisationen die Interesse an einer Förderung haben, können sich auf www.stifter-helfen.de registrieren und den Freistellungsbescheid und andere Unterlagen per E-Mail oder als Fax einreichen. Im Anschluss überprüft das Stifter-helfen.de Team die Angaben und teilt den Organisationen den Status ihrer Förderberechtigung bei den verschiedenen Spenden-programmen mit. Im Anschluss können die Produktspenden über die Spendenplattform gegen eine Verwaltungsgebühr bezogen werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. für Office professional plus 2010 und Expression Studio 4 Ultimate zusammen 63,07 Euro.
19.10.2010
"Jes - Die Java-EÜR" ist das Nachfolgeprojekt von "OpenOffice.org EÜR". Für alle, die nur eine einfache Buchführung, eine sog. Einnahmenüberschussrechnung machen müssen, ist es möglicherweise geeignet. Voraussetzung ist Java. Unkomplizierte Buchführung zum Nulltarif - für Windows, Mac und Linux. http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/buchfuehrung-euer-jes.html
19.10.2010
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt für das Jahr 2011 bei 3,9 % der an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
19.10.2010
Die Bundesregierung hat die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken und ihr Arbeitsplatzpotenzial weiter auszuschöpfen. Darüber hinaus sollen die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstler verbessert werden. Auf der zugehörigen Internetseite http://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/ finden sich Informationen zu den Aktivitäten der Initiative, der Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Teilbranchen und den besonderen Beratungsangeboten für Kulturschaffende. Darüber hinaus bieten die Internetseiten detailliertes Hintergrundwissen für Gründer/innen und Selbständige (vor allem auch zu den Themen Finanzierung und Förderung) sowie multimediale und regelmäßig aktuelle Informationen für die Kultur- und Kreativszene an.
19.10.2010
Die Potentialberatung soll Unternehmen in NRW mit mindestens
einem Vollzeit-Beschäftigten dabei unterstützen,
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu
sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer
Beratungskompetenz sollen die Potentiale des Unternehmens
ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger
Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.
Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 15
Beratungstage, jedoch höchstens 500 € pro Beratungstag. Zu
beachten ist, dass für die Umsetzung der Förderung eine
Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die
Beratungsstellen vorausgesetzt wird. Auch Stefan Kuntz ist
für die Potentialberatung zugelassen. Nähere Informationen
erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle.
Mehr auf
Aber auch vergleichen mit kfw-Gründercoaching und Beratungsprogramm Wirtschaft!
19.10.2010
Phineo ist eine gemeinnützige finanziell gut ausgestattete Aktiengesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine Brücke zwischen Sozialen Investoren, also Spendern, und gemeinnützigen Organisationen zu schlagen. Phineo ist vor allem ein Versprechen an Soziale Investoren, zu prüfen, dass sie ihr Geld gut anlegen. Eine weitere Ökonomisierung, die mit dem Messen, Zählen und Wiegen Einzug hält und vermeintliche Objektivität verspricht, wird vielleicht den Gesellschaftern von Phineo helfen, für gemeinnützige Organisationen ist der Gewinn aber eher gering. # nach Olaf Zimmermann, Dt. Kulturrat
19.10.2010
Laut Dt. Kulturrat gibt es eine Grundsatzentscheidung der Spitzen der Regierungskoalition, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter (z.B. Bücher) erhalten bleiben soll.
3.12.10
Im September ist ein Forschungsgutachten „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“, für das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht worden. Die Gutachter schlagen für den Kulturbereich die vollständige Abschaffung der Umsatzsteuerermäßigungen vor. Sie unterstreichen zwar, dass die kulturellen Leistungen eine hohe Bedeutung haben und dass das Bundesverfassungs-gericht die Bundesrepublik Deutschland wiederholt als „Kulturstaat“ bezeichnet hat, sehen die Umsatzsteuerermäßigung aber als kein geeignetes Instrument der Kulturförderung an. - Die Politik hat inzwischen signalisiert, dass die Abschaffung für den Printbereich nicht greifen soll.
19.10.2010
Das Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 1 K 53/08 urteilte, dass Lesungen eines Kinderbuchautors so stark gestaltet sind, dass sie einer Theateraufführung vergleichbar sind, und deshalb nur mit 7 % USt zu versteuern sind.
19.10.2010
Abzugsteuer für ausländische Künstler in Österreich geklärt.
Eine "Konsultations-vereinbarung" vom 9./12. Juli 2010 sieht
vor:
Im jeweils anderen Land werden im Rahmen der
Einkommenssteuer besteuert:
· Auftritte von "Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstlern sowie Musikern ..."
· Zahlungen aus dem anderen Land für Vergütungen für das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte
· Entgelte für die Aufzeichnung oder Übertragung (auch Live-Übertragung) "von künstlerischen ... Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" oder deren Verwertung
Dagegen werden in dem Land, in dem der Künstler/Publizist
seinen Beruf ständig ausübt, "Vergütungen für die
Überlassung von Verwertungsrechten", versteuert.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Österreich
Die "Konsultationsvereinbarung" vom 9./12. Juli 2010
Die Bagatellgrenzen in Österreich wurden unabhängig davon
angehoben:
Keine Abzugsteuer wird einbehalten, wenn
ausländische Künstlerinnen
- maximal ein Honorar von Euro
440,- pro Veranstaltung
- maximal Euro 900,- vom selben
Veranstalter beziehen
- das jährliche Gesamthonorar in
Österreich Euro 2.000,- nicht übersteigt.
Alle drei
Kriterien müssen zutreffen!
19.10.2010
Betriebsprüfer des Finanzamtes schicken sehr gerne, wenn sie
auf eine kleine obskure Honorarquittung stoßen, eine
Kontrollmitteilung an das FA desjenigen, der quittiert hat:
Hat der die 20 Euro auch versteuert?“ Das tun auch –
zumindest in NRW – viele Kommunen und berufen sich dabei auf
eine Verordnung. Sie senden die Kontrollmitteilung an ihr
örtliches Finanzamt und den Künstlern eine Kopie. Ich würde
diese Kopie meiner Steuererklärung beilegen und darauf
vermerken "wurde gebucht". Möglicherweise bekommt frau einen
netten Brief von ihrem Finanzamt „Belegen Sie an Hand einer
Kopie Ihrer Aufzeichnungen, dass die 20 Euro vor 5 Jahren
auf Ihrer Einnahmeseite gebucht wurden ...“ Hosianna! Das
Pfuinanzschwein grüßt! Wer sich rächen will für diesen
Unsinn, kann ebenfalls eine Kontrollmitteilung schicken,
aber an die KSK "Ich habe im Oktober 2011 von der Stadt
Buxtehude 830 Euro an Honorar für meine künstlerische
Tätigkeit erhalten".
Aber: Rache ist Blutwurst.
19.10.2010
Auch öffentlich zugängliche Cafés, Teestuben, Cafeterien u.ä. in Jugendzentren oder soziokulturellen Zentren sind kein Zweckbetrieb, sondern ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. (Anwendungserlass zur Abgabenordnung/AEAO Nr. 2 zu § 68 Nr. 1)
19.10.2010
Wer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer in den Steuererklärungen seit 2007 noch nicht angegeben hat, obwohl ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, sollte diese Kosten beim Finanzamt schnell geltend machen und um eine – gegebenenfalls rückwirkende – Berücksich-tigung bitten. Bis zu 1250 € können Betriebsausgaben sein. Alle anderen brauchen nix tun. Sie berührt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2010 nicht. - Arbeitsmittel wie Büromöbel sind unbegrenzt absetzbar.
19.10.2010
Der Bundestag hat der Verlängerung der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung zugestimmt. Damit kann das von der Bundesregierung vorgelegte "Beschäftigungschancengesetz" in Kraft treten. In Zukunft wird es folgende Änderungen geben: sie heißt jetzt „Pflichtversicherung auf Antrag“, der Beitrag steigt bei gleichem ALG auf das Vierfache, Existenzgründer zahlen die Hälfte; es gibt zwar neue Kündigungsfristen, die einfachste Möglichkeit, die Versicherung zu beenden bleibt aber, die Beiträge 3 Monate nicht zu zahlen.
27.7.2010
=>
zum Themenüberblick
Aufwandsentschädigungen (besser: die Ehrenamtspauschale bis 500 €) und die Übungsleiterhonorare bis 2100 € (sofern steuerfrei) zählen NICHT zum für die KSK relevanten Einkommen (sie sind überhaupt sozialversicherungsbeitragsfrei!), siehe KSK
Einnahmen über diesen Grenzen werden als Einkommen aus anderer, möglicherweise nicht-künstlerischer/-publizistischer Tätigkeit gewertet und können – wenn sie über 4800 €/Jahr liegen – zum Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK führen. Aber nur der übersteigende Betrag muss versteuert und versichert werden!
Wenn du also im Jahr z.B.
bist du über der Grenze und kannst nicht mehr kranken- und pflegeversichert werden über die KSK.
Außerdem sind folgende Freibeträge möglicherweise zu berücksichtigen:
27.7.2010
=> zum
Themenüberblick
Gründungswillige können von der IGP (IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft) einen Zuschuss von maximal 80 % = 1600 € (aus ALG II heraus) oder maximal 50 % = 1600 € (aus ALG I oder Beschäftigung heraus) für eine viertägige Beratung erhalten. Mehr bei der LGH. Der Online-Antrag muss bei einem der Regionalpartner gestellt werden. Stefan Kuntz ist als Berater bei der IGP / LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks) gelistet.
Damit steht das Programm in Konkurrenz zu dem Programm Gründercoaching Deutschland der kfw: maximal 7,5 Tage, maximal 80 % = 3600 € für Gründer und junge Unternehmen aus dem ALG I, für andere 50 bis 75 % = max 4500 €. Auch hier ist Stefan Kuntz als Berater zu haben.
27.7.2010
=> zum
Themenüberblick
Umsatzsteuer auf folgende Produkte der Deutschen Post ab 1.7. mit 19 % MWSt. mehr http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1021693
Umsatzsteuer nur für
Büchersendungen, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften (über 2 kg), Nachnahmesendungen, "Pressesendung", „Postvertriebsstück" sowie
"Infopost", http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1016002_1021862
Die Nettoentgelte für die INFOPOST National bleiben unverändert, es wird lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 19% berechnet und auf die Nettoentgelte addiert.
Die Rücksendung von INFOPOST National aufgrund einer Vorausverfügung ist nicht mehr möglich. Die Rücksendung von INFOPOST National ist nur noch im Rahmen von PREMIUMADRESS möglich. Es muss Datamatrixcode „Label PREMIUMADRESS “ verwandt werden. Informationen unter www.premiumadress.de Premiumadress kostet zwischen 0.22 und 1.12 € je Adresse, sofern die Korrekturen runtergeladen werden.
Seit dem 01.07.2010 unterliegt auch die Rücksendung von INFOPOST National der Umsatzsteuer.
Das Entgelt PREMIUMADRESS „Rücksendung INFOBRIEF“ bleibt dagegen umsatzsteuerfrei, weil das Basisprodukt INFOBRIEF umsatzsteuerfrei bleibt.
Bei Briefen und Postkarten sind jetzt nur noch folgende Vorausverfügungen möglich
„Nicht nachsenden!“ und/oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“ Die Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen, z.B. Briefe, Postkarten, Büchersendungen, Warensendungen usw. (außer Infopost/Infobrief) erfolgt weiterhin kostenlos, mit einem entsprechenden Unzustellbarkeitsvermerk auf der Sendung, auch ohne eine entsprechende Vorausverfügung.
5
Die Umsatzsteuergrenze von 17.500 € gilt für den Netto-Umsatz für Leute, die bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren. Nur für bisher (im letzten Jahr) umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die jetzt (in diesem Jahr) zur Kleinunternehmerregelung wechseln wollen, gilt die Grenze als Brutto-Wert (Umsätze inklusive Mehrwertsteuer!), also z.B. 16.355,14 € plus 7 % MWSt = 17.500 €
5
Mein letzter
Newsletter war ja recht fett: 535 KB. Das ist ja den
Lesern mit einer Glasfaser-Verbindung und einem
neuen Rechner egal. Andere haben gestöhnt. Mit Hilfe
von netten Lesern habe ich die Ursache
herausbekommen: Office speichert jede Menge
Zusatzinformationen mit dem Text. Bei dem Kopieren
aus Word in den Newsletter wird das alles mit
übertragen. Abhilfe: Vor dem Übertragen
Word-Text speichern als "Website (gefiltert)". Dann
geht ein Fenster auf mit der Frage, ob frau auf
"Office-spezifische Tags" verzichten will. Auf jeden
Fall!
Die HTML-Seite dann mit einem Browser
öffnen und daraus mit Copy & Paste übertragen.
Ein weiterer Tipp zum Vermeiden fetter Mails:
PDF-Dokumente, Scans und Bilder in geringer
Auflösung (75 dpi) und Größe (7x13 cm) abspeichern
und dann erst an die eMail hängen.
5
Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden. Gewarnt wird deshalb davor, weil Betrüger einen "Betrag dankend erhalten"-Stempel über deine Unterschrift setzen könnten. Schon hat er eine Quittung und du bist dein Geld los. Wer aber freundlich und höflich sein will, kann z.B. auf einer gesonderten Karte schreiben „Danke für den Auftrag. … Beiliegend erhalten Sie die Rechnung … Mit freundlichen Grüßen“ und das mit seiner Unterschrift versehen.
5
Für Synchronsprecher gilt eine eigentlich unlogische Sonderregelung der KSK: Eine kurzfristige Beschäftigung wird als selbständige Tätigkeit eingestuft (und damit versicherbar über die KSK), wenn bis zu 50 Einsatztage in 12 Monaten oder bis zu 3 zusammenhängende Einsatztage pro Auftrag, keine Rahmenvereinbarung, häufig wechselnde Auftraggeber.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Info_Sprecher.pdf
5
Die
neue "Verordnung über Informationspflichten für
Dienstleistungserbringer"
(Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung –
DL-InfoV S. 7 ff) der Bundesregierung ist in Kraft.
Sie wurde auf der Basis einer
EU-Richtlinie von 2006 erlassen. Hier die
reduzierten aber immer noch üppigen Informationen für
den Bereich der Adressaten dieses Newsletters, also
Künstlerinnen und Publizisten. Sie gilt egal, ob man
freiberuflich, gewerblich oder gemeinnützig arbeitet,
auch für alle Freiberufler, auch für alle Künstlerinnen
(das sind auch Dienstleisterinnen!)....
Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel
ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special
komplett bitte hier weiter
Der
Bundestag hat am 21.05.2010 den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gewerbesteuer
stabilisieren – nicht abschaffen“ (BT-Drucks.
17/1764) sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE
„Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Städten,
Gemeinden und Landkreisen (BT-Drucks 17/1744) an die
Ausschüsse verwiesen. Nach den Plänen der Grünen soll
die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer
weiterentwickelt werden, die auch von allen
Freiberuflern gezahlt werden soll.
Die
Bundesregierung hat am 23.4. einen
Entwurf für Beschäftigungschancengesetz vorgelegt,
das die zum Jahresende auslaufende Regelung ersetzt: Die
Leistungen bleiben gleich, der Beitrag steigt allmählich
auf das Vierfache, maximal auf 76,65 €. Aber zunächst
muss der Entwurf auch Gesetz werden und da kann sich
noch einiges ändern. In Zukunft soll das Ganze
"Pflichtversicherung auf Antrag" heißen.
Wer
eigene im Internet veröffentlichte Texte noch nicht bei
der VG Wort angemeldet hat, sollte das nachholen und in
seine Website Zählmarken einbauen.
Neue
ELENA-Übermittlungs-Daten ab 1. Juli 2010 (nach § 95 ff
SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung): Der
Daten-baustein zur Kündigung/Entlassung ist zwingend ab
Juli 2010 zu melden
Ab 1.
November 2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch
mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie
bisher mit der eTin.
Die
Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlichen
Warenlieferungen oder Dreiecksgeschäften muss ab 1. Juli
monatlich übermittelt werden.
Eine
Sonderregelung in Form einer Erhöhung der
Förderpauschale konnte die drohenden Einschnitte in das
Platzangebot des FSJ Kultur abwenden. Die Förderung des
Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) für anerkannte
Kriegsdienstverweigerer aus Mitteln des Bundesamts für
Zivildienst (BAZ) sollte gestrichen werden. Die
Förderung wird, analog zum Freiwilligen Ökologischen
Jahr, auf 153 Euro pro Platz und Monat angehoben, und
auf bundesweit 1.100 Plätze im Trägerverbund des FSJ
Kultur ausgedehnt. Im
FSJ Kultur, in dem etwa 1/4 der Plätze mit
Kriegsdienstverweigerern besetzt ist, wurde bisher jeder
Platz monatlich mit 421,50 Euro gefördert. Das FSJ
Kultur richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26
Jahren nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht.
Bewerbungsschluss für interessierte Jugendliche ist
jeweils der 31. März.
Die
Verhandlungen der GEMA mit YouTube über Musik im Netz
wurden vorerst abgebrochen. Bei memo-media dagegen ist
die GEMA-Frage geklärt - memo-media und die GEMA haben
einen Vertrag erarbeitet, mit dem es möglich ist, dass
Künstler, Dienstleister und Agenturen ihre Demo- bzw.
Auftrittsvideos auf memo-media.de präsentieren können,
ohne dass der einzelne Anbieter GEMA-melde- und
-abgabepflichtig ist. Inhaber eines Anbieterprofils
können memo-media bis zu drei Videos bis zu einer
Spieldauer von 3 Minuten senden und memo-media stellt
diese für Sie online.
http://www.memo-media.de
=> zum
Themenüberblick
Wenn
Tanzpädagoginnen von der KSK abgelehnt werden und sie
sich nicht wehren, meldet sich nach kurzer Zeit die DRV
und fordert von der als selbständige Lehrerin
eingestuften Tanzpädagogin, die keine
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat,
rückwirkend für fünf Jahre
Rentenversicherungspflichtbeiträge in Höhe von zunächst
einmal fast 37.000 €, das kann der Ruin sein. Bei einem
Jahreseinkommen von ca. 10.000 € lässt sich die
Forderung auf ca. 10.000 € reduzieren. Aufpassen!
4.6.2010
Tanzstudios brauchen neuerdings eine
Umsatzsteuer-befreiung nach § 4, Nr. 21 a)bb), um auch
weiterhin den GEMA-Tarif WR-T-BAL für die gespielten
Tonträger während des Tanzunterrichts beanspruchen zu
dürfen. Dazu müssen die Tanzstudios
künstlerisch-pädagogischen Tanzunter-richt, der der
Berufsvorbereitung oder der –Fortbildung dient,
anbieten. Auch der Tarif WR-T-BAL ist rückwirkend zum
1.1.2010 geringfügig angestiegen – nur die Stufe 1 gilt
jetzt nicht mehr für bis zu 75 Schüler, sondern nur noch
für bis zu 50 Schüler. Das lässt viele Tanzstudios
gleich in die nächste Stufe rutschen, die gleich doppelt
so teuer ist. Dieser Tarif wird noch weiter kräftig
steigen, sobald die GVL ihre Forderung auf Anhebung
ihres bisher 20 %-Aufschlags durchgesetzt hat. Kann ein
Tanzstudio die Umsatzsteuerbefreiung nicht erhalten oder
nicht für alle Kurse, so werden die USt-befreiten Kurse
von der GEMA nach Tarif WR-KS abgerechnet, der
wesentlich teurer ist. Beispiel: nach WR-T-BAL bis zu
400 Schüler monatlich, bis 31 € monatlich = 720,20 €
Jahresbeitrag + 20 % GVL + 7 % MWSt (-20 %
Gesamtvertragsnachlass). Nach WR-KS z.B. 300 Schüler x
29 € Monatsbeitrag x 3,75 % x 12 Monate = 3915 €
Jahresbeitrag + 20 % GVL + 7 % MWSt (-20 %
Gesamtvertragsnachlass), also mehr als das Fünffache!
Ein
Orchester kann für die von ihm engagierten, auftretenden
Musiker die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 13
Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG
beantragen, wenn es selbst die Voraussetzungen dafür
erfüllt (§ 4, Nr. 20 UStG). Die Befreiung gilt auch ohne
Antrag automatisch für sämtliche Auftritte des Künstlers
im Rahmen sämtlicher Veranstaltungen des USt-befreiten
Auftraggebers, führt aber nicht dazu, dass der Künstler
auch USt-befreit wäre für andere Tätigkeiten, die mit
den Veranstaltungen des Auftraggebers nichts zu tun
haben. Dies wurde jetzt bestätigt durch das
BFH-Urteil Az. V R 28108 vom 18.2.2010
(veröffentlicht 19.4.2010).
4.6.2010